Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EV Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 2; VZOG § 11 Abs. 2, § 16; BGB § 242
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EV Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 2; VZOG §§ 16, 11 Abs. 2; BGB § 242 Cd
Keine Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gegenüber einem fiktiven Verfügungsberechtigten vor bestandskräftiger Feststellung des Übergangs von Reichsvermögen auf den Bund - NWB SteuerXpert START
EV Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 2; VZOG § 11 Abs. 2, § 16; BGB § 242 Cd
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen Gerichtsgebäudes durch eine kommunale Gebietskörperschaft in der ehemaligen DDR
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermögensrecht - Übergang von ehemaligem Reichsvermögen auf den Bund
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH v. 26.11.2004 - V ZR 9004 - Nutzungsentschädigungsansprüche des Bundes bei Reichsvermögen" von Prof. Dr. Joachim Gruber, original erschienen in: NJ 2005, 233 - 235.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2005, 743
- NJ 2005, 233
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06
AGB - Auslegung mehrdeutiger Herstellergarantie bei Kraftfahrzeug
Zwar kann die Ausübung eines Rechts nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Einzelfall unzulässig sein, wenn dem Berechtigten eine mit seinem Anspruch in engem Zusammenhang stehende schwerwiegende Verletzung eigener Pflichten zur Last fällt (BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04, NJW-RR 2005, 743, unter II 2 b bb (1);… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 242, Rdnrn. 46, 47; Staudinger/Looschelders/Olzen, BGB, 2005, § 242, Rdnrn. 251 und 255, jew.m.w.Nachw.). - BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09
Schadensrecht - Nutzungsentschädigung für Miteigentumshaus nach Ehescheidung
Zu Recht hat es ausgeführt, dass die Verletzung eigener Pflichten durch den Gläubiger grundsätzlich nur zu Gegenansprüchen des Schuldners führt und jenen grundsätzlich nicht an der Geltendmachung seines Anspruchs hindert (BGH Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04 - NJW-RR 2005, 743, 745 m.w.N.).Zwar kann dem Gläubiger eine Berufung auf den eigenen Anspruch nach Treu und Glauben verwehrt sein, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (BGH Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04 - NJW-RR 2005, 743, 746 m.w.N.).
- BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
aa) Die Ausübung eines Rechts ist regelmäßig rechtsmissbräuchlich, wenn der Berechtigte es durch gesetzes-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (BGH 26. November 2004 - V ZR 90/04 - zu II 2 b aa (1) der Gründe mwN, NJW-RR 2005, 743).
- BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
Immobilien - Bereinigung nach dem VerkFlBerG
- OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
Immobilien - Leihvertrag über Nutzung des Grundstücks konkludent vereinbart?
Auch der Umstand, dass der BGH in dem Fall, der der Entscheidung vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) zugrunde lag, offenbar vom Nichtbestehen eines Rechts zum Besitz ausgegangen ist, schließt nicht aus, im vorliegenden Fall einen Leihvertrag als zustande gekommen anzusehen.Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.
- KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
Gesellschaftsrecht: Durchsetzungssperre bei isolierter Geltendmachung eines …
Ein auch nur anteiliger Wegfall des Anspruchs des Gläubigers aufgrund von Rechtsverstößen ist dagegen nur der Ausnahmefall (BGH NJW-RR 2005, 743 ff., 745). - OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
Ausgleichsanspruch: Verlust bei Annahme eines neuen Vertragsangebots nach …
Abgesehen davon würde die Verletzung eigener Pflichten - hier: der eventuellen nachvertraglichen Pflicht, der Beklagten den zwischen der A & Co KG und B A geschlossenen Treuhandvertrag sogleich mitzuteilen - die Klägerin nicht an der Geltendmachung ihres Anspruchs hindern, sondern allenfalls Gegenansprüche der Beklagten entstehen lassen (vgl. BGH NJW 2000, 505, 506; NJW-RR 2005, 743, 745 f.). - OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
Wohnungseigentum - „Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße
Rechtsverstöße führen nur ausnahmsweise zu einem Wegfall des Gläubigeranspruchs (BGH NJW-RR 2005, 743/745). - OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06 Indem sich die Klägerin ungeachtet dessen und abweichend von ihrem früheren Erklärungsverhalten allein auf ihre formelle Rechtsposition als Komplementärin der KG beruft, handelt sie zugleich rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB; vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 743, 745 unter II.2., Palandt/Heinrichs, aaO., § 242 Rd.49, 50f. und 55ff.; Staudinger/Looschelders, BGB, Neubearbeitung 2005, § 242 Rd.292ff. jeweils m.w.N.).
- OLG Naumburg, 05.04.2005 - 11 U 122/04
Ausschluss des Herausgabeanspruchs des Eigentümers eines ehemals volkseigenen …
Auch dem Eigentümer kann ein schützenswertes Interesse fehlen, den Besitzer in Anspruch zu nehmen, wenn er selbst die Vindikationslage als solche oder die Grundlage für Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im Wesentlichen durch eigenes pflichtwidriges Verhalten geschaffen hat (BGH, Urteil vom 26. November 2004, V ZR 90/04 - Umdruck Seite 15f.). - OLG Brandenburg, 06.08.2008 - 4 U 169/07
Zuordnung eines Grundstücks nach dem Vermögenszuordnungsgesetz: …
- OLG München, 17.06.2008 - 5 U 5669/07
Gewerberaummiete: Zugesagte Errichtung von Büroeinheiten in den Obergeschossen …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 12 U 59/09
Bauträger - Wann unterfällt die Entgegennahme von Geld nicht § 3 MaBV?
