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   OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03   

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https://dejure.org/2003,9967
OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Trennungsunterhalt; Notfrist von einem Monat

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 II S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 93 114 119
    Kostenrecht; Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.03.1996 - 14 WF 36/96
    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Fehlt ein derartiger Vortrag kann das Gericht die Bereitschaft des Gegners zur Schaffung eines derartigen Titels erkunden (OLG Köln, FamRZ 1997, 620) und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe verweigern.
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 27 WF 35/98

    Veranlassung der Klageerhebung beim Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Anders als in dem von dem 27. Senat entschiedenen Fall ( Beschl. v. 29.06.1998- 27 WF 35/98 OLGReport 1998, 430) durfte die Klägerin bei Einreichung des Pkh-gesuchs vorliegend nicht annehmen, dass der Beklagte gar nicht, nur teilweise oder nicht auch den Spitzenbetrag freiwillig zahlen werde und sie nur durch einen Prozess ihr Ziel erreichen könne.
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Dieser von dem Bundesgerichtshof bereits 1982 (NJW 1982, 1104) für die Frage der Erfolgsaussicht ausdrücklich aufgestellte Grundsatz gilt auch für die Frage der Mutwilligkeit, weil Prozesskostenhilfe immer nur für ein erfolgversprechendes, nicht mutwilliges künftiges Verfahren bewilligt werden darf (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. A., Rn 480, 420 ff, 426 (8)).
  • LAG Köln, 18.12.2006 - 4 Ta 449/06

    Mutwilligkeit; Prüfungszeitpunkt

    Auch für die Frage der Mutwilligkeit kommt es wie für die Frage der Erfolgsaussicht auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (vgl. statt vieler Baumbach/Hartmann, 65. Aufl. 2007, § 114 Rnd-Nr. 108; OLG Köln 30.05.2003 NJW-RR 2004, 64 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 5 AS 531/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Gewährung von Leistungen zur

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht ohne Verzögerung über den vollständig vorliegenden PKH-Antrag entscheiden hat (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 30. Mai 2003, 26 WF 123/03, NJW-RR 2004, 64; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. Februar 2005, XII 7 B 19/04, Rn. 13, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 5 AS 338/09
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht ohne Verzögerung über den vollständig vorliegenden PKH-Antrag entscheiden hat (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 30. Mai 2003, 26 WF 123/03, NJW-RR 2004, 64; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. Februar 2005, XII 7 B 19/04, Rn. 13, juris).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 19 W 42/07

    Zulässigkeit einer eigenständigen Beschwerde gegen die vorläufige

    Maßgebend für die Bewertung eines unbezifferten Zahlungsanspruchs sind nach der Rechtsprechung des Senats die Erwartungen des Klägers bei der Erhebung der Klage und nicht erst die am Ende der Instanz gewonnenen Erkenntnisse (vgl. Beschluss vom 24.02.2003, - 19 W 5/03 -, OLGR Köln 2003, S.297; Beschluss vom 03.11.2004, 19 W 54/04 -, OLGR Köln 2005, S.69).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2011 - 2 Ta 2/11

    Prozesskostenhilfe - Veränderung der Erfolgsaussichten während des Verfahrens

    Für die Erfolgsprognose ist daher der letzte Sach- und Streitstand Entscheidungsgrundlage, wenn alsbald nach Entscheidungsreife entschieden wird, vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, S. 64.
  • ArbG Stendal, 01.09.2021 - 1 Ca 9/21

    Mutwilligkeit einer Klageerweiterung - Prozesskostenhilfe - Bestandsstreitigkeit

    Denn in dem für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen maßgebenden Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Prozesskostenhilfegesuch (BGH, MDR 1982, 565; LAG Düsseldorf, JurBüro 1986, 608; OLG Köln, NJW-RR 2004, 64; OVG Lüneburg, FamRZ 2005, 463; Zöller-Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 127, Rn 15) stellt sich der Sachverhalt so dar, dass in den streitgegenständlichen Monaten März, April und Mai 2021 ein Ausbildungsverhältnis zwischen den Parteien nicht mehr bestanden hat.
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