Rechtsprechung
OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 14; 286 Abs. 3 S. 2; 307 Abs. 1, 2 BGB
Einkaufsbedingungen mit Fälligkeitsfrist von 90 Tagen sind unwirksam - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitigkeit der Zahlung von geschuldetem Werklohn; Regelung bezüglich Werklohnzahlung innerhalb von 90 Tagen; Abweichung vom Kern der gesetzlichen Bestimmungen über Verzug im unternehmerischen Bereich; Unangemessene Benachteiligung durch Hinausschieben der ...
- kanzlei.biz
Unwirksame Fälligkeitsklausel
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286 § 307; VOB/B § 16
Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen Fälligkeitsklausel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Formularmäßige Einräumung einer Zahlungsfrist von 90 Tagen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlungsfrist von drei Monaten benachteiligt die Auftragnehmer in unangemessener Weise
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame AGB-Vertragsklausel über Zahlungsziel von 90 Tagen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorformuliertes Verhandlungsprotokoll: Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang! (IBR 2006, 244)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.11.2005 - 4 O 405/05
- OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 670
- MDR 2006, 808
- NZBau 2006, 317
- BauR 2006, 1477
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01
Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs
Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung zahlt, gibt jedenfalls Veranlassung zur Klage (so bereits zum früheren § 284 Abs. 3 BGB: OLG Nürnberg, MDR 2002, 781). - OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00
Voraussetzungen des Verzugseintritts
Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
Auch die isolierte Einbeziehung der Frist aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B ist gegenüber der 30-Tagesfrist des früheren § 284 Abs. 3 BGB als schlechthin unangemessen benachteiligend behandelt worden (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927).
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10
Honorarbedingungen Freie Journalisten
Bei der Beurteilung, ob die streitgegenständlichen Klauseln gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen, sind die Vorschriften der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu berücksichtigen (…vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drucks. 14/6040, S. 82; OLG Köln, NJW-RR 2006, 670 f.;… Palandt/Grüneberg aaO § 286 Rn. 31). - OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …
Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN). - OLG Celle, 29.07.2009 - 14 U 67/09
Formularmäßige Vereinbarung der Verschiebung der Fälligkeit der Vergütung des …
Hinzu kommt, dass insoweit zugleich eine formularmäßige Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB vorliegt, die ebenfalls zu einer Unwirksamkeit nach § 307 BGB führt, wenn der Verzugsbeginn so weit hinausgeschoben wird, dass dadurch der Gläubiger unangemessen benachteiligt wird (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 670). - OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …
Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).