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   LG Köln, 15.06.2006 - 23 S 86/04   

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https://dejure.org/2006,5604
LG Köln, 15.06.2006 - 23 S 86/04 (https://dejure.org/2006,5604)
LG Köln, Entscheidung vom 15.06.2006 - 23 S 86/04 (https://dejure.org/2006,5604)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 23 S 86/04 (https://dejure.org/2006,5604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2
    Fehlende medizinische Notwendigkeit einer LASIK-Augenoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fehlende medizinische Notwendigkeit einer LASIK-OP

Besprechungen u.ä.

  • recht-schreiber.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    LASIK-OP: Pflicht zur schonungslosen Patientenaufklärung (RA Peter Schreiber; DOZ 12/2006, S. 10-12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3362 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1409
  • VersR 2007, 1114
  • VersR 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Private Krankenversicherung - Krankheitskostenversicherung: Voraussetzung der

    Im Kern des Streites zwischen den Parteien, ob die Beklagte die Klägerin auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln verweisen kann, die die Fehlsichtigkeit der Klägerin ebenfalls heilen können, wie die Benutzung von Brille oder Kontaktlinsen, teilt das erkennende Gericht die auch von LG München I, VersR 2005, 394 und LG Köln, NJW-RR 2006, 1409 vertretene Auffassung der Beklagten nicht, da sich hierfür kein Anhaltspunkt in den zwischen den Parteien vereinbarten und damit für die zu entscheidende Rechtsfrage maßgebenden Versicherungsbedingungen findet.
  • LG Dortmund, 17.08.2016 - 2 O 252/14
    Im Kern des Streites zwischen den Parteien, ob die Beklagte auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln verweisen kann, die die Fehlsichtigkeit des Klägers ebenfalls heilen können, wie die Benutzung von Brille oder Kontaktlinsen, teilt das erkennende Gericht die auch von LG München VersR 2005, 394 und LG Köln NJW-RR 2006, 1409 vertretene Auffassung der Beklagten nicht, da sich hierfür kein Anhaltspunkt in den zwischen den Parteien vereinbarten und damit für die zu entscheidende Rechtsfrage maßgebenden Versicherungsbedingungen findet.
  • AG Göttingen, 19.03.2008 - 18 C 11/07

    Die Kostenerstattung der LASIK-Behandlung in der privaten Krankenversicherung

    Sofern die Beklagte einwendet, dass für die Behandlung der Fehlsichtigkeit der Ehefrau des Klägers auch eine Brille oder Kontaktlinsen hätten verwendet werden könnten, schließt sich das erkennende Gericht nicht der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des LG München 1 (VersR 2005, S. 394) und des LG Köln (NJW-RR 2006, S. 1409) an.
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