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Rechtsprechung
   LG Bonn, 06.07.2005 - 6 S 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19060
LG Bonn, 06.07.2005 - 6 S 27/05 (https://dejure.org/2005,19060)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.07.2005 - 6 S 27/05 (https://dejure.org/2005,19060)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 6 S 27/05 (https://dejure.org/2005,19060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1469
  • NZM 2005, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 06.12.2004 - 6 S 225/04

    Kaution, Erwerber, Beweislast, Rückwirkung

    Auszug aus LG Bonn, 06.07.2005 - 6 S 27/05
    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass die Beklagte, sofern sie die Kaution selbst nicht ausgehändigt bekommen haben sollte, gegenüber der Mieterin gemäß § 572 S. 2 BGB (a.F.) nicht zur Auskehrung der Kautionssumme verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 381/03; LG Bonn, Urteil vom 06.12.2004, 6 S 225/04; LG Aachen, Urteil vom 28.11.2002, 2 S 216/02).
  • LG Aachen, 28.11.2002 - 2 S 216/02

    Rückzahlung einer Mietkaution nach Eigentümerwechsel - Anwendbarkeit neuen oder

    Auszug aus LG Bonn, 06.07.2005 - 6 S 27/05
    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass die Beklagte, sofern sie die Kaution selbst nicht ausgehändigt bekommen haben sollte, gegenüber der Mieterin gemäß § 572 S. 2 BGB (a.F.) nicht zur Auskehrung der Kautionssumme verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 381/03; LG Bonn, Urteil vom 06.12.2004, 6 S 225/04; LG Aachen, Urteil vom 28.11.2002, 2 S 216/02).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des

    Auszug aus LG Bonn, 06.07.2005 - 6 S 27/05
    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass die Beklagte, sofern sie die Kaution selbst nicht ausgehändigt bekommen haben sollte, gegenüber der Mieterin gemäß § 572 S. 2 BGB (a.F.) nicht zur Auskehrung der Kautionssumme verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 381/03; LG Bonn, Urteil vom 06.12.2004, 6 S 225/04; LG Aachen, Urteil vom 28.11.2002, 2 S 216/02).
  • OLG Köln, 04.10.2012 - 19 U 88/12

    Anspruch des Erwerbers eines vermieteten Hausgrundstücks gegen den Veräußerer auf

    Die Sachlage ist auch nicht vergleichbar mit der in dem von der Klägerin in der Berufung angeführten Fall des Landgerichts Bonn (Urteil vom 06.07.2005, 6 S 27/05, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5739
OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 23; ; WEG § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit der Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und der Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen für die Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1469
  • NZM 2005, 743
  • ZMR 2005, 896
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 3 Wx 103/05
    Soweit die Beteiligte zu 2 mit Blick auf die Entscheidung des BGH vom 20.06.2002 (NJW 2002, 3240, 3243) darauf verweise, dass "Einmann-Beschlüsse" nichtig bzw. unbeachtlich seien, so greife dieser Einwand im vorliegenden Fall nicht durch.

    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers ist schlechthin nichtig (BGH V ZB 39/01 vom 20.06.2002 NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG NZM 2003, 318; OLG Frankfurt OLGE 1986, 40; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 23 Rdz. 12).

  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

    b) Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht davon aus, dass "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers als Nicht-Beschlüsse ("juristisches Nihil") unbeachtlich sind (BayObLG ZMR 2003, 522; OLG Düsseldorf NZM 2005, 743; Merle in Bärmann/Pick/ Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05

    Keine Wohnungseigentümergemeinschaft, solange sich sämtliche Eigentumsrechte in

    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers hingegen ist schlechthin nichtig (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Senat NJW-RR 2005, 1469, 1470, m.w.N.).
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