Weitere Entscheidung unten: KG, 18.02.2004

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   KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03, 24 W 154/03   

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https://dejure.org/2004,3696
KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03, 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,3696)
KG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 24 W 126/03, 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,3696)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 24 W 126/03, 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,3696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 25 II; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 25 Abs. 2; WEG § 43
    Stimmrecht des werdenden Wohnungseigentümers - abgeleitetes Stimmrecht - Verfahrensstandschaft im Beschlussanfechtungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begrenzung des Geschäftswerts bei großen Wohnanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Auszüge)

    WEG §§ 23 Abs. 4, 25 Abs. 2, 43 Abs. 1
    Verfahrensstandschaft des werdenden Wohnungseigentümers vor Eintragung einer Vormerkung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 4 § 25 Abs. 2 § 43 Abs. 1
    Ausübung von Stimmrechten durch den Erwerber einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im Grundbuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 878
  • NZM 2004, 511
  • FGPrax 2004, 112
  • ZMR 2004, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    In Ergänzung zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers erst nach Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung hat der Senat schon bisher angenommen, dass vor Umschreibung des Wohnungseigentums der aufgrund des Kaufvertrages in den Besitz der Wohnung gelangte und im Grundbuch durch Vormerkung abgesicherte Erwerber regelmäßig als ermächtigt anzusehen ist, das Objekt - oder Anteilsstimmrecht des Veräußerers auszuüben (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147).

    Deshalb hat der Senat (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147) angenommen, dass die Beschlussanfechtungsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG nur gewahrt wird, wenn der Verfahrensstandschafter innerhalb dieser Frist hinreichend deutlich macht, dass er nicht aus eigenem Recht, sondern für den Veräußerer das gerichtliche Verfahren durchführt.

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Ohne Bedeutung ist hier ferner, dass selbst im Rahmen einer etwa im Kaufvertrag enthaltenen oder sonst erteilten Ermächtigung des Veräußerers zugunsten des Käufers, bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft einzutreten, im Zweifelsfall dahin zu begrenzen ist, dass sie nicht zu einer Beschlussfassung (hier etwa hinsichtlich der ebenfalls angefochtenen Entlastung) berechtigt, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht (BayObLG ZMR 2002, 138 = NZM 2002, 300).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    In diesen Fällen ist eine Begrenzung des Geschäftswerts auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Eigeninteresses der Antragsteller anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Mai 2000, 15 W 118/00, NZM 2001, 549 = FGPrax 2000, 185).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Nach Vollzug der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eintragung des ersten Erwerbers in das Grundbuch neben dem teilenden Eigentümer können andere Wohnungskäufer erst mit Umschreibung im Grundbuch Wohnungseigentümer werden (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; vgl. auch BGH NJW 1989, 2697).
  • KG, 11.02.2004 - 24 W 56/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis gegen die gerichtliche Festsetzung

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Im Anschluss an BGH NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750 hat der Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 11. Februar 2004 (24 W 56/02) entschieden, dass es bei der Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht allein auf die persönlichen finanziellen Nachteile ankommt, hier also nicht nur auf die auf die Antragsteller entfallenden anteiligen Kosten für die Fahrradständer, zumal die Antragsteller bei einer Auftragsvergabe im Außenverhältnis als Gesamtschuldner haften könnten.
  • KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98
    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juni 1999 (24 W 7352/98, ZMR 1999, 659; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998, 3 Z BR 122/98, WuM 1998, 688; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2000, 3 W 200/00, ZMR 2001, 227 = NZM 2001, 245).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Nur diejenigen Wohnungskäufer, welche bis zur Invollzugsetzung der Gemeinschaft eine Eigentumsverschaffungsvormerkung im Grundbuch und den Besitz an der Wohnung erlangt haben, behalten ihren Status als werdende Wohnungseigentümer mit eigenem Stimm- und Antragsrecht (BayObLG NJW 1990, 3216).
  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99

    Wohnungseigentumsverfahren: Anzeige der Verfahrensstandschaft innerhalb der

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Dem entspricht auch die Rechtsauffassung des OLG Celle (Beschluss vom 15. Februar 2000, 4 W 352/99, ZWE 2001, 34), wonach ein Nichtwohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsantrag seine Verfahrensstandschaft spätestens innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG nachzuweisen hat.
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Wenn jedoch in Literatur und Rechtsprechung eine Verfahrensstandschaft eines in seinen berechtigten Interessen betroffenen Mieters des Wohnungseigentümers für das WEG-Verfahren für zulässig gehalten wird (Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 44 Rn. 39; BayObLG NJW-RR 2000, 1324 = ZMR 2001, 906 = NZM 2000, 678 zur Beseitigung einer baulichen Veränderung), dann kann die Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung seitens des Verkäufers, wenn sie denn nachweisbar ist, nicht von der Sicherung des Käufers durch eine Vormerkung abhängig sein.
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juni 1999 (24 W 7352/98, ZMR 1999, 659; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998, 3 Z BR 122/98, WuM 1998, 688; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2000, 3 W 200/00, ZMR 2001, 227 = NZM 2001, 245).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98

    Änderung des Geschäftswerts des Amtsgerichts von Amts wegen anlässlich der

  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Dies habe etwa auch das Kammergericht (ZMR 1994, 524; 2004, 460) so entschieden.

    Gleichwohl hat die bisher ganz herrschende Meinung die Offenlegung der Prozessstandschaft innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist für geboten erachtet (vgl. KG NJW-RR 1995, 147; NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle ZWE 2001, 34).

  • LG Hamburg, 10.10.2008 - 318 T 79/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Der Grund für die Bruchteilsbewertung bestand vielmehr darin, dass auch im Falle einer Ungültigerklärung der Beschlüsse über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan insgesamt bei der erneuten Beschlussfassung nur eine Änderung, nicht aber der völlige Wegfall der im Rechenwerk enthaltenen Lasten und Kosten zu erwarten ist (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1988, 55, 56; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 1979, 427; KG, NJW-RR 2004, 878; OLG Hamm, NZM 2001, 549, 550).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Danach wurde das Interesse mit einem Bruchteil des Volumens des Wirtschaftplans oder der Abrechnung bewertet, regelmäßig mit einem Wert von 20-25% (vgl. etwa KG NJW-RR 2004, 878; BayObLG WuM 1995, 451; weitere Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.A, § 48 Rn 22 Fn 9).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03

    Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer

    Geschäftsnummer: 24 W 126/03 24 W 154/03.
  • LG Dortmund, 17.03.2010 - 17 T 159/09

    Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Selbst wenn die gesamte Jahresabrechnung oder der gesamte Wirtschaftsplan im Streit steht, bestimmt sich das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung grundsätzlich nicht nach dem Nennbetrag der in der Abrechnung oder dem Wirtschaftsplan als Ausgaben gestellten Kosten; vielmehr beträgt das Interesse lediglich einen Bruchteil hiervon, wobei bislang überwiegend ein Betrag von 20 % bis 25 % angenommen wurde (Suilmann aaO; Niedenführ, WEG, 8. Aufl., WEG Anhang zu § 50 Rn. 20; KG NJW-RR 2004, 878; OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713, 714).
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Rechtsprechung
   KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03   

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https://dejure.org/2004,16710
KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,16710)
KG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,16710)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 24 W 154/03 (https://dejure.org/2004,16710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines abgeleiteten Stimmrechts in einer Eigentümerversammlung durch Wohnungskäufer; Gerichtliche Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung; Vorliegen einer Eigentumsverschaffungsvormerkung; Rechtzeitige Aufdeckung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 25 II; ; WEG § 43

  • ibr-online

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 878
  • NZM 2004, 511
  • FGPrax 2004, 112
  • ZMR 2004, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    In Ergänzung zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers erst nach Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung hat der Senat schon bisher angenommen, dass vor Umschreibung des Wohnungseigentums der aufgrund des Kaufvertrages in den Besitz der Wohnung gelangte und im Grundbuch durch Vormerkung abgesicherte Erwerber regelmäßig als ermächtigt anzusehen ist, das Objekt - oder Anteilsstimmrecht des Veräußerers auszuüben (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147).

    Deshalb hat der Senat (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147) angenommen, dass die Beschlussanfechtungsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG nur gewahrt wird, wenn der Verfahrensstandschafter innerhalb dieser Frist hinreichend deutlich macht, dass er nicht aus eigenem Recht, sondern für den Veräußerer das gerichtliche Verfahren durchführt.

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Ohne Bedeutung ist hier ferner, dass selbst im Rahmen einer etwa im Kaufvertrag enthaltenen oder sonst erteilten Ermächtigung des Veräußerers zugunsten des Käufers, bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft einzutreten, im Zweifelsfall dahin zu begrenzen ist, dass sie nicht zu einer Beschlussfassung (hier etwa hinsichtlich der ebenfalls angefochtenen Entlastung) berechtigt, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht (BayObLG ZMR 2002, 138 = NZM 2002, 300).
  • KG, 11.02.2004 - 24 W 56/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis gegen die gerichtliche Festsetzung

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Im Anschluss an BGH NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750 hat der Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 11. Februar 2004 (24 W 56/02) entschieden, dass es bei der Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht allein auf die persönlichen finanziellen Nachteile ankommt, hier also nicht nur auf die auf die Antragsteller entfallenden anteiligen Kosten für die Fahrradständer, zumal die Antragsteller bei einer Auftragsvergabe im Außenverhältnis als Gesamtschuldner haften könnten.
  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98

    Änderung des Geschäftswerts des Amtsgerichts von Amts wegen anlässlich der

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juni 1999 (24 W 7352/98, ZMR 1999, 659; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998, 3 Z BR 122/98, WuM 1998, 688; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2000, 3 W 200/00, ZMR 2001, 227 = NZM 2001, 245).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Im Anschluss an BGH NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750 hat der Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 11. Februar 2004 (24 W 56/02) entschieden, dass es bei der Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht allein auf die persönlichen finanziellen Nachteile ankommt, hier also nicht nur auf die auf die Antragsteller entfallenden anteiligen Kosten für die Fahrradständer, zumal die Antragsteller bei einer Auftragsvergabe im Außenverhältnis als Gesamtschuldner haften könnten.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Nach Vollzug der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eintragung des ersten Erwerbers in das Grundbuch neben dem teilenden Eigentümer können andere Wohnungskäufer erst mit Umschreibung im Grundbuch Wohnungseigentümer werden (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; vgl. auch BGH NJW 1989, 2697).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    In diesen Fällen ist eine Begrenzung des Geschäftswerts auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Eigeninteresses der Antragsteller anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Mai 2000, 15 W 118/00, NZM 2001, 549 = FGPrax 2000, 185).
  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99

    Wohnungseigentumsverfahren: Anzeige der Verfahrensstandschaft innerhalb der

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Dem entspricht auch die Rechtsauffassung des OLG Celle (Beschluss vom 15. Februar 2000, 4 W 352/99, ZWE 2001, 34), wonach ein Nichtwohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsantrag seine Verfahrensstandschaft spätestens innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG nachzuweisen hat.
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Nur diejenigen Wohnungskäufer, welche bis zur Invollzugsetzung der Gemeinschaft eine Eigentumsverschaffungsvormerkung im Grundbuch und den Besitz an der Wohnung erlangt haben, behalten ihren Status als werdende Wohnungseigentümer mit eigenem Stimm- und Antragsrecht (BayObLG NJW 1990, 3216).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
    Wenn jedoch in Literatur und Rechtsprechung eine Verfahrensstandschaft eines in seinen berechtigten Interessen betroffenen Mieters des Wohnungseigentümers für das WEG-Verfahren für zulässig gehalten wird (Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 44 Rn. 39; BayObLG NJW-RR 2000, 1324 = ZMR 2001, 906 = NZM 2000, 678 zur Beseitigung einer baulichen Veränderung), dann kann die Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung seitens des Verkäufers, wenn sie denn nachweisbar ist, nicht von der Sicherung des Käufers durch eine Vormerkung abhängig sein.
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender

  • KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

    Auch eine etwaige Ermächtigung des Erwerbers aus dem Kaufvertrag mit dem Bauträger, bereits vor einer Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft einzutreten (BayObLG NZM 2002, 300; KG NJW-RR 1995, 147; WuM 2004, 229), ändert an der fehlenden Passivlegitimation der Antragsgegnerin für wohnungseigentumsrechtliche Ansprüche nichts.
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