Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1710
OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 11 W 5/06 (https://dejure.org/2006,1710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Zahlung von geschuldetem Werklohn; Regelung bezüglich Werklohnzahlung innerhalb von 90 Tagen; Abweichung vom Kern der gesetzlichen Bestimmungen über Verzug im unternehmerischen Bereich; Unangemessene Benachteiligung durch Hinausschieben der ...

  • kanzlei.biz

    Unwirksame Fälligkeitsklausel

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 307; ; VOB/B § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 § 307; VOB/B § 16
    Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen Fälligkeitsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Formularmäßige Einräumung einer Zahlungsfrist von 90 Tagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungsfrist von drei Monaten benachteiligt die Auftragnehmer in unangemessener Weise

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Vertragsklausel über Zahlungsziel von 90 Tagen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorformuliertes Verhandlungsprotokoll: Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang! (IBR 2006, 244)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 670
  • MDR 2006, 808
  • NZBau 2006, 317
  • BauR 2006, 1477
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01

    Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
    Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung zahlt, gibt jedenfalls Veranlassung zur Klage (so bereits zum früheren § 284 Abs. 3 BGB: OLG Nürnberg, MDR 2002, 781).
  • OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00

    Voraussetzungen des Verzugseintritts

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
    Auch die isolierte Einbeziehung der Frist aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B ist gegenüber der 30-Tagesfrist des früheren § 284 Abs. 3 BGB als schlechthin unangemessen benachteiligend behandelt worden (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Bei der Beurteilung, ob die streitgegenständlichen Klauseln gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen, sind die Vorschriften der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu berücksichtigen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drucks. 14/6040, S. 82; OLG Köln, NJW-RR 2006, 670 f.; Palandt/Grüneberg aaO § 286 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).
  • OLG Celle, 29.07.2009 - 14 U 67/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Verschiebung der Fälligkeit der Vergütung des

    Hinzu kommt, dass insoweit zugleich eine formularmäßige Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB vorliegt, die ebenfalls zu einer Unwirksamkeit nach § 307 BGB führt, wenn der Verzugsbeginn so weit hinausgeschoben wird, dass dadurch der Gläubiger unangemessen benachteiligt wird (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 670).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).
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