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   LG Bremen, 11.11.2004 - 7 O 564/02   

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https://dejure.org/2004,15906
LG Bremen, 11.11.2004 - 7 O 564/02 (https://dejure.org/2004,15906)
LG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2004 - 7 O 564/02 (https://dejure.org/2004,15906)
LG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2004 - 7 O 564/02 (https://dejure.org/2004,15906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verhältnis der Schuld des Schädigers und der von dem PKW des Geschädigten ausgehenden Betriebsgefahr im Rahmen der Schadensberechnung; Annahme der mangelnden Einhaltung des Sicherheitsabstandes kraft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verhältnis der Schuld des Schädigers und der von dem PKW des Geschädigten ausgehenden Betriebsgefahr im Rahmen der Schadensberechnung; Annahme der mangelnden Einhaltung des Sicherheitsabstandes kraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1050
  • NZV 2005, 529
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Selbst wenn der Vorschaden sich auf einen anderen Schadensbereich als der neue Schaden bezieht, lässt sich ohne weitere Angaben zum Vorschaden und zur Reparatur im Einzelnen ein erstattungsfähiger Fahrzeugschaden nicht feststellen, da der Wiederbeschaffungswert nicht bestimmbar ist (Nugel DAR 2011, 666 ; LG Bremen NZV 2005, 529).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    cc) Nicht gefolgt werden kann auch der Ansicht, bei einem zunächst verschwiegenen und auch später geleugneten oder nicht substantiiert dargelegten Vorschaden sei die Möglichkeit einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO mangels hinreichend substantiiertem Klagevortrag grundsätzlich zu verneinen (vgl. etwa OLG Hamburg SP 1992, 232; MDR 2001, 1111= OLGR 2001, 261 = r+s 2001, 455; KG SP 2000, 311; LG Frankfurt SP 1992, 232; LG Braunschweig SP 1999, 272; LG Saarbrücken SP 2003, 423; LG Wiesbaden VersR 2003, 1297; LG Berlin NJOZ 2004, 2001; LG Bremen NZV 2005, 529):.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Selbst wenn der Vorschaden sich auf einen anderen Schadensbereich als der angeblich neue Schaden bezieht, lässt sich ohne weitere Angaben ein erstattungsfähiger Fahrzeugschaden nicht feststellen (Nugel a.a.O. mit Hinweis auf LG Bremen NZV 2005, 529).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 1 U 50/14

    Anforderungen an die Feststellung eines unfallbedingten Sachschadens an einem

    Selbst wenn der Vorschaden sich auf einen anderen Schadensbereich als der angeblich neue Schaden bezieht, lässt sich ohne weitere Angaben ein erstattungsfähiger Fahrzeugschaden nicht feststellen (Nugel a.a.O., mit Hinweis auf LG Bremen NZV 2005, 529 ).
  • LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz möglicherweise durch einen Vorschaden

    Im Rahmen ihrer Darlegungslast hätte die Klägerin deshalb substantiierte Angaben zum Umfang der Beseitigung des Vorschadens machen müssen, etwa durch Vorlage einer Reparaturrechnung (vgl. LG Bremen, NJW-RR 2005, 1050).
  • LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10

    Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall;

    Vor diesem Hintergrund war der Umfang der Reparatur auch keine Frage, die erst im Zuge einer etwaigen Beweisaufnahme zu klären wäre: Keinesfalls hält es das erkennende Gericht für geboten, einen sachverständigen Zeugen - wie es das Landgericht Bremen (Urteil vom 11. November 2004 - 7 O 564/02, NJW-RR 2005, 1050 f.) u.U. ohne konkretes Ergebnis getan haben mag - bei einer auf einen pauschalen Beweisantritt hin erfolgten Zeugenvernehmung selbst zum Umfang der Kontrollen und Überprüfungen zu befragen.
  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

    Der pauschale Vortrag, der Vorschaden habe den Wiederbeschaffungswert nicht beeinträchtigt, ist mithin ohne detaillierte Angaben über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur unschlüssig (vgl. zum Ganzen LG Essen Urteil vom 27.05.2013 - 3 O 288/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, LG Essen, Urteil vom 06.08.2012 - 4 O 29/11; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13; LG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 7 O 564/02; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 - jeweils juris).
  • AG Düsseldorf, 28.10.2008 - 230 C 5894/08

    Rückzahlung einer Erstattungssumme wegen Regress aus einem Verkehrsunfall wegen

    Weitgehend anerkannt ist ferner, dass dann, wenn nicht-unfallbedingte Vorschäden festgestellt werden, die der Geschädigte verschwiegen hat, der Geschädigte auch keinen Anspruch auf Ersatz kompatibler Schäden hat (OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt U.v. 07.06.04 16 U 195/03; LG Frankfurt SP 07, 59; LG Dresden SP 2001, 335; LG Hanau SP 2004, 368; AG Mühlheim SVR 2004, 466; AG Neuss SP 2005, 197; OLG Hamburg MDR 2001, 1111 = OLGR 2001, 261 = r+s 2001, 455; KG SP 2000, 311; LG Frankfurt SP 1992, 232; LG Braunschweig SP 1999, 272; LG Saarbrücken SP 2003, 423; LG Wiesbaden VersR 2003, 1297 ; LG Berlin NJOZ 2004, 2001; LG Bremen NZV 2005, 529 sämtlich zitiert nach Juris).
  • AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17

    Teilkaskoversicherungsvertrag - Wildschaden mit Hasen

    Damit kann der Kläger auch nicht Ersatz eines Teils des jetzt bestehenden Schadens verlangen, weil nicht festgestellt werden kann, in welcher Höhe überhaupt Ersatz geschuldet wird (vgl. auch LG Bremen, Urteil vom v. 11.11.2004 - 7 O 564/02).
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