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   LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 448/04   

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https://dejure.org/2005,22870
LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 448/04 (https://dejure.org/2005,22870)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2005 - 324 O 448/04 (https://dejure.org/2005,22870)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 324 O 448/04 (https://dejure.org/2005,22870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerruf einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Aufnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Ausstrahlung von Filmaufnahmen wegen eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Unwirksamkeit einer Einwilligung in die Ausstrahlung von Filmaufnahmen wegen vorherigen wirksamen Widerrufs; Voraussetzungen für die Wirksamkeit ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1357
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 448/04
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben ist, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, des weiteren von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, S. 985 ff., 986 unter II.1.c. m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

    a) Gerade das Innere einer Wohnung zählt zur geschützten Privatsphäre und darf grundsätzlich nur mit - hier fehlender - Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden (LG Hamburg v. 22.05.2009 - 324 O 791/08, BeckRS 2009, 22681; v. 21.01.2005 - 324 O 448/04, NJW-RR 2005, 1357, 1358; OLG Düsseldorf v. 15.101993 - 2 Ss 175/93 - 65/93 II - 2 Ws 214/93, NJW 1994, 1971; Endress Wanckel , Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 81; ders. , in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2018, § 19 Rn. 18 von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 215 - 217).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob und wie die Klägerin - was sie hier jedenfalls konkludent getan hätte - einen Widerruf einer Einwilligung aufgrund der Überrumpelungssituation hätte erklären können (dazu LG Hamburg v. 21.01.2005 - 324 O 448/04, NJW-RR 2005, 1357; Endress Wanckel , a.a.O. Rn. 160; Fricke , a.a.O. Rn. 20).
  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09

    Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen

    Zwar wird man sagen müssen, dass, wenn eine Person in eine Veröffentlichung einwilligt ohne sich zum Zeitpunkt der Einwilligung Gedanken über die Konsequenzen von Filmaufnahmen machen zu können, bei einem Widerruf der Einwilligung die Grundsätze von Treu und Glauben wie sie in §§ 312, 355 BGB normiert sind, anzuwenden sind (LG Hamburg NJW-RR 2005, 1357).
  • LG Hamburg, 07.08.2013 - 324 O 399/13

    Recht am eigenen Bild bei Teilnahme an einer Fernsehshow

    Zwar ist nach der Rechtsprechung der Kammer anerkannt, dass ein Widerrufsrecht auch in Situationen besteht, in denen der Abgebildete überrumpelt wurde (vgl. Urt . d. Kammer vom 21.01.2005, 324 O 448/04).
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