Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Konkludenter Abschluss eines Energielieferungsvertrags mit Netzbetreiber bei Wegfall des Lieferanten ohne Kenntnis des Belieferten?

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen durch einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä. (2)

  • cleanstate.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kritik an der Preissockel-Theorie des Bundesgerichtshofes zu § 315 BGB

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2005, 639
  • NZM 2005, 356
  • ZMR 2005, 345
  • WM 2005, 1089
  • DB 2005, 1273 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07  

    Mietrecht - Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten

    Demgemäß hat der Senat etwa in Fällen, in denen ein Energieversorger Energielieferungen in der irrigen Annahme durchgeführt hatte, zur Versorgung vertraglich verpflichtet zu sein, einen Rückgriff auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag nur deshalb zugelassen, weil dies über seine eigenen Lieferinteressen hinaus zugleich dem Versorgungsinteresse des Abnehmers an einer ununterbrochenen Energielieferung, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf die hierauf angewiesenen Nutzer, entsprochen hat (Senatsurteile vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04, WM 2005, 1717, unter II 2 a; vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, unter II 3 a und b).
  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07  

    Immobilien - Versorgungsvertrag zw. Mieter u. Versorger: Haftung d. Eigentümers?

    Im Gegenteil heißt es dort nur, der Senat habe bereits ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für einen konkludenten Vertragsschluss fehlten, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten bestehe, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht würden (Senatsurteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63, unter II 1 b, und VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, unter II 1 b bb).
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05  

    Immobilien - Was ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen?

    Insofern unterlagen die Beteiligten - anders als in dem Fall, der der von der Revision angeführten Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2005 (VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639 = WM 2005, 1089) zugrunde lag - keinen Fehlvorstellungen über die Partner der jeweiligen Liefer- und Leistungsbeziehungen.

    Im Übrigen wäre eine Erklärung, mit der Klägerin keinen Vertrag schließen zu wollen, auch unbeachtlich gewesen, weil die GbR sich damit in Widerspruch zu ihrem tatsächlichen Verhalten gesetzt hätte (Senatsurteile vom 26. Januar 2005, aaO, unter II 1 b aa, und vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 = WM 2003, 1730, unter II 1 a).

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  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07  

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    Auch wenn die objektive Bedeutung eines Verhaltens aus Sicht des Erklärungsempfängers maßgeblich ist und ggf. Vorrang vor einem abweichenden subjektiven Willen des Erklärenden haben kann (so BGH WM 2005, 1089, 1091), so werden bei konkludente Willenserklärungen im Sinne von Genehmigungen oder Einwilligungen grundsätzlich subjektive Mindestanforderungen gestellt (Staudinger/Singer v. § 116 BGB Rn. 44 ff.), die darin bestehen, dass der Erklärende mit der seinem Handeln beigelegten Bedeutung wenigstens rechnet.
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04  

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Ein Schadensersatzanspruch des Abnehmers wegen Verletzung der den Energieversorger gemäß § 681 Satz 1 BGB treffenden Pflicht, ihm die Aufnahme der Notversorgung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist, ist nicht wegen eines Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB gemindert, weil der Vertragspartner des Abnehmers es unterlassen hat, die Stromversorgung vertragsgemäß durchzuführen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt der in § 2 Abs. 2 AVBEltV zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß in dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluß eines Versorgungsvertrages zu sehen ist, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der dem Leitungsnetz Elektrizität entnimmt, dann nicht uneingeschränkt, wenn zwischen dem Abnehmer oder zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten schon eine Energieliefervereinbarung besteht (Urteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 b bb, und vom 17. März 2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928 = WM 2004, 2450, unter II 2 a).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 235/08  

    Mietrecht - Umstellung auf Fernwärmeversorgung: Vertragsschluss mit Versorger

    Teilt der Vermieter, der nach dem Mietvertrag lediglich eine beheizbare Wohnung schuldet, dem Mieter im Zuge der Einrichtung einer Fernwärmeversorgung mit, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser künftig direkt mit dem Versorger abzurechnen sind, und übersendet der Versorger dem Mieter daraufhin den Entwurf einer Liefervereinbarung, kommt ein Liefervertrag mit dem Versorger nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV dadurch zustande, dass der Mieter die Leistungen des Versorgers in Anspruch nimmt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639).

    Nach der Rechtsprechung des Senats nimmt derjenige, der aus einem Verteilernetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder - wie hier - Fernwärme entnimmt, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages konkludent an (Senatsurteile vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 unter II 1 a; vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, unter II 1 b aa).

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07  

    Immobilien - Außergewöhnliche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

    Gegen diese Ansicht lässt sich anführen, dass § 3 Abs. 3 VermG in Satz 6 nicht auf das Auftragsrecht, sondern auf das Recht der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag verweist, bei dem es trotz des Verweises auf das Auftragsrecht in § 683 BGB nach herrschender Meinung jedenfalls dann anders liegt, wenn, wie hier, die Tätigkeit zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehört (BGHZ 65, 384, 389 f.; 143, 9, 16; BGH, Urt. v. 26. Januar 2005, VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, 641; Bamberger/Roth/Gehrlein, aaO, § 683 Rdn. 4; Erman/Ehmann, aaO, § 683 Rdn. 7; weitergehend: MünchKomm-BGB/Seiler, aaO, § 683 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 346/04  

    Haftpflichtrecht - Gefährdungshaftung für Rohrleitungen

    Das reicht zur Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag aus; der Wille, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, wird unter solchen Umständen vermutet (st. Rspr., vgl. Senatsurteil BGHZ 143, 9, 14 f.; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82; Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, 641; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06  

    Gesellschaftsrecht - Ansprüche aus Wärmelieferungsvertrag

    Die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Wärme) führt regelmäßig zu einem konkludenten Vertragsschluss (§§ 133, 157 BGB); in der Bereitstellung durch das Versorgungsunternehmen liegt eine Realofferte, die durch Ingebrauchnahme stillschweigend angenommen wird (s. auch § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV; BGH NJW 2003, S. 3131; NJW-RR 2004, S. 928, 929; NJW-RR 2005, S. 639, 640; Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 145 Rdn. 27).

    Dies gilt freilich dann nicht, wenn bereits ein Vertrag mit einem Dritten besteht und die Versorgungsleistungen auf Grundlage dieses Vertrages erbracht werden; denn mit der Annahme eines "faktischen" (konkludenten) Vertrages soll nur ein vertragsloser Zustand vermieden, dem Versorger aber kein weiterer Vertragspartner verschafft werden (s. BGH NJW-RR 2004, S. 928, 929; NJW-RR 2005, S. 639, 640; Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 145 Rdn. 27).

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 217/10  

    Energierecht - Lieferantenkonkurrenz von Energieunternehmen

    Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht uneingeschränkt, wenn zwischen dem Abnehmer oder zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten schon eine Energieliefervereinbarung besteht (Senatsurteile vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04, WM 2005, 1717 unter II 1; vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639 unter II 1 b aa und bb; vom 17. März 2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928 unter [II] 2 a).

    Für ihn war deshalb nicht ersichtlich, dass in der Stromlieferung an diesen Zähler ein Vertragsangebot der Klägerin liegen könnte (vgl. zu dieser Konstellation Senatsurteile vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04, aaO unter II 1 a; vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, aaO unter II 1 b bb (1)).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11  

    Aufwendungsersatzanspruch eines Beerdigungsunternehmens

  • BGH, 15.01.2008 - VIII ZR 351/06  

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages

  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11  

    Allgemeines Vertragsrecht - Gaspreiserhöhung: Zustimmung durch Zahlung?

  • LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09  
  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06  

    Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?

  • KG, 07.11.2007 - 11 U 16/07  

    Wohnungseigentum - Haftung für Entgelte für Trinkwasserbelieferung

  • KG, 19.12.2007 - 11 U 15/07  

    Immobilien - Anschluss- und Benutzungszwang: Vertrag kraft Gesetzes?

  • LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07  

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2009 - 24 U 85/09  

    Tätigkeit im Geschäft eines Anderen = Dienstverhältnis?

  • KG, 18.02.2009 - 11 U 38/08  

    Immobilien - Konkludentes Zustandekommen von Wasserversorgungsvertrag?

  • OLG Celle, 12.04.2012 - 13 U 105/11  

    Immobilien - Energielieferungsvertrag: Wer ist Vertragspartner des Versorgers?

  • LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10  

    Faktische Energieentnahme: Konkludenter Vertragsschluss ?

  • LG Hamburg, 10.07.2006 - 318 T 37/06  

    Wohnungseigentum: Sonderbelastung in der Jahreseinzelabrechnung; Verwalterhandeln

  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11  
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