Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 07.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3507
OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Maklervertrag: Abschluss eines Maklerwerkvertrages mit einem Finanzmakler; Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 652 BGB; § 133 BGB; § 157 BGB; § 513 Abs. 1 ZPO; § 546 ZPO; § 652 BGB; § 670 BGB; § 287 ZPO
    Abschluss eines Maklerwerkvertrages und Vergütungsanspruch des Finanzmaklers ; Folgen einer Verpflichtung nicht nur zum Tätigwerden, sondern auch zu einem Erfolg; Bindung des Berufungsgerichts an die Auslegung einer Vereinbarung durch den erstinstanzlichen Tatrichter ; ...

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 27

    Maklerwerkvertrag, Aufwendungsersatzanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Maklerwerkvertrages und Vergütungsanspruch des Finanzmaklers ; Folgen einer Verpflichtung nicht nur zum Tätigwerden, sondern auch zu einem Erfolg; Bindung des Berufungsgerichts an die Auslegung einer Vereinbarung durch den erstinstanzlichen Tatrichter ; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maklervertrag: Abschluss und Vergütungsanspruch eines Finanzmaklers

  • Judicialis

    BGB §§ 305 c ff; ; BGB § 652; ; BGB § 670

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305c ff; BGB § 652; BGB § 670
    Zum Abschluss eines Maklervertrages und zum Vergütungsanspruch des Finanzmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Abschluss eines Finanzmaklervertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 305c, 652, 670
    Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsnatur eines Finanzierungsmaklervertrages, Finanzmaklervertrag, HM, FM, Finanzmakler, Abgrenzung Maklerdienstvertrag / Werkvertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    So gestalten Sie als Finanzmakler den Aufwendungsersatzanspruch richtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1287
  • MDR 2005, 1401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Um in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam zu sein, muss sich die Klausel wirklich und ausschließlich auf den Ersatz von konkretem Aufwand beziehen; es darf nicht im Gewande des Aufwendungsersatzes in Wahrheit eine erfolgsunabhängige Provision vereinbart werden, denn dies läuft, weil es von dem gesetzlichen Leitbild des Makler und des Werkvertrags erheblich abweicht und der Vertragspartner des Verwenders damit nicht zu rechnen braucht, dem Verbot der §§ 305 c, 307 BGB zuwider (vgl. BGHZ 99, 374, 383 f; MünchKommBGB/Roth a. a. O., Rn 213 f.; Palandt/Sprau a.a.O., § 652 Rdnr. 62).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 15 U 4/02

    Aufwendungsersatzanspruch eines Maklers: Abrechnung von Vorschusszahlungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Den Ersatz von "während des Bearbeitungsprozesses entstehenden Kosten" (Ziffer VII. der Vereinbarung) können die Beklagten weder aufgrund § 652 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den vertraglichen Vereinbarungen noch aufgrund von § 670 BGB unter dem Gesichtspunkt der Erstattung erforderlicher Aufwendungen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1426, 1427) noch aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten verlangen.
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Die auf einem von den Beklagten verwandten Formular geschlossene Vereinbarung der Parteien vom 6. März 2003 ist ein Maklerwerkvertrag, also ein besonderer, im Gesetz nicht geregelter Vertragstyp, der sowohl Elemente des Maklervertrags als auch solche des Werkvertrags enthält (vgl. dazu BGH NJW 1988, 967, 968; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., vor § 652 Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 08.01.2013 - 24 U 83/12

    Erstattungsbegehren eines Maklers von im Rahmen von diesem erbrachten

    Zwar kann ein erfolgsunabhängiger Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 652 Absatz 2 BGB grundsätzlich individualvertraglich unter Festlegung der Einzelheiten vereinbart werden; dies folgt schon daraus, dass durch Individualvereinbarung sogar eine erfolgsunabhängige Maklerprovision begründet werden kann (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. Mai 2005 - 8 U 10/05, NJW-RR 2005, 1287-1289, juris: Tz. 18).
  • AG Lahr, 25.04.2007 - 5 C 307/06

    Maklervertrag: Abgrenzung von Makler- und Dienstvertrag;

    Soweit der Makler erfolgsunabhängige Aufwendungen nach § 652 Abs. 2 BGB verlangt, muss er dies bei Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Ersatz von konkretem Aufwand beziehen (OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 1287, 1288).
  • AG Bad Neustadt/Saale, 19.03.2010 - 1 C 105/09
    aa) Eine Vereinbarung einer Aufwandsentschädigung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie sich nicht wirklich und ausschließlich nur auf den Ersatz von konkretem Aufwand bezieht (BGH a.a.O.; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1287 ff.; AG Rendsburg, MDR 2004, 204; AG Lahr, Urteil v. 25.04.2007, Az. 5 C 307/06; AG Gießen a.a.O.; Palandt § 652 Rn. 62).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 07.10.2004 - 22 C 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27848
AG Bremen, 07.10.2004 - 22 C 12/04 (https://dejure.org/2004,27848)
AG Bremen, Entscheidung vom 07.10.2004 - 22 C 12/04 (https://dejure.org/2004,27848)
AG Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 22 C 12/04 (https://dejure.org/2004,27848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs eines Mobilfunkanbieters auf Zahlung von Telefonentgelt für Sonderdienste und Grundgebühren aus einem Mobilfunkvertrag; Beweislast für die bewusste und gewollte Inanspruchnahme von Telefonsonderdiensten durch einen Mobilfunkkunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure SMS-Sonderdienste - Telefongesellschaft muss Einzelverbindungsnachweis vorlegen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1287
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