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   OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02   

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https://dejure.org/2002,7763
OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02 (https://dejure.org/2002,7763)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2002 - 10 U 106/02 (https://dejure.org/2002,7763)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2002 - 10 U 106/02 (https://dejure.org/2002,7763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und einer Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Anspruch auf vertragliche Erfüllungshaftung unter Berücksichtigung der Auge- und Ohr- Rechtsprechung ; Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1; ; BB-BUZ § 2; ; Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 § 2
    Wachmann im öffentlichen Dienst; Diensthundeführer; Hundeallergie; Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02
    Es besteht auch unter Berücksichtigung der Auge- und -Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) kein Anspruch auf eine vertragliche Erfüllungshaftung (Kollhosser in: Prölss/Martin, WG Kom.2 6. Aufl. § 43 Rn. 30).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02
    Es besteht auch unter Berücksichtigung der Auge- und -Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) kein Anspruch auf eine vertragliche Erfüllungshaftung (Kollhosser in: Prölss/Martin, WG Kom.2 6. Aufl. § 43 Rn. 30).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Diese Beweislast für eine ergänzende mündliche Erklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trifft den Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken, a. a. O.. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

    c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen auch inhaltlich keine Bedenken (OLG Saarbrücken VersR 2007, 235. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05

    Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung

    (c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen keine Bedenken (Senat, Urt. v. 04.04.2001 - 5 U 1/99-1 - RuS 2003, 209; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 30; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 46 Rn. 70; Veith in Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 8 Rn. 32).
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