Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.07.2004 - 11 U 1234/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15134
OLG Dresden, 16.07.2004 - 11 U 1234/04 (https://dejure.org/2004,15134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 (https://dejure.org/2004,15134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 11 U 1234/04 (https://dejure.org/2004,15134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs in § 123 Strafgesetzbuch (StGB) bei Betreten eines Grundstücks durch den berechtigten Mitbesitzer; Schutzzweck des § 123 StGB; Voraussetzungen eines Verfügungsanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 123
    Verhinderung des Betretens eines Grundstücks durch den berechtigten Mitbesitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haus zwangsversteigert Ehemaliger Eigentümer will den neuen nicht aufs Grundstück lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 456
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06

    Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

    Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6952
BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    WEG § 24 Abs. 6
    Wirksamkeit mündlicher Feststellung und Verkündung von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konstitutive Bedeutung der Feststellung und Bekanntgabe eines Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ; Notwendigkeit der Protokollierung des Beschlusses und die Beschlussfeststellung im Protokoll für die Wirksamkeit eines gefassten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 456
  • NZM 2005, 631
  • ZMR 2005, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (Beschluss vom 23.8.2001, NJW 2001, 3339 ff.) der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zukommt.

    Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist (BGH NJW 2001, 3339/3342).

    Dies entsprach nämlich bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.8.2001, die weitgehend erst Ende 2001 veröffentlicht wurde, einer weit verbreiteten Ansicht (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2001, 3339/3341).

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
    Die in § 24 Abs. 6 WEG vorgeschriebene Protokollierung von Versammlungsbeschlüssen ist aber keine Voraussetzung für die Existenz und die Wirksamkeit eines gefassten Beschlusses (BGH NJW 1997, 2956 f.).
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