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   BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04   

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https://dejure.org/2005,2709
BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,2709)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2005 - II ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,2709)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,2709)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung einer auf Unterlassung einer Eigentumsbeeinträchtigung gerichteten Klage; Erforderlichkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr; Eigentumsbeeinträchtigung durch die Fremdbefüllung der zur Nutzung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung nach Unterlassungserklärung; Flüssiggas, Fremdbefüllung mit -

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 567 Abs. 1 § 91a
    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigung bei Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 566
  • WM 2006, 334
  • BB 2006, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 = WM 2004, 733; v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972) erfüllen derartige "Fremdbefüllungen" den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung, § 1004 Abs. 1 BGB, die der Eigentümer der Gasbehälter nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden hat.

    Die Beklagte war unmittelbare (Handlungs-)Störerin, weil die Befüllung der Tanks der Klägerin auf ihre Willensbetätigung, die Erteilung einer entsprechenden Anweisung an ihren Verkaufsfahrer, zurückging; die Fremdbefüllungen begründeten die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (Sen.Urt. v. 15. September 2003 aaO).

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04
    Sie hätte vom Berufungsgericht auch nicht zugelassen werden dürfen, da es nicht Zweck einer Entscheidung über die Kosten nach § 91 a ZPO ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es - wie hier - um Fragen des materiellen Rechts geht (BGH, Beschl. v. 17. März 2004 - IV ZB 21/02, BGHReport 2004, 977 = WM 2005, 394).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 131/03

    Nutzung eines Flüssiggastanks durch einen Konkurrenten des Lieferanten

    Auszug aus BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 = WM 2004, 733; v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972) erfüllen derartige "Fremdbefüllungen" den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung, § 1004 Abs. 1 BGB, die der Eigentümer der Gasbehälter nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden hat.
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung materiellrechtlicher Fragen kommt aber wegen der ohnehin nur summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Ausgangsgericht nicht in Betracht (so BGH, NJW-RR 2006, 566 und öfter).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Die Voraussetzungen für die Zulassung von Rechtsbeschwerde oder Revision gemäß §§ 574 Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 566 - bei Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Eine sofortige Beschwerde gegen eine auf § 91a ZPO beruhende Entscheidung eines Oberlandesgerichts wäre aber ebenfalls unstatthaft (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04, NJW-RR 2006, 566 Rn. 7; § 567 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    aa) Die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes auf Grundlage einer summarischen Prüfung zu fällen, bei der - auch im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren - grundsätzlich davon abgesehen werden kann, in einer rechtlich schwierigen Sache allein zur Verteilung der Kosten alle für den Ausgang des ursprünglichen Rechtsstreits bedeutsamen Fragen des materiellen Rechts grundlegend oder rechtsfortbildend zu klären (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - I ZB 40/02 - NJW-RR 2003, 1075 und vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f., BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04, WM 2006, 334, 335).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auch in dem vom Bundesgerichtshof am 24. Oktober 2005 (- II ZR 56/04 - NJW-RR 2006, 566) entschiedenen Fall hatte die Klägerin es trotz ihr erkennbarem Wegfall des Feststellungsinteresses in der Berufungsinstanz zu einer für sie negativen Entscheidung in der Hauptsache kommen lassen und erst in der Revisionsinstanz den Rechtsstreit für erledigt erklärt.

    Der Bundesgerichtshof ist dem Antrag der Beklagten gefolgt, weil das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin bereits in der zweiten Instanz entfallen war "mit der Folge, dass das weitere Festhalten der Klägerin an ihrem Unterlassungsverlangen ihre Klage unschlüssig und damit ihre Berufung unbegründet werden ließ" (24. Oktober 2005 - II ZR 56/04 - Rn. 8, NJW-RR 2006, 566, 567; vgl. dazu krit. Deubner JuS 2006, 228, 229).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12

    Unterlassungsanspruch - Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

    Jedenfalls räumte die von der Beklagten abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr aus ( vgl. BGH 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04 - Rn. 5, NJW-RR 2006, 566 ).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 174/21

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von

    Die "Fremdbefüllung" begründet auch die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702; Urteil vom 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972; Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04, WM 2006, 334).
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Aus diesen rechtswidrigen Verstößen folgt bereits die erforderliche Wiederholungsgefahr (tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr, vgl. dazu BGH, Urteile vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04 - juris; vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - juris).
  • BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06

    Beeinträchtigung des Eigentums durch Befüllung eines in fremdem Eigentum

    Die festgestellte Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin begründet die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (Sen.Urt. v. 24. Oktober 2005 - II ZR 56/06, WM 2006, 334; v. 15. September 2003 aaO; BGHZ 140, 1, 10).
  • OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung;

    Der Kläger hätte daher den Rechtsstreit sogleich, also noch in erster Instanz, nicht erst im Berufungsverfahren, in der Hauptsache für erledigt erklären müssen (vgl. BGH WM 2006, 334 - 335 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05

    Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands

  • KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr auf Grund telefonischer Besprechungen

  • OLG Koblenz, 16.05.2018 - 13 UF 138/18
  • LG München I, 21.05.2015 - 36 S 19367/14

    Versammlung, Gutachtenerstellung

  • LG München I, 27.09.2019 - 36 S 12603/16

    Anspruch des Eigentümers auf Herstellung eines Zugang zu seinem Sondereigentum

  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss

  • LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12

    Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu

  • OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender

  • OLG Brandenburg, 05.08.2013 - 11 W 37/13

    Kostenentscheidung: Abschluss eines Prozessvergleichs bei dem Gericht

  • LG Hannover, 25.02.2009 - 6 S 51/08

    Abänderung; Anfechtung; Auskunft; Auskunftsdatei; Auskunftserteilung;

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