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   BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04   

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https://dejure.org/2005,4421
BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2085; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2085 § 2247 § 2229 Abs. 4
    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testament auch bei maschineller Überschrift wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des erteilten und der Erteilung eines neuen Erbscheins; Nichtigkeit eines handschriftlich geschriebenen Testaments wegen der maschinell erstellten Überschrift "Testament"; Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit bei ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit ums Erbe - War die Mutter nach einem Schlaganfall "testierunfähig"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1025
  • FamRZ 2005, 2019
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Der Senat kann als Rechtsbeschwerdegericht die Feststellung des Landgerichts, es sei von der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments auszugehen, daraufhin überprüfen, ob das Landgericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und ob die Beweiswürdigung im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigende Fehler aufweist (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2001, 289/293).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Von weiteren Ermittlungen, die ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, kann das Landgericht absehen (BayObLGZ 1995, 383/388 f.).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit der Erblasserin grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Die weitere Beschwerde ist mit dem Ziel der Einziehung des erteilten und der Erteilung eines neuen Erbscheins zulässig (§ 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und 4, § 20 FGG; vgl. BayObLGZ 1982, 236/239), jedoch nicht begründet.
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLG 1999, 205/210; aus psychiatrischer Sicht vgl. Cording, Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit in: Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie 2004, 147-159).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Testierunfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn noch einzelne rudimentär vorhandene intellektuelle Fähigkeiten erhalten sind (vgl. BayObLG v. 9.3.2005 - 1Z BR 112/04, BayObLGReport 2005, 419 = NJW-RR 2005, 1025/1027).
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Auch eine Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; denn auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Wurde das Testament - wie hier - nur teilweise eigenhändig geschrieben, im Übrigen mit der Schreibmaschine, und unterschrieben, kann der eigenhändige, formgerecht abgefasste Teil dann gültig sein, wenn er für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt und der Erblasserwille nicht entgegensteht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 872; BayObLG NJW-RR 2005, 1025).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

    Betreuung als solche, die, wie aus den Akten des Nachlassgerichts ersichtlich, am 10.7.2014 angeordnet wurde, berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Celle, 15.04.2011 - 7 W 23/11

    Erbschein; Wegfall der Hofeseigenschaft

    Nun fordert allerdings die Testierfähigkeit über eine bloße Geschäftsfähigkeit hinaus die Fähigkeit, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG NJW-RR 2005, 1025).
  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    In jedem Fall muss der handschriftliche Teil für sich genommen einen abgeschlossenen Sinn behalten (§ 2085 BGB; vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1025 Tz. 13; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Auflage 2016, § 2247 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17

    Indizien für Testierunfähigkeit einer Erblasserin

    Zwar kann - worauf auch das Nachlassgericht in der angefochtenen Entscheidung hingewiesen hat - das Gericht im Erbscheinserteilungsverfahren grundsätzlich bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit von Testierunfähigkeit ausgeht, diese im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung feststellen, wenn vorhandene weitere Erkenntnisse für deren Vorliegen sprechen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.03.2005, Az. 1Z BR 112/04, zitiert nach juris Rn. 25).
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