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LG Rostock, 22.12.2003 - 5 T 9/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 6
GmbH-Neugründung mit Nicht-EU-Ausländer als Geschäftsführer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung von Ausländern als GmbH-Geschäftsführern; Zivilrechtliche Folgen von Einreisehindernissen eines GmbH-Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 20.06.2003 - HRB 201
- LG Rostock, 22.12.2003 - 5 T 9/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 398
- NZG 2004, 532
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers; Tatsächliche …
Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398;… jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a). - LG Berlin, 13.01.2004 - 102 T 122/03
Eintragung des Zeichens "@" im Handelsregister
12. Handels-/Gesellschaftsrecht - Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer (LG Rostock, Beschluss vom 22.12.2003 - 5 T 9/03) GmbHG § 6 Ausländer können ohne Beschränkungen zu Geschäftsführern einer GmbH bestellt werden.