Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.07.2004 - 11 U 1234/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs in § 123 Strafgesetzbuch (StGB) bei Betreten eines Grundstücks durch den berechtigten Mitbesitzer; Schutzzweck des § 123 StGB; Voraussetzungen eines Verfügungsanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 123
Verhinderung des Betretens eines Grundstücks durch den berechtigten Mitbesitzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Haus zwangsversteigert Ehemaliger Eigentümer will den neuen nicht aufs Grundstück lassen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 01.01.1000 - 1 O 1557/04
- LG Dresden, 28.05.2004 - 1 O 1557/04
- OLG Dresden, 16.07.2004 - 11 U 1234/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 456
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
Rechtsprechung
BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 24 Abs. 6
- rechtsportal.de
WEG § 24 Abs. 6
Wirksamkeit mündlicher Feststellung und Verkündung von Eigentümerbeschlüssen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konstitutive Bedeutung der Feststellung und Bekanntgabe eines Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ; Notwendigkeit der Protokollierung des Beschlusses und die Beschlussfeststellung im Protokoll für die Wirksamkeit eines gefassten ...
Verfahrensgang
- AG Ansbach - UR II 8/02
- LG Ansbach, 24.06.2004 - 4 T 469/03
- BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 456
- NZM 2005, 631
- ZMR 2005, 462
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (Beschluss vom 23.8.2001, NJW 2001, 3339 ff.) der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zukommt.Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist (BGH NJW 2001, 3339/3342).
Dies entsprach nämlich bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.8.2001, die weitgehend erst Ende 2001 veröffentlicht wurde, einer weit verbreiteten Ansicht (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2001, 3339/3341).
- BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
Die in § 24 Abs. 6 WEG vorgeschriebene Protokollierung von Versammlungsbeschlüssen ist aber keine Voraussetzung für die Existenz und die Wirksamkeit eines gefassten Beschlusses (BGH NJW 1997, 2956 f.).