Weitere Entscheidung unten: AG Limburg, 01.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06   

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https://dejure.org/2006,3285
OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06 (https://dejure.org/2006,3285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 W 5/06 (https://dejure.org/2006,3285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 W 5/06 (https://dejure.org/2006,3285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmen von dem Grundsatz der Voreintragung bei Gesamtrechtsnachfolge und erbgangsähnlichen Rechtsnachfolgen; Wirkung des öffentlichen Glaubens an den Inhalt des Grundbuchs auch zugunsten des Gesamtrechtsnachfolgers

  • Judicialis

    GBO § 39 Abs. 1; ; GBO § 40; ; GBO § 78; ; BGB § 891 II; ; BImAG § 2 II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer grundbuchlichen Voreintragung des Berechtigtem bei Eigentumserwerb durch Gesamtrechtsnachfolge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1608
  • DNotZ 2006, 768
  • FGPrax 2006, 149
  • Rpfleger 2006, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 71/02

    Voreintragung von Bruchteilseigentum bei Anteilsübertragung des Ehegatten und

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Der Zweck dieses Voreintragungsgrundsatzes wird von der Rechtsprechung insbesondere auch darin gesehen, den Rechtszustand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342; RGZ 133, 279, 283; KG NJW-RR 1993, 151; BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; krit. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 136).

    Neben dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben ist die Voreintragung auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht geboten (vgl. BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; KG NJW-RR 1993, 151, 152; Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 143; Demharter, a.a.O. § 40 Rn. 9).

  • KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Der Zweck dieses Voreintragungsgrundsatzes wird von der Rechtsprechung insbesondere auch darin gesehen, den Rechtszustand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342; RGZ 133, 279, 283; KG NJW-RR 1993, 151; BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; krit. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 136).

    Neben dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben ist die Voreintragung auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht geboten (vgl. BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; KG NJW-RR 1993, 151, 152; Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 143; Demharter, a.a.O. § 40 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 25.11.1993 - 8 U 193/93

    Wirkung der Grundbucheintragung - Öffentlicher Glaube - Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Nichts anderes kann indes bei anderen Formen der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge gelten (OLG Jena OLGR 1998, 402; OLG Dresden OLG-NL 1994, 155; Staudinger/Gursky, a.a.O. § 892 Rn. 45).
  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 7/53

    Reichsmarkhypothek. Eintragung der Abtretung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Der Zweck dieses Voreintragungsgrundsatzes wird von der Rechtsprechung insbesondere auch darin gesehen, den Rechtszustand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342; RGZ 133, 279, 283; KG NJW-RR 1993, 151; BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; krit. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 136).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Beschwerdeberechtigt ist nur, wer durch die Entscheidung des Grundbuchamts beeinträchtigt ist und ein rechtlich geschütztes Interesse an ihrer Beseitigung hat (BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1881, 1563; OLG Hamm FGPrax 1995, 181 f; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 71 Rn. 58).
  • RG, 24.09.1931 - V B 7/31

    Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Der Zweck dieses Voreintragungsgrundsatzes wird von der Rechtsprechung insbesondere auch darin gesehen, den Rechtszustand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342; RGZ 133, 279, 283; KG NJW-RR 1993, 151; BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; krit. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 136).
  • OLG Jena, 26.01.1998 - 6 W 750/97

    Gutgläubiger Erwerb bei Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06
    Nichts anderes kann indes bei anderen Formen der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge gelten (OLG Jena OLGR 1998, 402; OLG Dresden OLG-NL 1994, 155; Staudinger/Gursky, a.a.O. § 892 Rn. 45).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    In diesem Sinne sind anerkannt der Anfall des Vereins- oder Stiftungsvermögens an den Fiskus nach §§ 46, 88 BGB (KG, JFG 1, 289, 292; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 40 Rn. 15), der Übergang des Vermögens inländischer Rechtsträger durch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz (Hügel/Zeiser, GBO, § 40 Rn. 7), der Übergang des Vermögens eines Ehegatten in gemeinschaftliches Eigentum aufgrund der Vereinbarung einer Gütergemeinschaft (KG, JFG 1, 289, 292 f.; Hügel aaO Rn. 5) oder gesetzliche Eigentumsübergänge etwa nach § 2 Abs. 2 BImAG (OLG Schleswig, DNotZ 2006, 768, 769).
  • OLG Köln, 27.06.2011 - 2 Wx 119/11

    Anspruch des Eintragungsbeteiligten auf unmittelbare Übersendung der Nachricht

    Die Entscheidung des Grundbuchamts muss eine Beeinträchtigung des rechtlich geschützten - nicht lediglich wirtschaftlichen - Interesses des Beschwerdeführers bewirken, die nur durch eine Aufhebung der Entscheidung beseitigt werden kann (Senat, FGPrax 2002, 52; BGHZ 80, 126 [127]; BGH, Rpfleger 1998, 420; OLG Hamm, FGPrax 1995, 181; FGPrax 1996, 210; OLG Schleswig FGPrax 2006, 149).
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 266/09

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung;

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 12.01.2006, 2 F 3/06, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.03.2006, 2 W 5/06, zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 12 F 21/05, 2 F 3/06, 2 K 60/00, 2 K 64/06, 2 W 28/05, 2 W 5/06, sowie die Verfahrensakten 46 VRs 24 Js 1433/01 und 11 Js 3386/95 - 44 VRs 87/96 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die Gefangenen-Personalakte der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Saarland, 04.02.2011 - 2 A 227/10

    Begrenzung von Ausweisungswirkungen

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.12.2005 - 2 W 28/05 - und vom 16.3.2006 - 2 W 5/06 -) Daraufhin wurde er im Mai 2006 aus der Haft heraus nach Marokko abgeschoben.
  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 5 W 16/19

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Grundstückseigentümers gegen die Ablehnung der

    Die Entscheidung des Grundbuchamtes muss eine Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Beschwerdeführers bewirken, die nur durch eine Aufhebung der Entscheidung beseitigt werden kann (OLG Schleswig FGPrax 2006, 149).
  • VG Potsdam, 09.08.2017 - 1 K 1096/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Eine Berichtigung des Grundbuchs war jedenfalls bis 2015 nicht erfolgt, dies ist aber unerheblich, denn der Eigentumsübergang erfolgte unmittelbar durch das Gesetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 8 C 11/12 -, juris Rn. 17; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2006 - 2 W 5/06 -, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   AG Limburg, 01.03.2006 - 4 C 2124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27341
AG Limburg, 01.03.2006 - 4 C 2124/05 (https://dejure.org/2006,27341)
AG Limburg, Entscheidung vom 01.03.2006 - 4 C 2124/05 (https://dejure.org/2006,27341)
AG Limburg, Entscheidung vom 01. März 2006 - 4 C 2124/05 (https://dejure.org/2006,27341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile zum Thema Garten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto rammt Betonklotz - Grundstückseigentümer haftet nicht für das Handeln unbekannter Übeltäter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1608
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 326/88

    Verwaltung des Nachlasses durch den Vorerben; Nachlaßerbenschulden als

    Auszug aus AG Limburg, 01.03.2006 - 4 C 2124/05
    Zwar umfasst die Pflicht eines Eigentümers, die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren abzuwenden, prinzipiell auch solche Gefährdungen, die sich erst aus dem vorsätzlichen Eingreifen eines Dritten ergeben (Senat, LM § 823 (Dc) BGB Nr. 102 NJW 1980, 223; BGH NJW, Urteil vom 19.12.1989, NJW 1990, 1237).

    Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich deshalb nur auf das Eingreifen solcher Gefahren, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu wehren (BGH Urteil vom 19.12.1989, NJW 1990, S. 1237).

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

    Auszug aus AG Limburg, 01.03.2006 - 4 C 2124/05
    Zwar umfasst die Pflicht eines Eigentümers, die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren abzuwenden, prinzipiell auch solche Gefährdungen, die sich erst aus dem vorsätzlichen Eingreifen eines Dritten ergeben (Senat, LM § 823 (Dc) BGB Nr. 102 NJW 1980, 223; BGH NJW, Urteil vom 19.12.1989, NJW 1990, 1237).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus AG Limburg, 01.03.2006 - 4 C 2124/05
    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH einen fahrlässigen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht in einer fehlenden Befestigung einer Lichtschachtabdeckungen sieht (BGH NJW 1990, 1236 ff.), da bei jenem Fall alle Bewohner und Hausbesucher vor dem Betreten und Verlassen des Gebäudes über den Lichtschacht hinweggehen mussten.
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