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   BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04   

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https://dejure.org/2006,766
BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04 (https://dejure.org/2006,766)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2006 - XII ZR 34/04 (https://dejure.org/2006,766)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - XII ZR 34/04 (https://dejure.org/2006,766)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Einbruchsgeneigtheit als Mietmangel - Mauerflickwerk

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einem gewerblichen Raummietvertrag; Unzureichend vermauerte, einen Einbruch erleichternde Wandöffnung als anfänglicher Mangel der Mietsache ; Bedeutung der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis des Mieters; Voraussetzungen der Anzeigepflicht des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Garantiehaftung des Vermieters für Einbruchsschäden; Anzeigepflicht des Mieters; Mangel; Ladenlokal; Wandöffnung

  • Judicialis

    BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 536 c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1 § 536c Abs. 1
    Mängel eines Ladenlokals

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Ungenügend vermauerte Wandöffnung ein Mangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlechte Vermauerung als Mangel

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Vermieters bei Einbruch in ein Geschäftslokal

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbrecher nutzen schlecht vermauerte Wandöffnung - Haftet der Vermieter, wenn aus einem Laden teure Musikgeräte verschwinden?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mietmangel: unzureichend vermauerte Wandöffnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schlechte Vermauerung als Mangel

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen der Anzeigepflicht des Mieters nach § 536 c Abs. 1 BGB.

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Vermieterhaftung für Diebstahlschäden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Einbruchsgefahr durch unzureichend vermauerte Wandöffnung liegt ein Mietmangel vor - Vermieter schuldet üblichen Sicherheitsstandard

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauweise ermöglicht Einbruch: Haftet der Vermieter für den Diebstahlschaden? (IMR 2006, 48)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2918 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1157
  • MDR 2007, 22
  • NZM 2006, 626
  • ZMR 2006, 678
  • WM 2006, 1872
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04

    Verantwortlichkeit des Mieters für Schäden an Sachen des Mieters

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04
    In der Regel ist auf den Standard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen, wobei Veränderungen der Anschauungen über den vertragsgemäßen Standard oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Vertragsanpassung führen können (Senatsurteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 - zur Veröffentlichung bestimmt, m.N.).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Soweit danach konkrete Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, beantwortet sich die Frage, was im Einzelnen zu dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand der in Rede stehenden Wohnung gehört, den der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB während der Mietzeit zu erhalten hat, nach den gesamten Umständen des Mietverhältnisses und den daraus in - gegebenenfalls ergänzender - Auslegung abzuleitenden Standards, insbesondere nach der Mietsache und deren beabsichtigter Nutzung sowie der Verkehrsanschauung unter Beachtung des in § 242 BGB normierten Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04, NZM 2006, 626 Rn. 13; vom 16. Mai 2007 - VIII ZR 207/04, WuM 2007, 381 Rn. 8; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, aaO Rn. 11; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/12, aaO Rn. 8; jeweils mwN).

    Denn abgesehen davon, dass dieses Gebot ohnehin nur die Konkretisierung einer bereits bei Mietvertragsschluss zumindest angelegten Verkehrsanschauung enthält (vgl. BVerwG, NJW 1992, 1779, 1780), könnte eine Weiterentwicklung der Verkehrsanschauungen jedenfalls im Hinblick auf hinzunehmende Umwelteinwirkungen bei Fehlen konkreter vertraglicher Regelungen zum "Soll-Zustand" auch zu gewissen Anpassungen des vertraglich geschuldeten Standards einer Gebrauchsgewährung führen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04, aaO; vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04, NZM 2006, 582 Rn. 10).

  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    aa) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass mangels konkreter Absprachen die nach dem Vertrag geschuldete Beschaffenheit der Mietsache im Wege der Auslegung zu ermitteln und dabei regelmäßig auf den Standard bei Vertragsschluss abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04, NZM 2006, 582, Tz. 10, sowie vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04, NZM 2006, 626, Tz. 13).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Hierfür genügt es, wenn die Sache nur in Befürchtung einer Gefahr benutzt werden kann, die Gefahr vermöge des Zustandes der Sache den Eintritt eines Schadens erwarten lässt (BGH, Urteil vom 07. Juni 2006, XII ZR 34/04, GE 2006, 967, BGH, Urteil vom 11. Mai 2006, VII ZR 146/04, GE 2006, 968; Staudinger/Emmerich, BGB, 2014, § 536 Rn. 8).
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