Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Zahnarzthaftung: Notwendige Alternativenaufklärung vor einer Zahnimplantat-Behandlung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht; Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten in einen ärztlichen Eingriff wegen unzureichender Aufklärung über das Vorliegen einer medizinisch gleichwertigen Behandlungsalternative; Implantologische Versorgung mit ...
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 134
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- ra.de
- zahnheilkunde.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt, Unzureichender Aufklärung über gleichwertige Behandlungsalternative
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Arzthaftung - Umfassende Aufklärung bei Verwendung von Knochenersatzmaterial notwendig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Patientin nicht über Implantate-Material informiert - Zahnarzt verwendet Rinderknochen - Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.02.2005 - 20 O 389/03
- OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1389
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05
Bestehen aber mehrere, medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder Erfolgsaussichten, ist der Patient hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts die Entscheidung für die eine oder andere Behandlungsmöglichkeit eigenverantwortlich treffen kann (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718). - LG Stuttgart, 15.02.2005 - 20 O 389/03
Zahnarzthaftung: Perforation der Kieferhöhlenschleimhaut beim Sinuslift
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2005 (20 O 389/03) wird zurückgewiesen.
- OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko …
Soweit das OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 1389) bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Möglichkeit der Verwendung von anderweitigem Knochenmaterial ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR zuerkannt hat, ist dies mit dem hier vorliegenden Fall von der Schwere der Behandlungsfolgen nicht vergleichbar. - OLG Köln, 11.10.2018 - 5 U 206/17 Ein Risiko einer Erkrankung an der Kreutzfeld-Jakob-Krankheit, auf das die Klägerin nunmehr unter Hinweis auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 12.7.2005 - 1 U 25/05 verweist, hat der Sachverständige für das vom Beklagten möglicherweise eingesetzte Knochenersatzmaterial Bego Oss S nicht angeführt und beschrieben.
- OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 1 U 148/07
Arzthaftung - Aufklärungsumfang bei Implantation unter Verwendung von …
möglichen Göihnung "des .ace kamm des Patienten (OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 1389).