Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05   

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https://dejure.org/2005,3709
OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05 (https://dejure.org/2005,3709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2005 - 2 UF 119/05 (https://dejure.org/2005,3709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 2 UF 119/05 (https://dejure.org/2005,3709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1375 II; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1375 Abs. 2; ZPO § 138
    Berechnung des Trennungsunterhalts-Darlegungslast bei in der Bilanz des Endvermögens nicht vorhandenem größeren Geldbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Hersfeld - F 442/01
  • OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 7
  • FamRZ 2006, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 02.08.2001 - 2 UF 189/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05
    Wie sich aus den vom Amtsgericht in Bezug genommenen und den Parteien bekannten Akten des Vorprozesses der Parteien betreffend den Trennungsunterhalt (F 758/00 - AG Bad Hersfeld, abgeschlossen durch Senatsurteil vom 25.09.2002, 2 UF 189/01) ergibt, hat die Antragsgegnerin (dortige Klägerin) am 01.06.2001 ein durch Grundschuld auf ihrem Hausgrundstück gesichertes Darlehen über 40.000 DM aufgenommen, das am 30.05.2011 durch die Bausparsumme eines zugleich geschlossenen Bausparvertrages getilgt werden sollte (Bl. 170 ff. der genannten Beiakte).
  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13

    Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer

    cc) Bereits unter der Geltung des früheren Zugewinnausgleichsrechts traf den nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldner prozessual die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten, weil die vorgetragenen Tatsachen seine eigenen Handlungen betreffen (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 2/85 - NJW-RR 1986, 1325, 1326; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 416; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1858, 1859).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 9 UF 177/13

    Zugewinnausgleich: Einordnung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten;

    Deshalb obliegt es immer dann, wenn in zeitlicher Nähe zum Stichtag bei dem anderen Ehegatten ein größerer Vermögenswert vorhanden war, dem Inhaber dieses nicht mehr vorhandenen Vermögenswertes, sich über dem Verbleib schlüssig, substantiiert und plausibel zu erklären (OLG Frankfurt FamRZ 2006, 416, BGH NJW-RR 1986, 1325; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1858).
  • LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05

    Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz

    v. 8.6.2005 - 2 UF 119/05, NJW-RR 2006, 7, zugute.

    v. 8.6.2005 - 2 UF 119/05, NJW-RR 2006, 7, kommt dem Kläger nicht zugute.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.2005 - 11 WF 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7526
OLG Hamm, 03.06.2005 - 11 WF 146/05 (https://dejure.org/2005,7526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2005 - 11 WF 146/05 (https://dejure.org/2005,7526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 11 WF 146/05 (https://dejure.org/2005,7526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 127 II; ; BSHG § 91 I; ; SGB II § 33 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Beschwerde gegen teilweise Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten; konkludente Klagerücknahme; Anerkenntnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 7
  • FamRZ 2006, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08

    Gerichtliche Verzögerung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

    Die Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung ist grundsätzlich nach dem Sach- und Streitstand zur Zeit der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 214).
  • OLG Celle, 17.01.2008 - 2 W 16/08

    Erfolgsaussichten einer vor einer erstinstanzlichen Entscheidung eingelegten

    Die Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung ist grundsätzlich nach dem Sach- und Streitstand zur Zeit der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 214).
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