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   OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04   

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https://dejure.org/2005,5559
OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04 (https://dejure.org/2005,5559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.2005 - 1 U 63/04 (https://dejure.org/2005,5559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 1 U 63/04 (https://dejure.org/2005,5559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit; Kündigung einer Krankentagegeldversicherung aus wichtigem Grund; Angewiesensein auf die Vertragstreue des Versicherten

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; MB/KT 94 § 1 (1); ; MB/KT 94 § 1 (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KT § 1 Abs. 3
    Kündigung des Krankentagegeld-Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Arbeitstätigkeit des Versicherungsnehmers während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gastwirt kassiert Krankentagegeld und arbeitet gleichzeitig: Versicherer kann fristlos kündigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1119
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Das ist zu bejahen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz dadurch hintenanstellt, dass er Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (vgl. BGH VersR 1985, 54).

    Dass es sich bei den Tätigkeiten des Klägers nur um unbeachtliche Arbeitsversuche zur Erprobung der Arbeitsfähigkeit gehandelt hätte, hat der Kläger nicht dargelegt (vgl. dazu und zur Darlegungslast BGH VersR 1985, 54).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01

    Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Eine solche Abmahnung ist aber sinnlos und daher nicht erforderlich, wenn das Verhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (vgl. BGH VersR 1999, 1279; 2001, 370).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Eine solche Abmahnung ist aber sinnlos und daher nicht erforderlich, wenn das Verhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (vgl. BGH VersR 1999, 1279; 2001, 370).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1995 - 4 U 164/94

    Arbeitsunfähigkeit; Krankentagegeld; Obliegenheitsverletzung; Leistungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.1994 - 5 U 965/93

    Versicherungsvertrag; Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Das ist bei Verträgen über eine Krankentagegeldversicherung zu bejahen, wenn - wie hier - der Versicherungsnehmer die Leistungen des Klägers dadurch "erschleicht", dass er seiner Tätigkeit weiter nachgeht (vgl. z.B. OLG Saarbrücken VersR 1996, 362; LG Stuttgart aaO).
  • LG Stuttgart, 28.04.1999 - 27 O 85/99

    Außerordentliche Kündigung gegenüber versicherter Person

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Kann er sich darauf wegen festgestellter erheblicher Unredlichkeiten nicht mehr verlassen, ist dem Vertrag die notwendige Vertrauensgrundlage entzogen (vgl. auch LG Stuttgart VersR 2000, 307).
  • OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96

    Übernahme untergeordneter Hilfstätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 144/96

    Ausübung von Bürotätigkeiten durch Hotelinhaberin trotz Erkrankung L

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119; OLG Saarbrücken VersR 2006, 644 f.; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035; Wriede in Bruck/Möller/Wriede, Bd. VI Krankenversicherung 8. Aufl. Anm. D 44; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 8 Rdn. 27).
  • OLG München, 13.12.2013 - 10 U 4926/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen, einer

    - OLG Düsseldorf vom 13.12.2004, 1 U 63/04: 62 780 EUR + immaterieller Vorbehalt: komplizierter Beckenbruch, Trümmerbruch des linken Arms, Bruch im Sprunggelenk des rechten Fußes, Brüche sämtlicher Rippen auf beiden Seiten, Einblutungen in der Stirn und im Hinterkopf, Entfernung der Milz bei einer Mithaftung des Geschädigten von 1/3 (Hacks/Wellner/Häcker, 31. Auflage, Schmerzensgeldbeträge 2013 Nr. 252).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 1 U 57/17

    Bemessung Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.12.2004 (I - 1 U 63/04) fehle es demgegenüber an einer Vergleichbarkeit mit der hiesigen Konstellation: Ausweislich der vorzitierten Schmerzensgeldtabelle (ldf. Nummer 34.2980) hätten zusätzlich zum Beckenbruch ein Trümmerbruch des linken Arms, ein Bruch im Sprunggelenk des rechten Fußes, Brüche sämtlicher Rippen auf der linken Körperseite sowie Einblutungen in der Stirn und im Hinterkopf zwischen den beiden Hirnhälften vorgelegen; der dortige Kläger habe sich drei Monate lang in stationärer Krankenhausbehandlung befunden, vier Wochen davon im künstlichen Koma; ihm habe die Milz entfernt werden müssen.

    Das Verfahren I - 1 U 63/04 wurde durch Berufungsrücknahme erledigt.

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Ein solcher wichtiger Grund zur Kündigung liegt für einen Versicherer vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintanstellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 3.10.1984, IVa ZR 76/83, VersR 1985, S. 54; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, S. 1119 ff).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 10 U 198/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall zwischen Motorradfahrer und

    In Art und Schwere der Verletzungen annähernd vergleichbar erscheinen indes die Entscheidungen des LG Weiden vom 6.6.2005 (1 O 152/05, a.a.O., lfd. Nr. 1788) und insbesondere diejenige des OLG Düsseldorf vom 13.12.2004 (I-1 U 63/04, a.a.O., lfd. Nr. 252).
  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03

    Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung

    Ein solcher wichtiger Grund zur Kündigung liegt für einen Versicherer vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hinten anstellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH VersR 1985, 54; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119).
  • LG Tübingen, 14.10.2005 - 4 O 141/05
    Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn anzunehmen ist, dass der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, zB wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht ( LG Stuttgart, VersR 2000, 308; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119).
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