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   BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04   

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https://dejure.org/2005,1035
BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,1035)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,1035)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,1035)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 577, 463 ff. (= §§ 570b, 504 BGB a. F. ff.), 138, 249
    Schadensersatz bei Vereitelung des Mietervorkaufsrechtes durch Vereinbarung eines überhöhten Einzelkaufpreises bei Paketverkauf

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages und zu Grund und Höhe einer daraus resultierenden chadensersatzverpflichtung.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Vereitelung eines Vorkaufsrechtes an einer vom Kläger bewohnten Mietwohnung; Zahlungsanspruch gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlich gewählter sittenwidriger Vertragsgestaltung mit dem Ziel der Vereitelung einer wirksamen ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Vorkaufsrecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit eines auf ein Vorkaufsrecht vereitelnden Kaufvertrages; §§ 138, 504 ff. BGB; 249 BGB a. F

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts; Teilabrede; Verkehrswert; Kaufpreis; Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 138 Cb; ; BGB § 249 Ha; ; BGB a.F. § 504 ff.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei Veräußerung der Sache an einen Dritten, Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 249 §§ 504 ff (a.F.).
    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der Vereitelung eines Mieter-Vorkaufsrechts an einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 577, 463 ff. (= §§ 570b, 504 BGB a. F. ff.), 138, 249
    Schadensersatz bei Vereitelung des Mietervorkaufsrechtes durch Vereinbarung eines überhöhten Einzelkaufpreises bei Paketverkauf

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vorkaufsrecht: Vereitelung durch Vermieter

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    § 577 BGB
    Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages und zu Grund und Höhe einer daraus re

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grund und Höhe einer Schadensersatzverpflichtung bei Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrags

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei Veräußerung der Sache an einen Dritten, Beweislast

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1534
  • MDR 2006, 79
  • DNotZ 2006, 122
  • NZM 2005, 779
  • WM 2005, 2248
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    Bei einem Schadensersatzanspruch nach § 325 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (BGH, Urteil vom 24. September 1999 - V ZR 71/99, NJW 1999, 3625 unter II 2).

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruches sein (BGH, Urteil vom 24. September 1999 aaO).

  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76

    Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    Rechtsirrtumsfrei ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, daß die Kläger im Rahmen ihres Anspruchs auf Ersatz des positiven Interesses verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie stehen würden, wenn die Beklagten den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt, das heißt ihnen die verkaufte Eigentumswohnung übereignet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1980 - V ZR 110/76, NJW 1980, 1742 unter II).

    Bei einer konkreten Schadensberechnung - wie im vorliegenden Fall - bedarf es nicht der Festlegung eines bestimmten Stichtages, vielmehr sind grundsätzlich alle adäquaten Folgen des haftungsbegründenden Umstands bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung in die Schadensberechnung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1980 - V ZR 110/76, NJW 1980, 1742).

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, sofern der Schuldner nicht darlegt, daß er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (BGHZ 141, 179, 181, 182).
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, daß sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540 unter 2).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    Während bei Fehlen einer salvatorischen Erhaltensklausel die Vertragspartei, welche das teilnichtige Geschäft aufrechterhalten will, darlegungs- und beweispflichtig ist, trifft die entsprechende Pflicht, wenn - wie im hier zu entscheidenden Fall - eine solche Klausel vereinbart ist, denjenigen, der den ganzen Vertrag verwerfen will (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01, NJW 2003, 347).
  • BGH, 07.06.2000 - VIII ZR 268/99

    Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
    Einer notariellen Beurkundung bedurfte es nicht (BGHZ 144, 357 BGB).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Juni 2005, VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534).

    Unmöglichkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs nicht mehr auf die Sache einwirken kann (BGH, Urteile vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II 3).

    Ist die Unmöglichkeit - wie bei einem Anspruch aus § 311a Abs. 2, § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB - anspruchsbegründende Voraussetzung, nimmt der Bundesgerichtshof jedoch, um die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers nicht zu überspannen, in ständiger Rechtsprechung an, dass die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, solange der Schuldner - wie hier - nicht darlegt, dass er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (BGH, Urteile vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, aaO S. 182 f. mwN; vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO).

    Entschließt er sich für eine Erfüllung des mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrags, hat er dem Vorkaufsberechtigten wegen nachträglicher Unmöglichkeit Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 283, 275 Abs. 1 BGB zu leisten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/00, aaO Rn. 16; vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO unter II 4 [zur Vorgängerregelung des § 325 BGB aF]).

    Der Ersatz des Erfüllungsinteresses besteht hier - ebenso wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall der nachträglichen Unmöglichkeit der Erfüllung eines zwischen Vorkaufsberechtigtem und Mitteilungsverpflichteten zustande gekommenen Kaufvertrags (Senatsurteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO) - im Ausgleich der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem auf sie entfallenden Anteil des Kaufpreises, allerdings abzüglich von der Klägerin ersparter Kosten (insbesondere Erwerbs- und Finanzierungskosten).

    Maßgebend dafür war die Überlegung, dass das Gesetz den Schutz des Mieters durch dessen Berechtigung realisiert, bei Eintritt des Vorkaufsfalls einen Kaufvertrag zwischen sich und dem Verkäufer zustande zu bringen, und dass der Mieter - wenn der Verkäufer die sich daraus ergebende Übereignungspflicht nicht erfüllt - nach allgemeinem Schuldrecht Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsinteresses beanspruchen kann (Senatsurteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO).

  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    (1) Die Frage, ob die teilweise unwirksame Preisabrede zu einer Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags nach Maßgabe des § 139 BGB führt, stellt sich im Streitfall schon deshalb nicht, weil sich die - wegen der in dem Kaufvertrag enthaltenen salvatorischen Erhaltensklausel insoweit gegebenenfalls darlegungs- und beweisbelastete (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II 2; BGH, Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 Rn. 8) - Beklagte nicht auf eine etwaige Gesamtnichtigkeit des Vertrags nach § 139 BGB beruft.
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Unvermögen liegt danach vielmehr nur und erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann, etwa, weil der Erwerber, der das beschränkte dingliche Recht an dem erworbenen Grundstück einräumen könnte, sich aller Voraussicht nach dieser Mitwirkung verweigern wird (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f., vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208, vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81, NJW 1984, 479 und vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534, 1535, vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33, vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, WM 2013, 320 Rn. 41 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 25).

    aa) Ist die Unmöglichkeit - wie bei Ansprüchen aus § 311a Abs. 2 BGB oder aus § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB - anspruchsbegründende Voraussetzung, nimmt der Bundesgerichtshof zwar, um die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers nicht zu überspannen, in ständiger Rechtsprechung an, dass die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, sofern der Schuldner nicht darlegt, dass er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, aaO S. 182 f.; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO S. 1536 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO).

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    Denn auch in solchen Fällen steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht an der von ihm bewohnten Eigentumswohnung bereits aufgrund des ersten Verkaufsfalls zu (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 577 BGB, Rdn. 50, m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. Juni 2005, VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 f.).
  • KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21

    Keine Kenntnis iSd. § 15 Abs. 1 HGB von der noch nicht eingetragenen und

    Dies betrifft solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62 -, juris, LS1).

    Eine solche Gestaltung begründet aber lediglich die Sittenwidrigkeit der entsprechenden Teilabrede über den Kaufpreis der betreffenden Wohnungen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04 -, Rn. 15, juris).

    Damit ist geregelt, dass die Vertragspartei, welche den ganzen Vertrag verwerfen will, die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dies dem Parteiwillen entspreche (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 120/04

    Wirkung der Aufrechnung mit zukünftig fällig werdenden Pensionsansprüchen;

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II 4).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Ein Vertrag ist grundsätzlich sittenwidrig, wenn die Beteiligten mit ihm den Zweck verfolgen, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken schuldrechtliche Rechte Dritter zu vereiteln, etwa ein Vorkaufsrecht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2005, NJW-RR 2005, S. 1534, 1535; Staudinger/Sack/Fischinger, BGB 2011, § 138 Rn. 447 mit weiteren Nachweisen).

    Eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Motiv und Zweck des Mietvertrags vom 1. April 2011 (zum Erfordernis einer solchen Gesamtwürdigung vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2005, NJW-RR 2005, S. 1534, 1535; MünchKommBGB/Armbrüster, 6. Auflage, § 138 Rn. 30) führt zu dem Ergebnis, dass dieser Vertrag sittenwidrig und damit gemäß § 138 Abs. 1 BGB von Anfang an (ex tunc) nichtig ist (zu dieser Rechtsfolge vgl. Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, Stand 1. Mai 2014, § 138 Rn. 29), so dass der Beklagte den Besitz der F GmbH an der Mietsache jederzeit beenden kann.

  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16

    Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die

    aa) Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541; BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 27/04, MDR 2006, 79).
  • KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19

    Rechtsstreit über die Vollziehung von Kaufverträgen der Blöcke D-Nord und C-Süd

    Der Unterschied zwischen einer Einzelkaufpreisvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer im Vergleich zur Kaufpreisallokation durch den Erwerber beruht darauf, dass das Interesse des Verkäufers an einer angemessenen Kaufpreisgestaltung, die Schadensersatzansprüche etc. seiner Mieter verhindern soll, bei der Kaufpreisverteilung ein regulierendes Element einbringt, bei dem ein Eingriff lediglich bei einer sittenwidrigen Benachteiligung des Berechtigten erfolgt (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.2005, VIII ZR 271/04, juris Rn. 15).

    Der Anteil am Gesamtwert entspricht dem vom Vorkaufsberechtigten zu zahlenden Anteil am Gesamtkaufpreis (vgl. BGH, Urteil vom 15.6.2005, VIII ZR 271/04, juris Randnummer 12, 20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 1995, 13 U 125/93, juris Rn. 34).

  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 38/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelführers nach

    (1) Vereitelt der Vorkaufsverpflichtete durch eine Veräußerung des Grundbesitzes die Ausübung des Vorkaufsrechts, kann der Vorkaufsberechtigte einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit aus § 280 Abs. 1, 3, §§ 283, 275 Abs. 1 BGB geltend machen (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II [zu § 325 BGB aF]; vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 27).

    Der Ersatz des dem Vorkaufsberechtigten zustehenden Erfüllungsinteresses besteht im Ausgleich der Differenz zwischen dem auf die Wohnung entfallenden Anteil des Kaufpreises und deren (höherem) Verkehrswert, allerdings abzüglich ersparter Kosten, insbesondere Erwerbs- und Finanzierungskosten (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO unter II 4; vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO Rn. 29; vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, BGHZ 209, 358 Rn. 19; Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZR 281/15, WuM 2016, 746 Rn. 4; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/00, juris Rn. 16).

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

  • OLG Hamm, 03.02.2014 - 8 U 47/10

    Stimmenkauf; Anteilskauf; Unternehmenskauf; culpa in contrahendo; Täuschung durch

  • OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20

    Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages

  • LG Hamburg, 16.01.2014 - 334 S 37/13

    Verkauf einer Mietwohnung: Schadenersatzansprüche des Mieters

  • OLG Stuttgart, 25.09.2007 - 10 U 59/07

    (Teil-)Nichtigkeit von Vertragsklauseln: Überprüfung eines Belastungsverbots und

  • OLG München, 15.09.2020 - 8 U 455/20

    Schadensersatzanspruch, Berufung, Revision, Frist, Kaufpreis, Wohnung,

  • BGH, 25.09.2019 - VIII ZR 167/18

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Zivilprozess; Gewährung eines

  • LG Wuppertal, 08.12.2015 - 16 S 24/15

    Schadensersatzbegehren wegen einer Vereitelung des Vorkaufsrechts an einer

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 460/08

    Abstandnahme vom Urkundsprozess in der Berufungsinstanz

  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 333 O 149/19

    Einhaltung der Schriftform beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags;

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