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   OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,8742
OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05 (1) (https://dejure.org/2006,8742)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2006 - 33 Wx 146/05 (1) (https://dejure.org/2006,8742)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 33 Wx 146/05 (1) (https://dejure.org/2006,8742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen der Staatskasse nach Erledigung der Hauptsache eines nach der Strafprozessordnung (StPO) eingeleiteten Unterbringungsverfahrens und der sie bestätigenden Beschwerdeentscheidung nach § 13a Abs. 2 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache, Erstattung notwendiger Auslagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1377
  • FamRZ 2006, 1617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03

    Notwendige Auslagen des Betroffenen bei Erledigung der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
    Das gleiche gilt für den Beschluss des BayObLG vom 29.4.2003 (FamRZ 2003, 1777).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
    Das OLG Frankfurt hat entgegen dem insoweit missverständlich weit gefassten Leitsatz (nur dieser ist in FamRZ 1996, 558 abgedruckt) in seinem Beschluss vom 26.10.1995 (OLG Report 1995, 264) über eine analoge Anwendung des § 13 a Abs. 1 FGG gar nicht entschieden.
  • LG Heilbronn, 01.03.1993 - 1b T 17/93
    Auszug aus OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
    Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn (JurBüro 1993, 480) betraf den inzwischen gesetzlich geregelten Fall der Kosten eines Verfahrenspflegers für einen nicht mittellosen Betreuten.
  • BayObLG, 02.12.1993 - 3Z BR 274/93
    Auszug aus OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
    Auch die Entscheidung des BayObLG vom 2.12.1993 (BayObLGZ 1993, 381 f.) betrifft nicht die Kostenerstattung bei Erledigung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung schlechthin, sondern die Überbürdung der Auslagen des Betroffenen auf den Träger der zuständigen Behörde.
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.

    Da die Staatskasse nicht Verfahrensbeteiligte ist, findet § 13a Abs. 1 FGG keine Anwendung (OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Keidel/Zimmermann, a.a.O., Rn. 51l; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 13a FGG, Rn. 45; Knittel, a.a.O., § 13a Rn. 27; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 13a FGG Rn. 5; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 13a Rn. 10).

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).

  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

    Dann wären die Auslagen, die dem Betroffenen durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entstanden sind, gemäß § 307 FamFG der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1126; OLG München, FamRZ 2006, 1617, zitiert nach juris, Rn. 8 m.w.N.; Keidel/Budde, § 307 FamFG Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Lüneburg, 08.11.2006 - 10 T 21/04

    Bei rechtswidriger Freiheitsentziehung, hat die Polizei die Kosten des Verfahrens

    Weitgehend Einigkeit besteht dahingehend, dass eine analoge Anwendung des § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG zu diesem Zweck nicht in Betracht kommt, da die Staatskasse nicht Beteiligte im Sinne der Vorschrift ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 7.7.2006, 33 Wx 146/05 rn.w.N.).
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