Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ZPO § 91; AKB § 7 Abs. 2 Nr. 5
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
ZPO § 91; AKB § 7 Abs. 2 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer im Kfz-Haftpflichtprozess
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht - Eigenen Anwaltsbestellung durch den Versicherungsnehmer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 6 (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Haftpflichtprozess
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Kostenfalle: eigener Anwalt im Haftpflichtprozess
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verkehrsunfallrecht - Kein Fall für Zwei
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 536
- MDR 2004, 569
- NZV 2004, 179
- VersR 2004, 622
- Rpfleger 2004, 314
Wird zitiert von ... (38)
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
Nimmt ein Anleger eines als GmbH & Co. KG errichteten Medienfonds die Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin sowie deren Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Gründungskommanditist gerichtlich auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern in Anspruch, so können die obsiegenden Beklagten regelmäßig nur Kostenerstattung für einen gemeinsamen, nicht für jeweils einen eigenen Prozessbevollmächtigten verlangen (Anschluss an BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283).In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 8 f. nach juris m.w.N., und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris).
Hier besteht ohne weiteres kein Anlass, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, da nach der im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer geltenden Vorschrift des § 7 II 5 AKB der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreits dessen Führung dem Versicherer zu überlassen hat und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 10 nach juris; and. Ans. früher etwa OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 10.4.1974 - 10 W 25/74, MDR 1974, 853, und v. 30.8.1984 - 10 W 186/84 MDR 1985, 148).
Dies gilt auch, wenn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Streit besteht über die Notwendigkeit oder Angemessenheit einer Schadensersatzleistung des Versicherers mit der möglichen Folge einer Rückstufung, da dieser Streit im Prozess des Geschädigten gegen Versicherer und Versicherungsnehmer nicht geklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 12 nach juris).
Auch wenn der Ausgang des Rechtsstreits Regressansprüche nach sich ziehen kann, löst dies keinen beachtlichen Interessenkonflikt aus, da derartige Ansprüche nicht Gegenstand des zu führenden Rechtsstreits, sondern allenfalls dessen Folge sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 12 nach juris, und v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Rn. 19 nach juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2010 - 14 W 420/10, MDR 2010, 1158, Rn. 3 nach juris [anders noch im Beschl. v. 9.9.1994 - 14 W 493/93, MDR 1995, 263, Rn. 4 nach juris]; OLG Köln, Beschl. v. 2.6.2010 - 17 W 107-108/10, MDR 2010, 1428, Rn. 10 nach juris; so im Erg.
- BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Rechtsanwälte - Anwaltliche Vertretung ehemaliger Mitmieter: Notwendige Kosten?
In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, unter II 1 a bb und cc m.w.N.).Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004, aaO, unter II 1 a cc (1)), wie auch hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer - noch bestehenden -Rechtsanwaltssozietät (BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007, aaO, Tz. 12; vgl. dagegen zur beendeten Sozietät sowie bei dem Verdacht des Versicherers hinsichtlich eines gestellten Unfalls durch den Versicherungsnehmer OLG Köln, MDR 2006, 896 ).
- BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe trotz mitverklagter Haftpflichtversicherung
- OLG München, 04.01.2013 - 34 SchH 6/11
Schiedswesen - Kosten für den eigenen Anwalt erstattungsfähig?
a) Zur Frage, unter welchen Umständen jeder obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen kann, werden verschiedene Standpunkte vertreten (vgl. zum Meinungsstand etwa BGH NJW-RR 2004, 536;… Zöller/Herget § 91 Rn. 13 Stichwort "Streitgenossen";… Musielak/Lackmann ZPO 9. Aufl. § 91 Rn. 69). - OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 18 W 214/10
Kostenrecht: Notwendigkeit unterschiedlicher Rechtsanwälte für Streitgenossen
Dies wird angenommen, wenn die Rechtsverteidigung der Streitgenossen auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt zurückgreift und keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich sind, die für die Einschaltung verschiedener Prozessbevollmächtigter sprechen (BGH, NJW-RR 2004, 536; OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482; OLG Karlsruhe AGS 2000, 99).Der Bundesgerichtshof hat ein derartiges Fehlen nachvollziehbarer Gründe etwa im Falle der Klage gegen Kfz.-Versicherer und Versicherungsnehmer für die Beauftragung eines gesonderten Prozessbevollmächtigten durch den Versicherungsnehmer angenommen (BGH, NJW-RR 2004, 536) oder im Falle der Klage gegen Mitglieder einer Anwaltssozietät, die sich im Prozess persönlich vertreten haben (BGH, NJW 2007, 2257).
Entgegen der klägerseits vertretenen Auffassung ergibt sich eine Abkehr von dem voranstehend beschriebenen "Regel-Ausnahme-Prinzip" nicht aus den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2004 (BGH, NJW-RR 2004, 536, s.o.) und vom 3.2.2009 (AGS 2009, 306).
- BGH, 13.07.2010 - VI ZR 111/09
Verfahrensrecht - Klageerweiterung bedarf erneuten Schlichtungsverfahrens
Diese Vorschrift regelt mit der Übertragung der Prozessführungsmacht lediglich das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - VersR 2004, 622, 623;… vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08 - VersR 2010 Rn. 5;… Feyock/Jacobsen/Lemor-Jacobsen, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl., § 7 AKB Rn. 118;… Stiefel/Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 7 AKB Rn. 193 m.w.N.). - BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
Rechtsanwälte - Mitverklagte Partei & Streithelfer -->Keine erhöhte Gebühr
Danach hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreits dessen Führung dem Versicherer zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - VersR 2004, 622, 623). - OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten von …
Ist für eine interessengerechte Vertretung von zwei verklagten - einfachen - Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) ein eigener Anwalt für jeden Streitgenossen nicht erforderlich, so ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen weiteren Anwalt einzuschalten mit der Folge, dass die angefallenen Kosten für zwei Anwälte nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 536).In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH NJW-RR 2004, 536).
- OLG Saarbrücken, 23.12.2011 - 9 W 269/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte im …
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn ein konkreter sachlicher Grund die Inanspruchnahme von mehreren Prozessbevollmächtigten gebietet (grundlegend: BGH, Beschl.v. 20. Januar 2004, VI ZB 76/03, m.w.N.).Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zu 1. schließlich darauf, dass im Falle eines Unterliegens im vorliegenden Prozess eine Rückstufung gedroht habe.Auch ein etwaiger Streit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über die Notwendigkeit oder Angemessenheit einer Schadensersatzleistung des Versicherers mit der möglichen Folge einer Rückstufung des Versicherungsnehmers macht die Prozessvertretung des Versicherten durch einen eigenen Anwalt nicht notwendig, weil er im Prozess des Geschädigten gegen Versicherer und Versicherungsnehmer nicht geklärt werden kann (BGH, Beschl.v. 20. Januar 2004, aaO, m.w.N.; siehe auch BGH, VersR 2010, 1590).
- LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07
Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte für eine Partei, Widerklage
Hierbei hat es die angemeldeten Kosten des weiteren Rechtsanwalts des Beklagten zu 1. unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - mit der Begründung abgesetzt, die Bestellung eines weiteren Rechtsanwalts sei nicht erforderlich gewesen.Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - Juris) gegeben, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts besteht.
- OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 6 W 167/07
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer …
- KG, 30.05.2008 - 1 W 89/08
Kosten mehrerer Anwälte bei gemeinsamer Klage gegen Kfz-Halter und Versicherer
- OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 6 W 82/10
Höhe der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten bei Personenmehrheit auf der …
- BGH, 27.01.2011 - III ZB 97/09
Verfahrensrecht - Vertretung von Gebietskörperschaft durch zwei Stellen: Gebühr?
- OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in …
- OLG Hamm, 10.03.2005 - 6 W 13/05
Fahrer erhält bei Verkehrsunfall keine PKH
- BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10
Verfahrensrecht - Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch obsiegende Partei
- OLG Köln, 17.11.2005 - 17 W 224/05
Kostenrecht
- KG, 30.05.2008 - 12 U 212/07
Kostenrecht - Kosten mehrerer Anwälte bei gemeinsamer Klage gegen Kfz-Halter und …
- BGH, 23.11.2004 - VI ZB 6/04
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall
- OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 28/09
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von teils unterliegenden und teils …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09
Rechtsanwälte - Mehrvertretungszuschlag für gemeinsamen Prozessbevollmächtigten
- BGH, 01.08.2007 - VI ZA 15/07
Rechtsanwälte
- OLG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 W 135/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten bei Klage mehrerer …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 1 W 4/09
Unfallschadensregulierung - Eigener (PKH-)Anwalt trotz Streithilfe durch VR
- OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 12 W 27/09
Begriff der Mutwilligkeit
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
- OLG Naumburg, 11.08.2005 - 12 W 69/05
Kostenerstattung bei Vetretung von Streitgenossen durch Mitglieder einer …
- OLG Köln, 02.06.2010 - 17 W 107/10
Streitgenossen, Separate Anwälte, Interessenkonflikt
- OLG Dresden, 09.03.2006 - 3 W 290/06
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
- OLG Köln, 19.12.2006 - 17 W 255/06
- OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
Rechtsanwälte - Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung?
- OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
Wohnungseigentum - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- LG Paderborn, 24.08.2004 - 1 T 52/04
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 527/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 526/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 528/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
