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   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 191/04   

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https://dejure.org/2005,3717
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung nach Bundesrechtsanwaltsgebührengesetz (BRAGO); Übergang von Ansprüchen eines Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer; Einordnung eines Gebührenpauschalabkommens zwischen dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem HUK-Verband; Ansprüche ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB §§ ... 667 ff.; ; BGB §§ 823 ff.; ; VVG § 67; ; ARB § 20 Abs. 2; ; ARB § 20 Abs. 2 S. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 18; ; BRAGO § 23; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 27; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des Rechtsanwalts bei der außergerichtlichen Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens auf Basis der DAV-Empfehlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1155
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Chemnitz, 10.11.1994 - 6 S 3301/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 191/04
    Teilweise wird es als Gebührenvereinbarung zugunsten Dritter angesehen (LG Chemnitz, AnwBl. 1995, 47; Hansens, BRAGO, 8. Auflage 1995, § 3 Rn. 29).
  • AG Köln, 28.03.1990 - 132 C 3356/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 191/04
    b. Das Landgericht ist bei der Abrechnung des dem Beklagten zustehenden Vergütungsanspruchs zu Recht davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt bei einer Abrechnung auf Basis des Gebührenpauschalabkommens zwischen dem Deutschen Anwaltverein und dem HUK-Verband aus dem Jahre 1971 nicht gehindert ist, einen über dem von der Regulierung erfassten Erledigungswert (Nr. 7. a) des Abkommens) liegenden Gegenstandswert mit seinem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherung abzurechnen (vgl. insoweit auch LG Köln, r+s 1990, 383; AG Münster, JurBüro 1996, 303; AG Cham, JurBüro 2004, 28 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, Anhang 11, S. 1480 f. mit zahlreichen Nachweisen; Gebauer/Schneider, BRAGO, Anhang V, Rn. 45 f. m.w.N.; Madert AGS 2001, 26; ders., Anwaltsgebühren in Zivilsachen, 4. Auflage, XIV Rn. 20; Enders, JurBüro 1995, 337).
  • AG Münster, 04.07.1995 - 28 C 309/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 191/04
    b. Das Landgericht ist bei der Abrechnung des dem Beklagten zustehenden Vergütungsanspruchs zu Recht davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt bei einer Abrechnung auf Basis des Gebührenpauschalabkommens zwischen dem Deutschen Anwaltverein und dem HUK-Verband aus dem Jahre 1971 nicht gehindert ist, einen über dem von der Regulierung erfassten Erledigungswert (Nr. 7. a) des Abkommens) liegenden Gegenstandswert mit seinem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherung abzurechnen (vgl. insoweit auch LG Köln, r+s 1990, 383; AG Münster, JurBüro 1996, 303; AG Cham, JurBüro 2004, 28 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, Anhang 11, S. 1480 f. mit zahlreichen Nachweisen; Gebauer/Schneider, BRAGO, Anhang V, Rn. 45 f. m.w.N.; Madert AGS 2001, 26; ders., Anwaltsgebühren in Zivilsachen, 4. Auflage, XIV Rn. 20; Enders, JurBüro 1995, 337).
  • AG Cham, 11.09.2003 - 1 C 263/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 191/04
    b. Das Landgericht ist bei der Abrechnung des dem Beklagten zustehenden Vergütungsanspruchs zu Recht davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt bei einer Abrechnung auf Basis des Gebührenpauschalabkommens zwischen dem Deutschen Anwaltverein und dem HUK-Verband aus dem Jahre 1971 nicht gehindert ist, einen über dem von der Regulierung erfassten Erledigungswert (Nr. 7. a) des Abkommens) liegenden Gegenstandswert mit seinem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherung abzurechnen (vgl. insoweit auch LG Köln, r+s 1990, 383; AG Münster, JurBüro 1996, 303; AG Cham, JurBüro 2004, 28 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, Anhang 11, S. 1480 f. mit zahlreichen Nachweisen; Gebauer/Schneider, BRAGO, Anhang V, Rn. 45 f. m.w.N.; Madert AGS 2001, 26; ders., Anwaltsgebühren in Zivilsachen, 4. Auflage, XIV Rn. 20; Enders, JurBüro 1995, 337).
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