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   BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04   

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BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04 (https://dejure.org/2005,2971)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - IV ZR 141/04 (https://dejure.org/2005,2971)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - IV ZR 141/04 (https://dejure.org/2005,2971)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Versorgungskasse auf eine höhere Versorgungsrente; Wirksame Änderung der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVKS); Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Umstellung des Systems der beamtenähnlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § 307 Bk; ; AGBG § 9 Bk; ; KZVKS a.F. § 31

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 307; AGBG § 9; KZVKS a. F. § 31
    Satzungsvorschrift über Anrechnung der Pflegetätigkeitsrente auf die Gesamtversorgung hält der richterlichen Inhaltskontrolle stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel in der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1720 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1827
  • VersR 2005, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG VersR 2000, 835 unter 2 a, c; Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 - IV ZR 100/02 - VersR 2004, 364 unter II 2 a).

    Da die Beklagte eine Anstalt Öffentlichen Rechts ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt, sind bei der gebotenen umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen auch die objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die Grundrechte zu berücksichtigen (BVerfG aaO; Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 aaO).

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Im Streit ist nicht das insoweit kontrollfreie Hauptleistungsversprechen der Beklagten als solches, nämlich die gesetzliche Rente mit einer Zusatzversorgung auf die Höhe einer näher bestimmten Gesamtversorgung aufzustocken (vgl. BGHZ 142, 103, 110; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter I 2 b), sondern die Frage, wie dieses Hauptleistungsversprechen hinsichtlich des auf einer Pflegetätigkeit beruhenden Anteils der gesetzlichen Rente auszugestalten oder zu modifizieren ist.

    Zum eigentumsgeschützten Kern eines Rentenanspruchs oder einer Rentenanwartschaft gehören weder eine bestimmte Leistungshöhe oder -art, noch eine bestimmte Festsetzung des Leistungsbeginns; nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den Eigentumsschutz einbezogen (Senatsurteile vom 14. Januar 2004 aaO unter II 1 d a.E. sowie vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 2 a.E.).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG VersR 2000, 835 unter 2 a, c; Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 - IV ZR 100/02 - VersR 2004, 364 unter II 2 a).

    Im Streit ist nicht das insoweit kontrollfreie Hauptleistungsversprechen der Beklagten als solches, nämlich die gesetzliche Rente mit einer Zusatzversorgung auf die Höhe einer näher bestimmten Gesamtversorgung aufzustocken (vgl. BGHZ 142, 103, 110; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter I 2 b), sondern die Frage, wie dieses Hauptleistungsversprechen hinsichtlich des auf einer Pflegetätigkeit beruhenden Anteils der gesetzlichen Rente auszugestalten oder zu modifizieren ist.

  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Zum eigentumsgeschützten Kern eines Rentenanspruchs oder einer Rentenanwartschaft gehören weder eine bestimmte Leistungshöhe oder -art, noch eine bestimmte Festsetzung des Leistungsbeginns; nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den Eigentumsschutz einbezogen (Senatsurteile vom 14. Januar 2004 aaO unter II 1 d a.E. sowie vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 2 a.E.).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-278/93

    Freers und Speckmann

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Ob und inwieweit eine Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis die Frauen jedoch stärker trifft als die Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist, hat das nationale Gericht, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellen (st. Rspr. vgl. EuGH, Urteil vom 9. Februar 1999, Rs. C-167/97 - Seymour-Smith und Perez - Slg. 1999, I - 666 Rdn. 67 und 69; Urteil vom 2. Oktober 1997, Rs. C-1/95 - Gerster - Slg. 1997, I - 5274 Rdn. 34 und 35; Urteil vom 7. März 1996, Rs. C-278/93 - Freers und Speckmann - Slg. 1996, I - 1182 Rdn. 28).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG VersR 2000, 835 unter 2 a, c; Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 - IV ZR 100/02 - VersR 2004, 364 unter II 2 a).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Dieser Charakter der Satzung steht einer gesetzesähnlichen Auslegung entgegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2a; vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 b; vom 21. Mai 2003 - IV ZR 327/02 - NJW 2003, 2384 unter 2 a).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Während die Regelung für Kindererziehungszeiten die wirtschaftlichen Belastungen erträglich machen soll, die sich aus einer Einschränkung oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit im Interesse der Erziehung von Kindern ergeben, und damit auch die Bereitschaft, Nachwuchs zu bekommen, überhaupt unterstützen kann, soll die verbesserte soziale Sicherung der pflegerisch tätigen Personen die Pflegebereitschaft insbesondere innerhalb der Familie fördern (vgl. BGHZ 140, 39, 46; Gallon in LPK-SGB XI § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Dieser Charakter der Satzung steht einer gesetzesähnlichen Auslegung entgegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2a; vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 b; vom 21. Mai 2003 - IV ZR 327/02 - NJW 2003, 2384 unter 2 a).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
    Dieser Charakter der Satzung steht einer gesetzesähnlichen Auslegung entgegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2a; vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 b; vom 21. Mai 2003 - IV ZR 327/02 - NJW 2003, 2384 unter 2 a).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

    Vollstreckung von Gebührenansprüchen eines ausländischen Staates

    Hat ein Rechtsmittelgericht über mehrere prozessuale Ansprüche entschieden und die Zulassung wegen einer Frage ausgesprochen, die nur für einen von ihnen erheblich ist, ergibt sich daraus regelmäßig eine Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01, BGHZ 153, 358, 360 ff und vom 6. Juli 2005 - IV ZR 141/04, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sind mehrere Forderungen Gegenstand eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, kann die Zulässigkeit der Vollstreckung für jede einzelne Forderung selbständig beantwortet werden, weil es insoweit um tatsächlich und rechtlich selbständige, abtrennbare Teile des Streitstoffes geht (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, NJW 2004, 3264 = BGHReport 2004, 1583 = BauR 2004, 1650 und vom 6. Juli 2005 - IV ZR 141/04, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 19.02.2009 - 4 U 1721/08

    Kommunaler Schadensausgleich; Einmalzahlung; Transparenzgebot; Satzungsautonomie

    Für derartige Verträge gilt die Freistellung des § 310 Abs. 4 BGB für Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht (vgl. BGH VersR 2005, 1270; VersR 2004, 364; vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; Palandt-Grüneberg, a.a.O. § 310 Rn. 50).

    Vielmehr bleibt es bei den allgemeinen Grundsätzen zur AGB-rechtlichen Vereinbarkeit von Satzungen, die nicht gesetzesähnlich auszulegen, sondern anhand eines generalisierenden Maßstabes zu überprüfen sind (BGH VersR 2005, 1270; VersR 2003, 719; VersR 2000, 1090; VersR 1994, 549).

  • LG Stuttgart, 20.05.2008 - 15 O 8/08

    Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg:

    Die Satzungsbestimmungen des Klägers (ZVK-S) sind deswegen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen zu verstehen (vgl. dazu entsprechend BGH, Urteil vom 06.07.2005, IV ZR 141/04, Rn. 13 - juris; BGH, Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, Rn. 30 - juris).

    Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Abschluss des Versicherungsvertrages bei verständiger Würdigung verstehen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1987, IV a ZR 151/86, Rn. 10 - juris; BGH, Urteil vom 18.12.1991, IV ZR 204/90, Rn. 13 - juris; BGH, Urteil vom 23.06.1993, IV ZR 135/92, Rn. 14 - juris; BGH, Urteil vom 06.07.2005, IV ZR 141/04, Rn. 14 - juris).

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Rechtsprechung
   LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04   

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LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04 (https://dejure.org/2005,7987)
LG Köln, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 S 437/04 (https://dejure.org/2005,7987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines Fahrzeuges durch eine Waschanlage als mangelhafte Werkleistung; Pflicht zur Überprüfung und Wartung der Waschanlage; Nichthinweis auf ein Beschädigungsrisiko für nicht serienmäßig angebrachte, festinstallierte Heckspoiler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschanlagenbetreiber haftet für Beschädigung eines serienmäßigen Heckspoilers, §§ 634 Nr. 4, 280 I BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1720
  • NZV 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05

    Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung einer Autowaschanlage kann teuer werden

    Zur Begründung nimmt die Kammer zunächst Bezug auf das den Parteien bekannte Urteil der Kammer vom 04.05.2005 - Landgericht Köln, Az. 9 S 437/04 -.
  • AG Wermelskirchen, 17.11.2005 - 2a C 233/03

    Zu den Erkundigungs- und Informationspflichten des Autowaschanlagenbetreibers

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob der Anlagenbetreiber bereits konkrete Erfahrungen mit solchen Abrissen gemacht hat (LG Köln, Urteil vom 04.05.2005, 9 S 437/04; LG Köln, Urteil vom 17.08.2005, 9 S 236/03).
  • AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15

    Alleiniger Hinweis eines Waschstraßenbetreibers auf die Gefahr einer Beschädigung

    Dies gilt gerade und besonders für serienmässig, fest installierte Fahrzeugteile (LG Köln, NJW-RR 2005, 1720).
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