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   BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04   

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https://dejure.org/2004,3748
BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 § 823 § 831; WEG § 27
    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht eines Verwalters; Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf eine zuverlässige Hauswartfirma; Verpflichtung des Verwalters die Hauswartfirma zu überwachen; Bestehen der Verkehrssicherungspflicht kraft Gesetzes oder durch ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto durch Garagentor beschädigt - WEG-Verwalterin darf sich auf bewährte Hauswartfirma verlassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht: Auch Pflicht des Wohnungseigentumsverwalters? (IMR 2006, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 100
  • NZM 2005, 24
  • ZMR 2005, 137
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt primär den Wohnungseigentümern (BGH NJW 1996, 2646).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01

    Haftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers: Gesamtschuldnerische Mithaftung

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Es kann deshalb dahinstehen, ob sich die Verkehrssicherungspflicht des Verwalters unmittelbar aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 WEG ergibt (so Horst MDR 2001, 191) oder ob eine gesonderte Delegation der Verkehrssicherungspflicht auf den Verwalter erforderlich ist (so OLG Frankfurt a.M. WuM 2002, 619).
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Der Verkehrssicherungspflichtige darf jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, so lange nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (BGHZ 142, 227/233).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 107/07

    Sturz auf einer Eisfläche: Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer

    Die Verpflichtung alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, umfaßt auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (BayObLG, NZM 2005, 24; OLG München, NZM 2006, 110).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

    Eine derartige Übertragung an den Antragsgegner zu 3, den Verwalter, erfolgte hier aufgrund Ziffer V a) des Verwaltervertrages vom 14.1.1974, nach dem den Verwalter die Pflicht zur "ordnungsgemäßen Verwaltung" der Anwesen trifft (BayObLG NZM 2005, 24).

    Da der "Betreuungsvertrag" im Namen der Antragsgegnerin zu 1 abgeschlossen wurde und der Antragsgegner zu 3 bei Vertragsschluss nur als Vertreter tätig war, ist auch eine Zurechnung über § 278 BGB nicht möglich (BayObLG NZM 2005, 24/25).

  • OLG München, 28.06.2013 - 1 U 4539/12

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers bei winterlicher

    Die Verpflichtung alles zu tun, was für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig ist, umfasst auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 100).

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger seine Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten übertragen kann und ihn dann lediglich die Pflichtüberwachung des Dritten trifft, wobei der Verkehrssicherungspflichtige allgemein darauf vertrauen kann, dass der Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 100).

  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Hierfür genügt grundsätzlich die allgemein übliche Regelung im Verwaltervertrag, wonach der WEG-Verwalter alles tun muss, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG München, NJW 2006, 1293; OLG Karlsruhe, WuM 2009, 256; jurisPK-BGB/J. Lange/Schmidbauer, 7. Aufl., § 823 BGB Rn. 162; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 27 WEG Rn. 9; Wenzel, NZM 2006, 321, 323).
  • LG Mainz, 28.12.2017 - 3 S 32/17

    Verkehrssicherungspflicht: Anspruch eines Dritten auf Einsatz weiterer Maßnahmen

    9 Vorliegend hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Vertrag über die Hausmeistertätigkeit abgeschlossen (vgl. Bl. 31ff d.A.), so dass sie nicht gemäß § 278 BGB für ein etwaiges Fehlverhalten der Hausmeisterfirma einzustehen hat, weil sie die Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahmen eigener Maßnahmen nicht etwa dadurch erlangt hat, dass sie einen Dritten beauftragt hat, sondern dadurch, dass eigene Maßnahmen von ihrer Seite nicht mehr erforderlich waren, weil sie selbst alles zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht Erforderliche und Gebotene unternommen hat (BayOLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 144/04 OLG München, Beschluss vom 24.20.2005 - 34 Wx 82/05 -, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg, 02.10.2015 - 23a C 420/14
    Soweit in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.12.2008, Az.: 14 U 107/07; BayObLG, Beschl. v. 02.09.2004, Az.: 2Z BR 144/04; AG Hannover, Urt. v. 05.04.2012, Az.: 480 C 297/12) - jeweils ohne Begründung - davon ausgegangen worden ist, dass eine § 2 Nr. 2 des Verwaltervertrages entsprechende Formulierung zu einer solchen Delegation führe, überzeugt dies nicht.
  • LG Düsseldorf, 30.01.2020 - 16 O 354/16
    Dabei kann der eigentlich Verkehrssicherungspflichte, der die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen hat, im Grundsatz darauf vertrauen, dass der nunmehr Verkehrssicherungspflichtige seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 08.09.2004, BeckRS 2004, 09713).
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