Rechtsprechung
BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Feststellung der Rechtswidrigkeit im Unterbringungsverfahren nach Erlass der Beschwerdeentscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer geschlossenen Unterbringung; Gestattung von Gewaltanwendung zur Durchführung der Unterbringung; Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses bei Einstellung des Unterbringungsverfahrens; Notwendigkeit der Unterbringung bei paranoider ...
Verfahrensgang
- AG Weißenburg, 01.04.2003 - XVII 36/93
- LG Ansbach, 05.06.2003 - 4 T 405/03
- LG Ansbach, 05.06.2003 - 4 T 753/02
- BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 8
- FamRZ 2004, 220 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, dass in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456.ff.; BayObLGZ 2002, 304 ff.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 304 ff.).
Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Genehmigung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310).
- BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96
Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Jedenfalls aber fehlt in den Akten jeglicher Anhaltspunkt dafür, dass der Betroffene unter Anwendung von Gewalt untergebracht worden ist, so dass ein Grundrechtseingriff gar nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfG NJW 1998, 2813/2814). - BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92
Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Der Beschluss regelte lediglich die Art und Weise der Zuführung des Betroffenen zur geschlossenen Unterbringung so dass mit der Unterbringung des Betroffenen die Hauptsache erledigt war (vgl. auch BayObLGZ 1993, 76/78).
- BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01
Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (…vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist. - BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (…vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist. - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775). - BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist. - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, dass in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456.ff.; BayObLGZ 2002, 304 ff.; Demharter FGPrax 2002, 137/138). - BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Der Betroffene kann aber mit seinem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme anstreben (BayObLGZ 2000, 220/221).
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ; BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS; OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ; Pfälz. - OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten …
In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).Hat der Betroffene ohne nähere Angaben sofortige (Erst-)Beschwerde eingelegt, darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er nur die Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. zum Ganzen weiter auch: BayObLGZ 2002, 304, 310; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f;… Demharter aaO).
- OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer …
(BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).Nach Auffassung des Senats überwiegen nach allem gegenwärtig auch unter Berücksichtigung der Dauer der Unterbringung die mit der Entlassung verbundenen Nachteile noch deutlich die Nachteile des Eingriffs in die Freiheit des Betroffenen (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9).
- OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der …
Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (BayObLGZ 2002, 304/308; BayObLG NJW-RR 2004, 8). - OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06
Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten; …
Im Bereich der Anlasskrankheit, also der psychischen Krankheit, die zur Betreuerbestellung geführt hat, ist gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Unterbringung zur Heilbehandlung des Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FG-Prax 2005, 136 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f.). - OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Haftanordnung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 310; NJW-RR 2004, 8, 9). - OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren
In diese Abwägung ist auch der Gedanke einzubeziehen, dass dem Betroffenen in gewissen Grenzen ein "Recht auf Krankheit" zusteht (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8/9). - OLG Köln, 24.03.2004 - 16 Wx 60/04
Zwangsunterbringung eines behandlungsuneinsichtigen Patienten
Der Betroffene kann aber mit seinem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der - beendeten - Unterbringungsmaßnahme verfolgen, weil er infolge des mit der Unterbringungsmaßnahme verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffs ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs hat (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 8;… Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 13). - OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
Feststellung der Rechtswidrigkeit
In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung. - OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06
Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des …
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sei deshalb die Prüfung des Vorliegens der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts und nicht die lückenlose Kontrolle der Voraussetzungen der Genehmigung der Unterbringung seit ihrem Erlass durch das Amtsgericht (BtPrax 2001, 212; ebenso BayObLGZ 2002, 304; BayObLG, NJW-RR 2004, 8; Pfälz. - OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03
Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch …
- BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines …
- AG Obernburg, 17.01.2008 - XVII 174/07
Betreuungsverfahren: Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Unterbringung zur …
- LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde, …