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   BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03   

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https://dejure.org/2004,1679
BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03 (https://dejure.org/2004,1679)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03 (https://dejure.org/2004,1679)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 (https://dejure.org/2004,1679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenrechnung der Streitwerte von Klage und Widerklage zum Zwecke der Senkung des Gebührenstreitwerts; Zusammenrechnung der Streitwerte von Klage und Widerklage bei wirtschaftlicher Werthäufung; Wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage; Zweck einer ...

  • Judicialis

    GKG § 19 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 1; ZPO § 3; GKG § 19 Abs. 1
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wertberechnung von Klage und Widerklage nach § 19 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie hat die Streitwertfestsetzung bei Klage/Widerklage zu erfolgen? (IBR 2005, 1262)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 506
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Die rechtliche Konstruktion einer Darlehensgewährung mit einem Verbot der Aufrechnung (gegen den Darlehensrückzahlungsanspruch) verfolgte allein den Zweck, den Versicherer von der Beweislast für den Wegfall des Rechtsgrundes zu befreien, die ihn bei einer Rückforderung einer normalen Vorschußzahlung nach Bereicherungsrecht getroffen hätte (vgl. dazu BGHZ 123, 217, 219 ff.).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Deshalb kommt es nicht auf den zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff an, von dem § 19 Abs. 1 GKG a.F. auch nicht spricht (BGH, Urteil vom 28. September 1994 - XII ZR 50/94 - NJW 1994, 3292 unter 3 b; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 5 Rdn. 48; MünchKomm/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl. § 5 Rdn. 40).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 135/90

    Revisionsbeschwer bei Inanspruchnahme mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 - NJW-RR 1987, 1148; Smid in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 5 Rdn. 1 und 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 135/90 - NJW-RR 1991, 186; Schumann, NJW 1982, 2800, 2802).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 - NJW-RR 1987, 1148; Smid in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 5 Rdn. 1 und 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 135/90 - NJW-RR 1991, 186; Schumann, NJW 1982, 2800, 2802).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, daß das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH, Beschluß vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, daß das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH, Beschluß vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • RG, 25.09.1934 - III B 11/34

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, daß das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH, Beschluß vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Die Zuerkennung des einen Anspruchs ist mit der Aberkennung des anderen verbunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rn. 26; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, unter III 1).
  • OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16

    "Vollmachten" können Testamente sein

    Sie liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Falle unbedingter Klagehäufung nicht beiden hätte stattgegeben können, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehen würde (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506; NJW-RR 2003- 713; OLG Frankfurt Beschluss vom 03.05.2011; 3 W 23/11- Juris-Rz 13).
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Entgegen der Rechtsauffassung des LSG sind die Streitwerte aus der Klage (15 891, 17 Euro) und der Widerklage (6862,67 Euro) zusammenzurechnen, weil es sich um eine Mehrzahl rechtlich eigenständiger Forderungen handelt, die Anträge sich also nicht gegenseitig ausschließen (vgl hierzu BGH Beschluss vom 28.9.2011 - IV ZR 146/10 - Juris RdNr 4 mwN; BGH Beschluss vom 6.10.2004 - IV ZR 287/03 - NJW-RR 2005, 506, unter III; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl 2012, § 45 GKG RdNr 10; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl 2009, § 45 RdNr 4 ff, 15 f).
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