Weitere Entscheidung unten: AG Menden, 24.02.2005

Rechtsprechung
   LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15029
LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03 (https://dejure.org/2004,15029)
LG Essen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 10 S 552/03 (https://dejure.org/2004,15029)
LG Essen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 10 S 552/03 (https://dejure.org/2004,15029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Ausgleich von Telefongebühren für 0190-Nummern trotz deren Sperrung durch den Anschlussinhaber; Abtretungen von Kundenforderungen des Verbindungsnetzbetreibers dtms - AG; Umgehung der Sperre durch eine für den Kunden des angebotenen Auskunftsdienstes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Sittenwidrige Umgehung einer Telefonsperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2464 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 850
  • MMR 2005, 631
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bad Iburg, 07.07.2003 - 4c C 428/03
    Auszug aus LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03
    Die damit verbundene bewußte Irreführung des Verbrauchers in dem Bestreben, sich so auf reellem Weg nicht erzielbare finanzielle Vorteile zu sichern, muss als sittenwidrig bezeichnet werden, § 138 BGB ( so auch AG Bad Iburg NJW-RR 2004, 1059 ).
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Rechtsprechung
   AG Menden, 24.02.2005 - 3 C 531/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22177
AG Menden, 24.02.2005 - 3 C 531/04 (https://dejure.org/2005,22177)
AG Menden, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 C 531/04 (https://dejure.org/2005,22177)
AG Menden, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 C 531/04 (https://dejure.org/2005,22177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    R-Gespräch, Anscheinsvollmacht, Minderjährige

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    R-Gespräch, Anscheinsvollmacht, Minderjährige

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Telefongebühren für R-Gespräche; Von 14-jährigem Kind veranlasste R-Gespräche; Bevollmächtigung für Entgegennahme von Telefongesprächen; Schutzwürdiges Vertrauen für Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 850
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Demgegenüber verneint die Gegenauffassung die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht mit der Begründung, die bloße Entgegennahme eines R-Gespräches durch die Wahl einer Tastenkombination erzeuge nicht den Rechtsschein, der Annehmende sei von dem Anschlussinhaber zum Abschluss eines kostenpflichtigen Verbindungsdienstvertrags bevollmächtigt (AG Braunschweig MMR 2004, 705, 706; AG Regensburg MMR 2005, 200; AG Völklingen MMR 2005, 482, 483 mit zustimmender Anmerkung Grabe MMR 2005, 483 ff; AG Hamburg-Altona MMR 2005, 485, 486; AG Menden NJW-RR 2005, 850, 851; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142; LG Potsdam NJW-RR 2006, 192, 193; im Ergebnis auch AG Limburg MMR 2005, 488; AG Crailsheim NJW-RR 2005, 851, 852; so auch für die Anwahl eines Mehrwertdienstes z.B.: Hanau, Handeln unter fremder Nummer, S. 179 f m.w.N.; siehe ferner LG Bonn MMR 2004, 179 ff zur fehlenden Anscheinsvollmacht bei der passwortgeschützten Teilnahme an einer Internetauktion mit kritischer Anmerkung von Mankowski MMR 2004, 181 ff).
  • AG Dieburg, 31.01.2006 - 20 C 303/05
    aa.)In der Rechtsprechung wird die Frage des Bestehens einer Anscheinsvollmacht für den Fall der Entgegennahme von R-Gesprächen durch im Haushalt wohnende minderjährige Kinder streitig diskutiert (für Anscheinsvollmacht z.B. LG Paderborn vom 10.02.2005, 5 S 142/04, dagegen z.B. AG Menden vom 24.02.2005, 3 C 531/04, AG Kassel vom 13.05.2005, 430 C 955/04, AG Crailsheim vom 04.01.2005, 4 C 393/04).
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