Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • aufrecht.de

    Wiederholungsgefahr geht nicht vom Erblasser auf die Erben über

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Eine aufgrund des persönlichen Verhaltens des Rechtsvorgängers in seiner Person begründete Wiederholungsgefahr geht als nicht auf den Erben über, der die Geschäfte fortführt

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 1004; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Flüssiggastank"; Übergang der Wiederholungsgefahr auf den Erben des Verletzers; Zulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Eigentumsverletzung: Zurechnung an Erbe?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Flüssiggastank"

    Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt. § 1004 BGB; § 256 ZPO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr geht nicht auf Erben des Betriebs über

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungspflicht bei Wettbewerbsverstößen geht nicht auf Erben über

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  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht wird nicht vererbt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Durch Verletzungshandlung des Erblassers begründete Wiederholungsgefahr geht nicht auf den Erben über

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsnachfolge - Erbenstellung und Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1378
  • MDR 2006, 1302
  • GRUR 2006, 879
  • FamRZ 2006, 1266



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts begründet der Umstand, dass die Beklagten im vorliegenden Fall im Rahmen der Rechtsverteidigung geltend gemacht haben, zur Durchführung von Sportwetten ohne entsprechende (deutsche) Genehmigung berechtigt zu sein, noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 18 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06  

    bundesligakarten. de

    (1) Die Tatsache, dass die Beklagten Kenntnis davon haben oder haben müssen, dass ihrem Vertragspartner häufig aufgrund seiner vertraglichen Bindungen zum Kläger ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet sein wird, vermag eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank; BGHZ 171, 73 Tz. 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06  

    Immobilienanlagen - Rückabwicklung des Darlehensvertrags

    Die günstige Kostenfolge, die sonst in Fällen der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung ein solches Feststellungsinteresse begründen kann, ist mit einem entsprechenden Hilfsantrag regelmäßig nicht zu erreichen, weil im Rahmen der Kostenentscheidung stets zu berücksichtigen wäre, dass die Klage mit dem Hauptantrag abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378, 1380 m.w.Nachw.).
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  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04  

    Außendienstmitarbeiter

    Ersichtlich ist der Senat dabei davon ausgegangen, dass der Außenseiter in aller Regel Kenntnis von der Vertriebsbindung der Ware hat oder zumindest haben kann und er nicht schon wegen dieser Kenntnis oder Kenntnismöglichkeit grundsätzlich wettbewerbswidrig handelt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06  

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Neben der Erledigungserklärung ist die hilfsweise Stellung des Sachantrags zulässig (allg. Meinung, vgl. BGH 6. Mai 1965 - II ZR 19/63 -NJW 1965, 1597; Zöller/Vollkommer § 91a Rn. 35; Westermeier Die Erledigung der Hauptsache im Deutschen Verfahrensrecht S. 336 mwN; ferner bereits Schumann Anm. AP ZPO § 91a Nr. 11), anders als die hilfsweise Erledigungserklärung, die bei Aufrechterhaltung des Sachantrags als unzulässig anzusehen ist (BGH 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87 - BGHZ 106, 359, 367 f.; 19. März 1998 - I ZR 264/95 - NJW-RR 1998, 1571, 1572, soweit der Erste Senat des BGH hier gleichzeitig einen zulässigen Hilfsantrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gesehen hat, ist er hiervon später ausdrücklich abgerückt, vgl. 16. März 2006 - I ZR 92/03 - Rn. 20, NJW-RR 2006, 1378, 1380).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05  

    Schuldnachfolge

    Dies gilt nicht nur, wenn der Rechtsvorgänger die Wiederholungsgefahr persönlich durch eigenes Verhalten begründet hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz 17 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank), sondern auch dann, wenn der Wettbewerbsverstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Der Umstand, dass die Beklagte im vorliegenden Fall im Rahmen der Rechtsverteidigung geltend gemacht hat, zur Durchführung von Sportwetten ohne entsprechende (deutsche) Genehmigung berechtigt zu sein, begründet noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 18 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10  

    Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

    Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Der Umstand, dass die Beklagten im vorliegenden Fall im Rahmen der Rechtsverteidigung geltend gemacht haben, zur Durchführung von Sportwetten ohne entsprechende (deutsche) Genehmigung berechtigt zu sein, begründet noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 18 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Der Umstand, dass die Beklagte im vorliegenden Fall im Rahmen der Rechtsverteidigung geltend gemacht hat, zur Durchführung von Sportwetten ohne entsprechende (deutsche) Genehmigung berechtigt zu sein, begründet noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 18 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 55/06  

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08  

    Gesellschaftsrecht - Unzulässige Erledigungserklärung im Anfechtungsprozess

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10  

    Anspruch auf Unterlassung der Ablichtung und anschließenden Verwertung der

  • OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 5 U 77/07  

    Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen Beschlüsse der Hauptversammlung;

  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 2 U 136/06  

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Preisreduzierung im Internet als

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 6 U 168/10  
  • OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06  

    "DSL-Testpaket"

  • BGH, 16.08.2010 - II ZR 105/09  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • OLG Köln, 13.05.2009 - 6 U 217/08  

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus

  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08  

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 4 U 145/06  

    Kein Verstoss gegen § 3 UWG allein aufgrund der Verletzung fremder

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 11 U 23/09  

    Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggastanks

  • LG Hamburg, 30.04.2009 - 315 O 72/08  

    Patentverletzung: Vernichtungsanspruch des Patentinhabers bei Verbringen von

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2011 - 3 O 379/11  

    Berichtsverbot über schwangere Prominente ist aufzuheben, wenn Prominente bei

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