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   OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05   

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https://dejure.org/2006,7251
OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05 (https://dejure.org/2006,7251)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2006 - 6 U 1179/05 (https://dejure.org/2006,7251)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 6 U 1179/05 (https://dejure.org/2006,7251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrags durch schlüssiges Verhalten zwischen dem Betreiber des Bahnstromnetzes und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen; Bereitstellung von Strom in den Oberleitungen zur jederzeitigen Entnahme mittels Stromabnehmers als Realofferte; ...

  • Judicialis

    AEG § 6; ; BGB § 151 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 6; BGB § 151 Satz 1
    Konkludentes Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( AEG ) zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem Betreiber des Bahnstromnetzes durch Stromentnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1065
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05
    Ein konkludenter Vertragsabschluss durch Entnahme von Energie kommt allerdings grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bahnstromnetzbetreiber als Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden (im Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 928 ff. - Grundsatz des Vorranges des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten).

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (BGH NJW-RR 2004, 928).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.1993 - 4 U 75/93

    Belieferung durch Versorgungsunternehmen als Angebot auf Abschluß eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2006 - 6 U 1179/05
    a) In der Bereitstellung von Strom in den Oberleitungen zur jederzeitigen Entnahme mittels Stromabnehmer ist ein Vertragsangebot der Klägerin in Form einer so genannten Realofferte zum Abschluss eines Energielieferungsvertrages zu sehen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 436; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Einführung vor § 145 Rdnr. 25; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB, § 133 Rdnr. 9).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 246/16

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 336/10

    Instandsetzung einer durch einen Feuerwehreinsatz beschädigten Tür ist Pflicht

    Allerdings ist in der Vornahme der Reparatur der Tür ein Angebot des Klägers auf Abschluss eines Werkvertrages in Form einer sog. Realofferte zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928 f.; BGH, Urt. v. 30.4.2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131; BGH, Urt. v. 30.4.2003 - VIII ZR 278/02, WuM 2003, 458 ff.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 5.11.1993 - 4 U 75/93, NJW-RR 1994, 436; OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2006 - 6 U 1179/05).

    Da es sich vorliegend um ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, also um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist für die Frage, an wen sich dieses Angebot richtet, darauf abzustellen, wie der Erklärungsempfänger das Angebot nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2006 - 6 U 1179/05; OLG Saarbrücken, Urt. v. 5.11.1993 - 4 U 75/93, NJW-RR 1994, 436; OLG Dresden, Urt. v. 5.4.2001 - 9 U 3027/00).

    Die Orientierung an Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang steht (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2006 - 6 U 1179/05).

  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 245/16

    Kaufvertrag über eine Futtermittellieferung: Verschuldensunabhängige

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 2/17

    Ansprüche eines Futtermittelwerkbetreibers gegenüber einem Insolvenzverwalter auf

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 57; OLG Celle, NJW-RR 2000, 178, 179; Urteil vom 7. Februar 2002 - 11 U 163/01, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, TranspR 2004, 406, 410; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - VI-U (Kart) 13/05, juris Rn. 28; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065, 1066).
  • LG Hagen, 08.07.2013 - 2 O 297/12

    Entgelt aus einem konkludent abgeschlossenen Vertrag über die Stromversorgung und

    Dies dient der Verhinderung von vertragslosen Zuständen (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928; OLG Koblenz, Urteil vom 02.02.2006 - 6 U #####/####, NJW-RR 2006, 1065; LG Stuttgart, Urteil vom 02.12.2011 - 24 O 523/10, BeckRS 2012, 18892).

    Um unterschiedliche Versorgungsverträge für dasselbe Vertragsverhältnis zu vermeiden, erhält ein ausdrücklich geschlossener Vertrag den Vorzug vor einem stillschweigend eingegangenen Vertragsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928; OLG Koblenz, Urteil vom 02.02.2006 - 6 U #####/####, NJW-RR 2006, 1065; OLG Naunburg, Urteil vom 06.12.2005 - 9 U 61/05, LSK 2006, 520349; LG Itzehoe, Urteil vom 03.03.2009 - I S 179/08, BeckRS 2009, 22472).

  • KG, 29.10.2012 - 2 U 10/09
    Abgesehen davon, dass die Klägerin die Stationsnutzung nicht jederzeit im Sinne einer Realofferte zur Verfügung stellt (vgl. dazu OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 ff. Juris Rz. 19), weil die Nutzung von der Einbindung der gewünschten Stationshalte in den jährlich neu zu bestimmenden Netzfahrplan abhängig ist, verbietet sich eine Auslegung der tatsächlichen Nutzung der Strecken durch die Beklagte als konkludente Annahme eines Angebots der Klägerin (vgl. dazu BGH NJW 2000, 3429 ff. Juris Rz. 29).
  • KG, 17.01.2013 - 2 U 10/11
    Abgesehen davon, dass die Beklagte die Stationsnutzung nicht jederzeit im Sinne einer Realofferte zur Verfügung stellt (vgl. dazu OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 ff. Juris Rz. 19), weil die Nutzung von der Einbindung der gewünschten Stationshalte in den jährlich neu zu bestimmenden Netzfahrplan abhängig ist, verbietet sich eine Auslegung der tatsächlichen Nutzung der Strecken durch die Klägerin als konkludente Annahme eines Angebots der Beklagten (vgl. dazu BGH NJW 2000, 3429 ff. Juris Rz. 29).
  • LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08

    Stromlieferungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsabschluss

    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs im Einklang steht (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.;OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1065 f.).
  • KG, 29.10.2012 - 2 U 17/09
    Abgesehen davon, dass die Klägerin die Stationsnutzung nicht jederzeit im Sinne einer Realofferte zur Verfügung stellt (vgl. dazu OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 ff. Juris Rz. 19), weil die Nutzung von der Einbindung der gewünschten Stationshalte in den jährlich neu zu bestimmenden Netzfahrplan abhängig ist, verbietet sich eine Auslegung der tatsächlichen Nutzung der Strecken durch die Beklagte als konkludente Annahme eines Angebots der Klägerin (vgl. dazu BGH NJW 2000, 3429 ff. Juris Rz. 29).
  • KG, 14.12.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der

    Die bloße Inanspruchnahme der Versorgungsleistung durch eine Person, mit der kein Vertrag besteht, bei schon und noch bestehendem anderweitigem Vertrag enthält somit aus Sicht des Versorgungsunternehmens keine konkludente Annahme eines Angebots zum Abschluss eines neuen Vertrags (so OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 - juris Rn 28).
  • KG, 05.11.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der

  • AG Oldenburg/Holstein, 03.08.2010 - 22 C 880/09

    Direktunterrichtsvertrag - Zustande kommen

  • LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen

  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 39/16
  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 38/16
  • LG Mühlhausen, 30.03.2010 - 2 S 187/09

    Stromliefervertrag: Konkludenter Vertragsschluss bei bestehendem

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