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   OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04   

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https://dejure.org/2005,2384
OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04 (https://dejure.org/2005,2384)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.03.2005 - 9 UF 33/04 (https://dejure.org/2005,2384)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. März 2005 - 9 UF 33/04 (https://dejure.org/2005,2384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schriftliche Vereinbarung über Zahlung von Brautgeld; Funktion des Brautgeldes nach islamischem Verständnis

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 18
    Behandlung eines Braugeld nach islamischem Eherecht als Unterhalt; Kürzung des Brautgeldes bei Unterhaltsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld entsprechend den islamischen Gepflogenheiten für den Fall der Trennung der Eheleute; Vorherige Verhandlung des Brautvaters mit dem Bräutigam über das Brautgeld (arabisch: Mahar) als vorbereitende ...

  • Judicialis

    BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 518 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 780; ; BGB § 1380

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verhältnis islamisches Recht und deutsches Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld für den Fall der Trennung der Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Brautgeld für die Ex?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Brautgeld" zum Abschied aus der Ehe - OLG Saarbrücken: Vereinbarung dient dem nachehelichen Unterhalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Islamisches Brautgeld - Deutscher Expartner muss Brautgeld zahlen - Islamisches Brautgeld (Mahar) muss auch nach deutschem Recht gezahlt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1306
  • FamRZ 2006, 1378
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04
    Die rechtliche Bewertung als sogenannte unbenannte (d.h. ehebezogene) Zuwendung scheitert schon daran, dass die vereinbarte Leistung nicht um der Ehe willen und als Beitrag zu deren Ausgestaltung, Erhaltung und Sicherung erbracht werden sollte (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1997, 933; 1990, 600), sondern erst nach endgültigem Scheitern der Ehe der Parteien.
  • OLG Hamm, 08.09.1987 - 1 UF 620/86

    Ausschluss eines Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Alleinige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04
    Infolgedessen kam es dann zur Vereinbarung des Brautgeldes, da dieses nach islamischem Brauch üblich, wenn nicht sogar Voraussetzung für eine Eheschließung nach islamischem Ritus ist (vgl. hierzu: OLG Hamm, FamRZ 1988, 516, 518).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04
    Entsprechend der unangefochtenen Handhabung des Familiengerichts ist deutsches Sachrecht auf die Rechtsbeziehung der Parteien anwendbar, nachdem beide Parteien im Zeitpunkt der Ehescheidung deutsche Staatsangehörige waren, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und ihre Ehe nach deutschem Recht geschieden wurde (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1987, 463 und FamRZ 1999, 217).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04
    Die rechtliche Bewertung als sogenannte unbenannte (d.h. ehebezogene) Zuwendung scheitert schon daran, dass die vereinbarte Leistung nicht um der Ehe willen und als Beitrag zu deren Ausgestaltung, Erhaltung und Sicherung erbracht werden sollte (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1997, 933; 1990, 600), sondern erst nach endgültigem Scheitern der Ehe der Parteien.
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 10/86

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine Morgengabe nach islamischem Recht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04
    Entsprechend der unangefochtenen Handhabung des Familiengerichts ist deutsches Sachrecht auf die Rechtsbeziehung der Parteien anwendbar, nachdem beide Parteien im Zeitpunkt der Ehescheidung deutsche Staatsangehörige waren, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und ihre Ehe nach deutschem Recht geschieden wurde (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1987, 463 und FamRZ 1999, 217).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Allerdings knüpft die Brautgabevereinbarung - anders als die unbenannte Zuwendung - in der Regel nicht an die Erwartung des Fortbestands der Ehe an (vgl. insoweit OLG Saarbrücken NJW-RR 2005, 1306, 1307).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2019 - 8 UF 192/17

    Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

    1985, Nr. 67, 177 ff.; Andrae in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 3. Auflage 2016, Art. 14 EGBGB Rn. 91, gestützt auf § 518 BGB analog; Henrich, FamRZ 2010, 537, § 1585c BGB analog; Wurmnest JZ 2010, 736, Gesamtanalogie; offen gelassen bzw. zurückverwiesen wegen tatsächlichen Klärungsbedarfs von BGH, FamRZ 1987, 463; a. A.: OLG Saarbrücken, NJW-RR 2005, 1306 ff.).
  • KG, 07.04.2015 - 13 WF 57/15

    Verfahrenskostenhilfeverfahren für einen Antrag einer türkischen Ehefrau auf

    Gleichzeitig weist er jedoch daraufhin, dass die Morgengabe in Abhängigkeit von der konkreten Fallausgestaltung bzw. den von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen aus der Sicht des deutschen Rechts Berührungspunkte mit dem Ehegattenunterhalt (Trennungs- bzw. Nachscheidungsunterhalt) (so: OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2005 - 9 UF 33/04 -, FamRZ 2006, 1378 [bei juris Rz. 54ff. für ein von zwei deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens vereinbartes, nach erfolgter Scheidung der Ehegatten geltend gemachtes Brautgeld]), dem Ehegüterrecht (in diese Richtung - Absicherung der Ehefrau im Falle der Scheidung - wohl LG Limburg, Urteil vom 12. März 2012 - 2 O 384/10 -, FamRBint 2012, 81 [bei juris Rz. 50ff. in einem Fall, in dem die türkischen Schwiegereltern von der früheren, ebenfalls türkischen Ehefrau nach Scheidung der Ehe die Rückgabe der anlässlich der Eheschließung ihr übergebenen mehir verlangt haben; dort auch Hinweise auf die Rechtsprechung des türkischen Kassationsgerichts und zu weiteren, in der türkischen Rechtspraxis bestehenden, der "Morgengabe" nahe stehende Rechtsinstitute]; OLG Frankfurt/M, Urteil vom 11. März 2010 - 1 UF 146/08 - [nur bei juris veröffentlicht; dort Rz. 5, 12: zwischen der iranischen Ehefrau und dem deutschen Ehemann anlässlich der Eheschließung im Iran vereinbarte Morgengabe als unbenannte Zuwendung mit dem Zweck, die Ehefrau im Falle von Trennung oder Scheidung wirtschaftlich abzusichern]) oder dem Scheidungs- und dem Erbrecht aufweisen kann, ohne dass das Institut schwerpunktmäßig einem Rechtsinstitut aus diesen Rechtsbereichen zugeordnet werden könnte.

    Insoweit tragen beide Beteiligte übereinstimmend vor, dass sie jeweils die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; der Antragsgegner präzisiert, dass beide Beteiligte bereits im Zeitpunkt der Eheschließung im Jahr 2010 die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, so dass der Anspruch der Antragstellerin auf Zahlung/Erfüllung bzw. Rückabwicklung der vereinbarten Morgen- bzw. Brautgabe dem deutschen Sachrecht untersteht (vgl. BGH, a.a.O. [bei juris Rz. 23]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2005 - 9 UF 33/04 -, FamRZ 2006, 1378 [bei juris Rz. 28f.]).

    c) Auf der Grundlage des danach maßgeblichen deutschen Rechts ist die Vereinbarung einer Morgengabe zulässig und führt grundsätzlich auch zu einer Zahlungspflicht des aus der Vereinbarung Verpflichteten (vgl. BGH, a.a.O. [bei juris Rz. 23]; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 11. März 2010 - 1 UF 146/08 - [nur bei juris, dort Rz. 14]; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2006 - 21 UF 144/05 -, FamRZ 2006, 1380 [bei juris Rz. 17, 38f., 42]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2005 - 9 UF 33/04 -, FamRZ 2006, 1378 [bei juris Rz. 28f.].

    Folge der vielfältigen Funktionen und Zielrichtungen, die mit der Vereinbarung einer auch im islamischen Rechtskreis keineswegs scharf umrissenen Braut- bzw. Morgengabe verbunden sind (vgl. NK-BGB/Yassari [3. Aufl. 2014], Länderbericht Iran Rn. 17f.; Seyed Shahram Iranbomy, FamFR 2011, 123 [124ff.], ist jedoch, dass allein die Verwendung des Wortes mihir oder des von der Antragstellerin in ihrer Erläuterung benutzten, aus dem islamischen Rechtskreis herrührenden Begriffs mahr noch nicht zu einem automatischen, bedingungslosen Zahlungsversprechen führt, welches der andere Teil "ohne wenn und aber" zu honorieren hätte: Anerkannt ist vielmehr, dass eine entsprechende, von den Beteiligten abgeschlossene Vereinbarung anhand ihres Sinns und Zwecks auszulegen ist (§§ 133, 157 BGB); die Rückabwicklung einer derartigen Vereinbarung nach dem Scheitern der Ehe erfolgt entsprechend den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) (vgl. BGH, a.a.O. [bei juris Rz. 23, 25 für die Anpassung des in ausländischer Währung vereinbarten Betrages an die Wertentwicklung der Währung]; OLG Frankfurt/M, Urteil vom 11. März 2010 - 1 UF 146/08 -, [nur bei juris, dort Rz. 13]); OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2005 - 9 UF 33/04 -, FamRZ 2006, 1378 [bei juris Rz. 58]).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19

    Formungültigkeit eines Morgengabeversprechens

    1985, Nr. 67, 177 ff.; Andrae in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 3. Auflage 2016, Art. 14 EGBGB Rdnr. 91; Henrich, FamRZ 2010, 537; Wurmnest JZ 2010, 736; a. A.: OLG Saarbrücken, NJW-RR 2005, 1306 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 5 U 88/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte und Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf

    Wird demgegenüber in der schriftlichen Erklärung ein bestimmter Schuldgrund angegeben, so ist ein selbständiger Verpflichtungswille im Zweifel nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1998, XII ZR 66/98, NJW 1999, 574, 575 unter 2. b); auch zur Auslegung einer Vereinbarung auf Zahlung von Brautgeld für den Trennungsfall, OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2005, 9 UF 333/04, NJW-RR 2005, 1306, 1307).
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 2 Ws 717/20

    Merkmal der Ausbeutung im Tatbestand des Menschenhandels Weite Auslegung des

    So sind in der Rechtsprechung auch immer wieder Fälle zu beurteilen, in denen sich die Parteien über die Rückforderung eines gezahlten "Brautgeldes" streiten (OLG Köln, Urteil v. 08.04.1994, 20 U 226/92, NJW-RR 1994, 1026; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2005, 9 UF 33/04, NJW-RR 2005, 1306; OLG Hamm 13.01.2011, I-18 U 88/10 - juris).
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 2 Ws 614/20

    Kein Haftgrund mangels Fluchtgefahr Kein Haftgrund mangels Verdunkelungsgefahr

    Hierfür spricht zudem, dass auch in der Rechtsprechung immer wieder Fälle zu beurteilen sind, in denen sich die Parteien über die Rückforderung eines gezahlten "Brautgeldes" streiten (OLG Köln, Urteil v. 08.04.1994, 20 U 226/92, NJW-RR 1994, 1026; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2005, 9 UF 33/04, NJW-RR 2005, 1306; OLG Hamm 13.01.2011, I-18 U 88/10 - juris).
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