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   OLG Brandenburg, 04.08.2003 - 9 WF 133/03   

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https://dejure.org/2003,15407
OLG Brandenburg, 04.08.2003 - 9 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,15407)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2003 - 9 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,15407)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2003 - 9 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,15407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekostenentschädigung als gerichtliche Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 121 Abs. 1 Nr. 1a § 127 Abs. 2
    Erstattung von Reiseentschädigungen der armen Partei; Anfechtung der Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf die Reisekosten durch die Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 63
  • FamRZ 2004, 708 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05

    Erstattung von Reisekosten der bedürftigen Partei

    a) Es entspricht spätestens seit der erwähnten Entscheidung des BGH vom 19.03.1975 (a. a. O.) zu Recht herrschender Auffassung (vgl. u. a. Zöller/ Philippi, a. a. O.; Thomas/Putzo, a. a. O.; OLG Brandenburg vom 04.08.2003, NJW-RR 2004, 63), dass die richterliche Entscheidung über das Gesuch einer mittellosen Partei um Reiseentschädigung ein Akt der Rechtsprechung ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

    Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reiseentschädigung handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um einen Akt der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2004, 63; LAG Düsseldorf MDR 2005, 1378; Schneider, JVEG, 2. Aufl., Anhang 5 "VwV-Reiseentschädigung" Rdn. 5).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 77/05

    Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten nach Bewilligung von

    Die Entscheidung über die Bewilligung einer Reiseentschädigung der Partei ist ein Akt der Rechtsprechung im Rahmen der Prozesskostenhilfe und als solcher nach § 127 ZPO beschwerdefähig (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2004, 63, 64 m. w. N.).
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