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   OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05   

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https://dejure.org/2005,3416
OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05 (https://dejure.org/2005,3416)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2005 - 32 Wx 71/05 (https://dejure.org/2005,3416)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2005 - 32 Wx 71/05 (https://dejure.org/2005,3416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5, 14; BGB § 922; FGG § 12
    Anwendung nachbarrechtlicher Grundsätze bei Mitsondereigentum mehrerer Wohnungseigentümer (hier: Zustimmung zu Veränderung eines Kellerabteile abtrennen-den Lattenrostes als Grenzanlage erforderlich)

  • Judicialis

    BGB § 922; ; FGG § 12; ; WEG § 5; ; WEG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 § 14; BGB § 922; FGG § 12
    Veränderungen an nicht tragender Trennwand zweier Eigentumswohnungen - keine erschöpfende Aufklärungspflicht des Gerichts bei umstrittener Rechtslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis von allgemeinem Nachbarrecht zum WEG-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veränderungen an einer im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer stehenden nicht tragenden Trennwand; Umfang der Hinweispflicht durch das Gericht bei umstrittener Rechtslage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kellerverschlag als Grenzeinrichtung (IBR 2005, 1303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 297
  • MDR 2006, 258
  • NZM 2006, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Andererseits ergibt sich aus der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (BVerfGE 67, 90/95).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (st. Rspr.; vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832/833).
  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Die vollständige Beplankung der Holzlatten auf einer Kellerseite verhindert diese Zwecksbestimmung der Grenzeinrichtung (vgl. BGH NJW 1985, 1458/1459).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Diese ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH ZMR 2005, 547/555).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht nur, sich zu Tatsachen, sondern auch, sich zur Rechtslage äußern zu können (BGH NJW 2003, 3550/3551).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Für die Lattenrostabtrennung sind daher die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG entspringt grundsätzlich die Verpflichtung eines Gerichts, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten zugrunde zu legen, zu denen er sich vorher äußern konnte (BVerfGE 6, 121/14).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
    aa) Nach der Gemeinschaftsordnung stehen die Lattenrostabtrennungen, die unzweifelhaft keine tragenden Funktionen haben, im gemeinsamen Sondereigentum von Antragstellerin und Antragsgegnerin (vgl. BGH NJW 2001, 1212/1214).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Dass Zwischenwände dieser Art im sogenannten "Nachbareigentum" stehen, entspricht der ganz überwiegenden Ansicht; ermöglichen soll dies insbesondere eine entsprechende Anwendung der §§ 921, 922 BGB im Verhältnis der Sondereigentümer zueinander (OLG München, NJW-RR 2006, 297, 298; OLG Schleswig, DNotZ 2007, 620, 621 f.; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1987, 106; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 3 Rn. 30 und § 5 Rn. 134; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 Rn. 10 und § 5 Rn. 61; Timme/Gerono, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 26; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 3 Rn. 79; Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 39 aE; PWW/Lemke, BGB, 10. Aufl., § 921 Rn. 18; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 36; Gaier, FS Wenzel [2005], 145, 149; vgl. auch BR-Drs. 75/51, S. 13; aA Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 3 Rn. 7; Commichau, DNotZ 2007, 622, 623 f.).
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