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   BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04   

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BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04 (https://dejure.org/2005,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 17.08.2005 - 2Z BR 229/04 (https://dejure.org/2005,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 17. August 2005 - 2Z BR 229/04 (https://dejure.org/2005,5843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung; Gültigkeit der Genehmigung eines Wirtschaftsplans bei fehlendem Vorliegen eines Einzelwirtschaftsplans; Verwirkung des Anfechtungsrechts durch treuwidriges Verhalten in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 20
  • NZM 2006, 62
  • FGPrax 2005, 245
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Fehlt der Einzelwirtschaftsplan, ist die Genehmigung des Wirtschaftsplans auf Antrag für ungültig zu erklären (BGH NJW 2005, 2061 ; BayObLGZ 2004, 374 ).

    Diese sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 WEG jedoch unerlässliche Bestandteile eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsplans (vgl. BayObLGZ 2004, 374 ; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 ; jetzt auch BGH NJW 2005, 2061 ).

    Denn der Anspruch auf Vorschussforderung aus dem Wirtschaftsplan entsteht nur, soweit über ihn beschlossen wird (BGHZ 111, 148/153; BGH NJW 2005, 2061/2068 m.w.N.).

    Darüber hinaus dürfte der auch mit der Eigentümergemeinschaft als solcher abgeschlossene Bankdarlehensvertrag ungeachtet der Haftungsfreistellung des Einzelnen den Rückgriff auf deren Verwaltungsvermögen erlauben (vgl. BGH NJW 2005, 2061 ).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Zur Jahresabrechnung gehören insbesondere auch Einzelabrechnungen (st. Rspr.; BayObLGZ 1989, 310; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 54).

    Des Weiteren gehören zur Jahresabrechnung auch die Mitteilung der Kontenstände der Gemeinschaftskonten zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums (BayObLG WE 1991, 164) sowie die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage (BayObLGZ 1989, 310).

    (6) Vor einer Ergänzung der Jahresabrechnung kommt eine Entlastung des Verwalters nicht in Betracht (BayObLGZ 1989, 310/315; BayObLG WuM 1993, 92 /93; WE 1994, 184/185).

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Nur falls sich der Antragsteller mit den durchgeführten Maßnahmen abgefunden hätte, entfiele das Rechtsschutzbedürfnis (BayObLG NZM 2002, 623 ; NJW-RR 1992, 1367 ).

    Die Bewertung von Beschlussanfechtungen über Sanierungsmaßnahmen bemisst sich in der Regel nach dem vorgesehenen Kostenaufwand (BayObLG NZM 2001, 246 ; NZM 2002, 623/624; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 43).

  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Fehlt der Einzelwirtschaftsplan, ist die Genehmigung des Wirtschaftsplans auf Antrag für ungültig zu erklären (BGH NJW 2005, 2061 ; BayObLGZ 2004, 374 ).

    Diese sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 WEG jedoch unerlässliche Bestandteile eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsplans (vgl. BayObLGZ 2004, 374 ; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 ; jetzt auch BGH NJW 2005, 2061 ).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Denn auch ein so genannter Negativbeschluss unterliegt grundsätzlich der Anfechtung (BGHZ 148, 335 ).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Fehlt es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan, ist die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos (OLG Hamm ZMR 2005, 398/399; BGH ZMR 1993, 176/179).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    In der Rechtsprechung wird demgemäß allenfalls eine Kreditaufnahme als zulässig erachtet, die die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht übersteigt und die zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient (OLG Hamm OLGZ 1992, 313/315; auch BayObLG NJW-RR 2004, 1602 ).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    (2) Die Ungültigerklärung des beschlossenen Finanzierungsmodells hat entsprechend § 139 BGB die Unwirksamkeit auch des die Sanierung beschließenden Teils der beiden Beschlüsse zur Folge (BGHZ 139, 288 ; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 204).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Dies entspricht 10 % des durch die Gesamtaufwendungen umrissenen Volumens (vgl. BayObLG ZMR 2005, 387 ).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
    Die Bewertung von Beschlussanfechtungen über Sanierungsmaßnahmen bemisst sich in der Regel nach dem vorgesehenen Kostenaufwand (BayObLG NZM 2001, 246 ; NZM 2002, 623/624; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 43).
  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99

    Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans

  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 11 UF 49/04

    Geltendmachung der eheprägenden Finanzierungskosten für einen PKW statt der

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Daher sei die Gemeinschaft grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu überschulden (BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; OLG Hamm, ZWE 2012, 378; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; LG Köln, ZWE 2011, 45; LG München I, ZMR 2011, 239 Rn. 50; Timme/Knop, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 93 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG 11. Aufl., § 21 Rn. 36; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 21 WEG Rn. 9; Bub, ZWE 2010, 246 ff.; Schmidt, ZMR 2007, 90 ff.).
  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Für die Rechtslage nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 19; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; Abramenko, ZMR 2011, 897; Elzer, NZM 2009, 57, 59 u. 61; wohl auch BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 215; unklar Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 10 Rn. 93a).

    Im Detail heftig umstritten ist allerdings die hiervon zu trennende Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme eines Kredites, bei dem es nicht nur um die Deckung eines kurzfristigen Finanzbedarfes in überschaubarer Höhe geht, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (vgl. dazu und zum Streitstand BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143 ff.; Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 215; Abramenko, aaO, S. 897 f.; Elzer, aaO, S. 57, 61 f.; jeweils mwN).

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Davon kann keine Rede sein, weil schon nicht feststeht, dass die Antragstellerin bei Gelegenheit entsprechender Beschlussfassungen auch eine solche Änderung vornehmen wollte (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 17.8.2005, 2Z BR 229/04).

    Der Senat merkt in diesem Zusammenhang noch an, dass nach summarischer Prüfung die Antragsgegner auch hinsichtlich des angefochtenen Beschlusses zur Kreditaufnahme unterlegen gewesen wären, weil eine solche den Wohnungseigentümern nur in engen Grenzen gestattet ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 17.8.2005, 2Z BR 229/04), die hier nach den Feststellungen des Landgerichts aber nicht eingehalten sind.

  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Abrechnung so schwerwiegende Mängel aufweist, dass die im Fall einer teilweisen Ungültigerklärung verbleibenden Teile den Wohnungseigentümern keinen nachvollziehbaren Überblick über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft mehr gewähren (vgl. zu Vorstehendem BayObLG a.a.O. sowie NZM 2006, 62/63f.).

    Hat der Verwalter für das vergangene Wirtschaftsjahr eine unrichtige Jahresabrechnung erstellt und ist sie deshalb für ungültig zu erklären, entspricht seine Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und ist ebenfalls für ungültig zu erklären; gleiches gilt, wenn die Jahresabrechnung unvollständig und vom Verwalter noch zu ergänzen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1093/1095; NZM 2006, 62/64; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282/283).

  • LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10

    Kreditaufnahme durch WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung?

    Auch eine Kreditaufnahme kann damit mit Mehrheit beschlossen werden, wenn und soweit sie die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet (vgl. BayOblG, FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 305 mwN).

    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).

    Im Hinblick auf die Höhe für die Aufnahme eines Kontokorrentkredits wird insoweit von der Rechtsprechung vertreten, dass die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht übersteigen darf (BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 316).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Auch der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, würde nicht ausreichen, um eine für das Zustandekommen einer konkreten Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und deren Willen, bei dieser Gelegenheit eine Vereinbarung über die Abrechnungsweise herbeiführen zu wollen, annehmen zu können (Senat ZMR 2003, 594; vgl. auch BayObLG NZM 2006, 62; DWE 1994, 26; Staudinger/Bub a.a.O., § 28 WEG Rz. 33, § 16 WEG Rz. 28, m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 25 S 152/12

    Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

    Zum Teil wird zwar die Ansicht vertreten, eine Kreditaufnahme, die über die Deckung eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfs hinausgeht oder die Summe der Hausgeldzahlungen aller Eigentümer für drei Monate übersteigt, könne grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (OLG Hamm, Beschl. v. 14.5. 2012, ZMR 2012, 800; BayObLG, Beschl. v. 17.8. 2005, NJW-RR 2006, 20).

    Die Tatsache, dass der solvente Eigentümer bei einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft das Haftungsrisiko im Außenverhältnis nach § 10 Abs. 8 WEG nicht nur für den finanzierten Kostenanteil, sondern auch für die hierauf anfallenden Zinsen und Kosten trägt (OLG Hamm, Beschl. v. 14.5. 2012, ZMR 2012, 800; BayObLG, Beschl. v. 17.8. 2005, NJW-RR 2006, 20; Lafontaine, in: juris Praxiskommentar, § 16 WEG Rn 108.2 ff) und ihm ein weiterer Gläubiger, nämlich das finanzierende Kreditinstitut gegenüber steht, stellt vorliegend keine unverhältnismäßige Belastung dar.

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Auch der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, würde nicht ausreichen, um eine für das Zustandekommen einer konkreten Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und deren Willen, bei dieser Gelegenheit eine Vereinbarung über die Abrechnungsweise herbeiführen zu wollen, annehmen zu können (Senat ZMR 2003, 594; vgl. auch BayObLG NZM 2006, 62; DWE 1994, 26; Staudinger/Bub a.a.O., § 28 WEG Rz. 33, § 16 WEG Rz. 28, m. w. N.).
  • OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05

    Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über

    Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss dem Verwalter eine Kreditaufnahme in limitierter Höhe genehmigen kann (zuletzt BayObLG Beschluss vom 17.8.2005, 2Z BR 229/04; Niedenführ/Schulze § 27 Rn. 29).
  • LG Karlsruhe, 19.07.2011 - 11 S 75/10

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Kreditaufnahme zur Durchführung von

    Entgegen der bisher herrschenden Meinung kann nun eine Kreditaufnahme auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn ein langfristiger höherer Kredit aufgenommen werden soll (Elzer, a. a. O., 57 ff.; Bärmann/Merle, a. a. O., § 27 Rn. 215; a. A.: BayObLG FGPrax 2005, 245; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 21 Rn. 77).
  • OLG Hamm, 14.05.2012 - 15 Wx 251/11

    Zulässigkeit der Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09

    Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

  • AG Saarbrücken, 03.03.2011 - 121 C 413/09
  • AG Berlin-Mitte, 19.04.2012 - 22 C 73/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft darf Kredit aufnehmen; §§ 10, 16, 23, 46 WEG

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