Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 HTürGG, § 5 HTürGG, § 150 Abs 1 BGB
    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs eines Monate später geschlossenen Darlehensvertrages; Beweislast für das Fortwirken der Haustürsituation

  • rws-verlag.de

    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrages erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation

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  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1
    Überrumpelung (Haustürsituation) bei Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Darlehensvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucherrecht - Immobilienanlage: Darlehensvertrag in einer Haustürsituation

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrags erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG § 1 Abs. 1; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9
    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrags erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf eines Darlehensvertrages mangels Kausalzusammenhangs mit Überrumpelung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrags erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 24.04.2001 - 19 O 225/00
  • OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 60
  • ZIP 2004, 260



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05  

    Darlehen zum Erwerb einer Immobilie: Auszahlung der Valuta an einen Dritten;

    Wird der zeitliche Abstand zwischen Verhandlungen und Abgabe der Willenserklärung zu groß, kann eine tatsächliche Vermutung gegen die Kausalität sprechen (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).

    Vor solchermaßen ökonomischen Zwängen schützt das Haustürwiderrufsgesetz den Verbraucher nicht (Senatsurteil vom 21.10.2003, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04  

    Bauträger - Kein Verbundgeschäft bei finanziertem Kauf einer Doppelhaushälfte

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 121/01 - NJW-RR 2004, 60, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 14.9.2004 - XI ZR 365/03).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03  

    Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten

    Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
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