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   OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05   

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https://dejure.org/2006,9394
OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05 (https://dejure.org/2006,9394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2006 - 13 U 111/05 (https://dejure.org/2006,9394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2006 - 13 U 111/05 (https://dejure.org/2006,9394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkäufergarantie beim Gebrauchtwagenkauf: Wirksame Klausel über Ausschluss des Garantieanspruchs bei Fremdinspektion; keine Rechte des Käufers aus einer Rückversicherung des Verkäufers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Garantieanspruchs bei Fremdinspektion bei einem Gebrauchtwagenkauf; Garantieleistung eines Gebrauchtwagenhändlers mittels Rückversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 434; VVG § 6
    Aussetzungen einer Gebrauchtwagengarantie; Ansprüche des Käufers aus einem (Rück-)Versicherungsvertrag des Händlers mit einem Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen mit Garantie - Eine Garantie von regelmäßigen Inspektionen in anerkannten Vertragswerkstätten abhängig zu machen, ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1464
  • NZV 2006, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 46/95

    Herstellergarantie - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05
    Die Beklagte ist im vorliegenden Fall gleich zu behandeln wie der Garantiegeber einer Anschlussgarantie im Neuwagenhandel (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rdnr. 712 ff.), weil die Beklagte als Folge einer freiwilligen Erweiterung der gesetzlichen Haftung (BGH NJW 1997, 3376) auch eine Kundenbindung an sich - bzw. eine andere Vertragswerkstatt -bezweckte.
  • OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96

    Inhaltskontrolle bei Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05
    Es ist die Frage, ob, wie das Landgericht und das OLG Nürnberg (NJW 1997, 2186) meinen ( so wohl auch Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 307, Rdnr. 57), das Erfordernis vorgeschriebener Inspektionen tatsächlich Gegenstand, Art, Umfang, Quantität oder Qualität der vertraglichen Leistung, also die Hauptleistungspflicht (vgl. BGH NJW 1990, 761) beschreibt.
  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05
    So bestand bei dem vom Bundesgerichtshof im Jahre 1991 entschiedenen Fall (NJW-RR 1991, 1013) kein schützenswertes Interesse des Garantiegebers, eine auch nicht schadensursächliche entsprechende Obliegenheitsverletzung des Garantienehmers mit dem Argument bestehender Beweisschwierigkeiten zum Verlust des Garantieanspruchs führen zu lassen.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05
    Es ist die Frage, ob, wie das Landgericht und das OLG Nürnberg (NJW 1997, 2186) meinen ( so wohl auch Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 307, Rdnr. 57), das Erfordernis vorgeschriebener Inspektionen tatsächlich Gegenstand, Art, Umfang, Quantität oder Qualität der vertraglichen Leistung, also die Hauptleistungspflicht (vgl. BGH NJW 1990, 761) beschreibt.
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    aa) Vor allem in der Instanzrechtsprechung wird die gewählte Klauselformulierung für maßgeblich erachtet, so dass in Fällen, in denen die Durchführung vorgeschriebener Wartungsarbeiten nicht als Einschränkung der zuvor gegebenen Garantie, sondern als Voraussetzung des Garantieanspruchs formuliert ist, die Möglichkeit einer Klauselkontrolle verneint wird, solange der Inhalt der Garantiezusage nicht hinter dem verkehrstypischen und vom Kunden nach Treu und Glauben zu erwartenden Deckungsumfang zurückbleibt (OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186; LG Freiburg, ZfSch 2006, 627, 628; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 69; offen gelassen von OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • LG Freiburg, 10.11.2011 - 3 S 77/11

    Gebrauchtwagenkauf: Inhaltskontrolle für eine Wartungsklausel in einer

    Die Kammer nimmt insofern Bezug auf ihren Hinweisbeschluss vom 15. August 2011 (AS. 11 61 ff) und das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. April 2006 - 13 U 111/05 - , NJW-RR 2006, Seite 1464.
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