Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 07.10.2004

Rechtsprechung
   LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04   

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https://dejure.org/2004,4499
LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
LG Aachen, Entscheidung vom 04.11.2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
LG Aachen, Entscheidung vom 04. November 2004 - 7 T 99/04 (https://dejure.org/2004,4499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1942
    Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger nicht sittenwidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines gemeinsamen Erbscheins; Sittenwidrigkeit einer Erbausschlagung; Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Sozialhilfeempfänger können Erbschaften ausschlagen!

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbschaft kann auch von Sozialhilfeempfänger ausgeschlagen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeempfänger darf Erbschaft ausschlagen - Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist höchstpersönliches Recht des Erben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme und Ausschlagung - Ist die Erbausschlagung durch einen Sozialhilfeempfänger sittenwidrig?

Sonstiges

  • lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ist ja nicht unser Geld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 307
  • FamRZ 2005, 1506
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04
    Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (NJW 2001, 3484) kann eine Erbausschlagung auch nicht mit einem Unterhaltsverzicht gleichgestellt werden mit der Folge, dass wenn ein Unterhaltsverzicht, der zur Sozialhilfsbedürftigkeit führt, sittenwidrig ist, das Gleiche auch für eine Erbausschlagung gelten muss.
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Dies überzeugt indes nicht (so zutreffend bereits LG Aachen FamRZ 2005, 1506, 1507).
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    2008, § 1942 Rdn.22; MK-BGB/Armbrüster, 5.Aufl. § 138 Rdn.45; Palandt/Ellenberger, BGB, 68.Aufl., § 138 Rdn.50a; Diederichsen, ebendort § 1896 Rdn.20; PWW/Bauer, BGB, 2.Aufl. § 1822 Rdn.6; ablehnend LG Aachen NJW-RR 2005, 307f mit zust. Anm. NJW-Spezial 2005, 62; BeckOK-BGB/Siegmann/Hörger, Stand 2008, § 1942 Rdn.13; jurisPK-BGB/Wildemann, 4.Aufl., § 1945 Rdn.2; Mayer ZEV 2002, 369, 370; Ivo FamRZ 2003, 6ff; zweifelnd Lafontain, juris-PK, § 1822 Rdn.217ff; MK-BGB/Leipold, 4.Aufl., § 1945 Rdn.13).
  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht -

    Zwar hat die Beklagte ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22 ; a.A. unter Hinweis auf das höchstpersönliche Recht eines Erben zur Erbausschlagung und den fehlenden Zwang zur Annahme einer Erbschaft: LG Aachen, FamRZ 2005, 1506).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20

    Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des

    Eine Verpflichtung des Erben zur Annahme der Erbschaft würde dem negativen Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. etwa: BeckOK GG/Axer, 48. Ed. 15.8.2021, GG Art. 14 Rn. 147; BGH, Urteil vom 19.1. 2011 - IV ZR 7/10, NJW 2011, 1586 Rn. 27, beck-online; LG Aachen, Beschluss vom 4.11.2004 - 7 T 99/04, NJW-RR 2005, 307f., beck-online; Ivo, Die Erbschaftsausschlagung eines Sozialhilfeempfängers, FamRZ 2003, 6ff.).

    Anders als der Unterhaltsanspruch hat das Erbe als solches keine Unterhaltsfunktion (LG Aachen, Beschluss vom 4.11.2004 - 7 T 99/04, NJW-RR 2005, 307f., beck-online).

  • LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17

    Sozialhilfe - Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im

    Die Höchstpersönlichkeit des Erbrechts könne von der sozialen Stellung eines Abkömmlings nicht beeinflusst werden, so habe es auch das Landgericht Aachen in seiner Entscheidung vom 04.11.2004 (Az. 7 T 99/04) gesehen.
  • LG Leipzig, 19.07.2017 - 2 T 383/17
    Bei der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht des Erben (vergl. Landgericht Aachen, Beschluss vom 04.11.2004, Az. 7 T 99/04).

    (vergl. Landgericht Aachen, Beschluss vom 04.11.2004, Az. 7 T 99/04).

  • LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14
    Im Übrigen aber gibt es keinen Zwang zur Annahme der Erbschaft, damit Dritte auf das Erbe zugreifen können (LG Aachen, Beschluss v. 04.11.2004, Az.: 7 T 99/04, recherchiert nach juris, Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04   

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https://dejure.org/2004,3944
OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.10.2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abstammungsgutachten als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Restitutionsklage; Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 641 i; ; BGB §§ 810 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein durchsetzbarer Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung eines Abstammungsgutachten, das Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Restitutionsklage ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Restitutionsklage - Muss der mögliche Vater bei der Erstellung eines Abstammungsgutachtens mitwirken?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vaterschaftstest ist nicht erzwingbar!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vaterschaftstest kann nicht erzwungen werden - Untersuchung ist ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 307
  • MDR 2005, 400
  • FamRZ 2005, 735
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 13.03.2000 - 15 UFH 1/00

    Selbstständiges Beweisverfahren sowie Beweiserfordernis und Beweisanordnung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Hierfür bedarf es (als Zulässigkeitsvoraussetzung - vgl. BGH FamRZ 1994, 235; OLG Celle, FamRZ 2000, 1510 [1512]) seitens der klagenden Partei der Vorlage eines Gutachtens über die Vaterschaft, das allein oder in Verbindung mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.

    Wer zur Vorbereitung einer Restitutionsklage ein Gutachten erstatten lassen will, hat deshalb keine Möglichkeit, seinen Gegner oder Dritte dazu zu zwingen, sich untersuchen zu lassen und damit an der Erstellung des Gutachten mitzuwirken; die Vorschriften der §§ 810 ff BGB sind nicht anwendbar, auch einem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff ZPO) ist dies nicht zugänglich (OLG Köln, FamRZ 1995, 309; OLG Celle FamRZ 2000, 1510 [1512]; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 193; MünchKomm.-Braun, ZPO, 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 15; Musielak-Borth, ZPO 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl., § 641 i Rdnr. 11; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, § 641 e Rdnr. 2; B-L-A-H ZPO, 62. Aufl., § 641 i Rdnr. 4).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Damit obliegt die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen diesem allein; er kann - weder durch staatliche Eingriffe noch mit Mitteln des Privatrechts - gegen seinen Willen zur Abgabe von Genmaterial zum Zwecke der Untersuchung gezwungen werden (BVerfG FamRZ 1991, 1037; BGH FamRZ 1991, 185).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Wer zur Vorbereitung einer Restitutionsklage ein Gutachten erstatten lassen will, hat deshalb keine Möglichkeit, seinen Gegner oder Dritte dazu zu zwingen, sich untersuchen zu lassen und damit an der Erstellung des Gutachten mitzuwirken; die Vorschriften der §§ 810 ff BGB sind nicht anwendbar, auch einem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff ZPO) ist dies nicht zugänglich (OLG Köln, FamRZ 1995, 309; OLG Celle FamRZ 2000, 1510 [1512]; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 193; MünchKomm.-Braun, ZPO, 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 15; Musielak-Borth, ZPO 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl., § 641 i Rdnr. 11; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, § 641 e Rdnr. 2; B-L-A-H ZPO, 62. Aufl., § 641 i Rdnr. 4).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89

    Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Damit obliegt die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen diesem allein; er kann - weder durch staatliche Eingriffe noch mit Mitteln des Privatrechts - gegen seinen Willen zur Abgabe von Genmaterial zum Zwecke der Untersuchung gezwungen werden (BVerfG FamRZ 1991, 1037; BGH FamRZ 1991, 185).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15

    Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

    Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 7. Oktober 2004 zu 2 WF 159/04, NJW-RR 2005, 307 zur Rechtslage vor 2007) geht der Senat davon aus, dass ein Restitutionsverfahren nur mit einem nach freiwilliger Mitwirkung der Mutter und des Kindes erstellten Gutachten geführt werden kann.
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