Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6130
OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 Nr 1 Buchst b GVG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Einlegung der Berufung beim sachlich unzuständigen Gericht wegen des ausländischen Wohnsitzes des Gegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Versäumung der Berufungsfrist auf Grund der Einlegung des Rechtsmittels beim falschen Gericht; Konsequenz eines Verschuldens des Beklagtenvertreters für den Vertretenen; Fall der ...

  • Judicialis

    GVG § 119 I Nr. 1 b; ; ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge Berufungseinlegung durch Rechtsanwalt bei nach Gesetzesänderung unzuständigem Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2719 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05
    Zwar könnte das Landgericht aus dem Gebot des fairen Verfahrens eine Fürsorgepflicht treffen, die dahin geht, Schriftsätze an das zuständige Gericht weiterzuleiten, was auch für fehlerhaft eingereichte Rechtsmittelschriften gelten kann (BVerfGE 93, 99).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05
    Die Parteien können nicht verlangen, dass jedes Gericht bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriften umgehend darauf überprüft, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (so auch: OLG Düsseldorf vom 7.2.03, Aktenzeichen 14 U 216/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 22.09.2005 - 4 U 800/05

    Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter

    Das Gericht, bei dem eine Rechtsmittelschrift eingegangen ist, ist jedoch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten, die Sache umgehend darauf zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf, BRAK-Mitt 2003, 166; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1156).
  • BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156).
  • BPatG, 19.04.2012 - 30 W (pat) 551/11

    Markenbeschwerdeverfahren - falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG -

    Das käme zunächst dann in Betracht, wenn die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 5. September 2011 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6675
OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05 (https://dejure.org/2005,6675)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2005 - 32 Wx 27/05 (https://dejure.org/2005,6675)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2005 - 32 Wx 27/05 (https://dejure.org/2005,6675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2
    Anwaltliche Fristenkontrolle im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltshaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einhaltung der Beschwerdefristen durch den Rechtsanwalt in Wohnungseigentumsverfahren; Erforderlichkeit der Anweisung zur vorrangigen Eintragung der Beschwerdefrist im Fristenkalender vor dem entsprechenden Erledigungsvermerk in den Handakten; Pflicht zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2788 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1156
  • NZM 2005, 631
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 2 Z 29/87
    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    Die Einhaltung der Beschwerdefrist in Wohnungseigentumsverfahren muss von einem Rechtsanwalt mit der gleichen Sorgfalt überwacht werden wie die Einhaltung der Rechtsmittelfristen im Zivilprozess (BayObLG NJW-RR 1987, 1424/1425).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92

    Fristeintragung vor Erledigungsvermerk in Anwaltsakten

    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    Der Verfahrensbevollmächtigte muss zum einen durch entsprechende allgemeine Anweisungen sicherstellen, dass Beschwerdefristen in Wohnungseigentumssachen zuerst im Fristenkalender vermerkt werden, bevor ein Erledigungsvermerk auf der entsprechenden Beschlussausfertigung vorgenommen wird (vgl. BGH NJW-RR 1992, 826).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    Zum anderen ist der Rechtsanwalt gehalten, die Befolgung dieser Anordnungen zu überwachen und auch bei eingearbeitetem und ihm als zuverlässig bekanntem Personal unregelmäßige und geeignete Stichproben durchzuführen (BGH VersR 1985, 67/68).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    In Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • BayObLG, 29.04.1959 - BReg. 1 Z 30/59
    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    Dabei hat das Rechtsbeschwerdegericht auch neue Tatsachen und Glaubhaftmachungsmittel zu berücksichtigen (BayObLGZ 1959, 167), sodass das Vorbringen im Schriftsatz des Antragstellervertreters vom 28.2.2005, der erst nach Erlass des Beschlusses des Landgerichts bei diesem eingegangen ist, grundsätzlich zu beachten ist.
  • BayObLG, 31.07.1979 - BReg. 2 Z 20/79
    Auszug aus OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05
    a) Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung, wie hier im Beschluss des Landgerichts, mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, so ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Wiedereinsetzungsfrage vom Senat ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in rechtlicher und tatsächlicher Beziehung (BayObLGZ 1979, 251/253).
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