Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.01.2004

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   BGH, 20.01.2004 - X ZR 167/02   

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BGH, 20.01.2004 - X ZR 167/02 (https://dejure.org/2004,2980)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2004 - X ZR 167/02 (https://dejure.org/2004,2980)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02 (https://dejure.org/2004,2980)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines hilfsweise geltend gemachten Gegenanspruchs für den Wert der mit der Revision geltend gemachten Beschwer; Festsetzung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach Widerruf der Schenkung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Rechtsmittelbeschwer bei hilfsweiser Geltendmachung von Gegenansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Revision: Wert der Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 714
  • MDR 2004, 829
  • FamRZ 2004, 701 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 701(Ls.)\f0
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 20.01.2004 - X ZR 167/02
    So wird einem Beklagten, der ohne Erfolg ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, dadurch seine Gegenforderung nicht rechtskräftig aberkannt (BGH, Beschl. v. 16.4.1996 - XI ZR 302/95, NJW-RR 1996, 828 = WM 1996, 1602 = MDR 1996, 960 = BGHR GKG § 19 Abs. 3 - Beschwer 1 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZB 204/94

    Berücksichtigung der Kosten des laufendenden Prozesses bei der

    Auszug aus BGH, 20.01.2004 - X ZR 167/02
    Wendet sich ein Beklagter mit einem Rechtsmittel allerdings nicht oder nicht mehr gegen seine in der Vorinstanz erfolgte Verurteilung als solche, sondern will er lediglich erreichen, daß diese Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erfüllung eines Gegenanspruchs erfolgt, so kann sich der Beschwerdewert für das Rechtsmittel nach dem Wert des Gegenrechts bestimmen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.1.1995 - XII ZB 204/94, NJW-RR 1995, 706 = BGHR ZPO § 511a - Wertberechnung 15).
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    Soweit der Beklagte allerdings nicht mehr die Aufhebung der Verurteilung zur Herausgabe, sondern "nur" eine Zug um Zug Verurteilung beantragen sollte, bestimmte sich auch der Streitwert allein nach dem Wert der Gegenleistung, deren sich der Beklagte berühmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters

    (1) Zutreffend und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das Berufungsgericht für die Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands der Beklagten ausschließlich auf den Wert des von ihr geltend gemachten Gegenrechts abgestellt, weil in der Berufungsinstanz nicht die Zahlungspflicht an sich, sondern allein das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht noch im Streit stand (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714 unter II 2; Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 1/95, NJW-RR 1995, 1340 unter II).
  • BGH, 27.07.2017 - III ZB 37/16

    Berufungsbeschwer nach Auskunftsklage: Bemessung bei fehlerhafter Behandlung von

    Denn anders als bei Zurückweisung einer (Hilfs-)Widerklage ergeht bei der bloßen Zurückweisung eines Zurückbehaltungsrechts eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche nicht (z.B. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714 und vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 1/04, NJW-RR 2005, 367, 368).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 1/04

    Rechtsmittelbeschwer bei erfolglos geltend gemachtem Zurückbehaltungsrecht

    Vielmehr ist es grundsätzlich unerheblich, welche und wie viele Einwendungen ein Beklagter gegenüber dem Klageanspruch ohne Erfolg erhoben hat (BGH, Beschluß vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95 - NJW-RR 1996, 828 unter II 3; Beschluß vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02 - NJW-RR 2004, 714 unter II 2).
  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02

    Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil

    Der Beschwerdewert für das Rechtsmittel bestimmt sich nur dann nach dem Wert des geltend gemachten Gegenrechts, wenn die zur Räumung verurteilte Partei mit ihrem Rechtsmittel nicht mehr ihre Verurteilung als solche angreift, sondern lediglich erreichen will, daß sie nur Zug um Zug gegen Erfüllung ihres Gegenanspruchs zur Räumung verurteilt bleibt (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1995 - XII ZR 204/94 - NJW-RR 1995, 706; BGH, Beschluß vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02 - NJW-RR 2004, 714).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZR 243/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert für die Geltendmachung eines

    a) Wendet sich eine Partei mit einem Rechtsmittel nicht gegen ihre Verurteilung als solche, sondern will sie, wie die Beklagten, lediglich erreichen, dass diese Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erfüllung eines Gegenanspruchs erfolgt, bestimmt sich allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beschwerdewert für das Rechtsmittel grundsätzlich nach dem Wert des Gegenrechts (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083; Beschluss vom 18. Januar 1995 - XII ZB 204/94, NJW-RR 1995, 706; Beschluss vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 1/95, NJW-RR 1995, 1340; Beschluss vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714).
  • BGH, 13.09.2017 - VII ZR 36/17

    Nichtzulassungsbeschwerde im Honorarprozess eines Architekten: Beschwerdewert bei

    a) Das ohne Erfolg geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht erhöht die Beschwer nicht, weil der Beklagten dadurch keine Ansprüche rechtskräftig aberkannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714, juris Rn. 7; vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 1/04, NJW-RR 2005, 367, 368, juris Rn. 6; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 zum Stichwort "Zug-um-Zug-Leistungen").
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 94/04

    Rechtsmittelbeschwer des Insolvenzverwalters gegenüber der Feststellung einer

    Die Festsetzung geht vielmehr ins Leere (BGH, Beschl. v. 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714; v. 14. April 2005 - IX ZR 278/02; v. 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 335/12

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - VII ZR 122/93, WM 1994, 181 und vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714) ist ein Hilfsantrag bei der Berechnung der Beschwer nur zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht über ihn auch entschieden hat.
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 195/02

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung der Wertgrenze

    Es ist nunmehr ausschließlich Aufgabe des Revisionsgerichts, im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde auch darüber zu befinden, ob die maßgebliche Wertgrenze überschritten ist (BGH, jeweils aaO; Beschl. v. 20. Januar 2004 - X ZR 167/02, NJW-RR 2004, 714; Musielak/Ball, ZPO 4. Aufl. § 544 Rn. 7).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 278/02

    Bemessung des Beschwerdewerts für das Revisionsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.01.2004 - 29 W 623/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7545
OLG München, 19.01.2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts; Vermeidbarkeit bei Mitteilung der Klagerücknahme am Nachmittag des Tages vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung; Missbräuchlichkeit der Anreise am Vortag

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 269; BRAGO § 28
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 714
  • MDR 2004, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 30.04.2015 - 24 Qs 7/15

    Strafverteidigergebühren in der Berufung: Terminsgebühr für den

    Dementsprechend sollte ein Rechtsanwalt, um nicht den Verlust dieses Anspruchs zu riskieren, dafür Sorge tragen, dass ihn Terminsabladungen rechtzeitig erreichen (OLG München, AGS 2004, 150).
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