Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 25.10.2005

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   OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05   

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OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführenden stationären Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik; Zweck der Verabreichung einer Depotspritze mit einem Neuroleptikum

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 75
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik allein zu dem Zweck, dem Betreuten zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht nach § 1906 Abs. 2 i.V.m. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 1904 genehmigungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 -BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 = MDR 2001, 32).

    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang durchzuführende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, allein zu dem Zweck, der Betroffenen zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht genehmigungsfähig (vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 149 ff.).

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Unterbringung mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme zur Behandlung der die Betreuung bedingenden psychischen Krankheit zu erzwingen, ist dabei nur in geringen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung eine weitere konkrete Gesundheitsgefahr, z. B. die der unausweichlichen Chronifizierung, nach sich ziehen würde (LG Rostock, FamRZ 2003, S. 704).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
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   OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05, 4 W 19/05   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführenden stationären Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik; Zweck der Verabreichung einer Depotspritze mit einem Neuroleptikum

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung in der Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stationäre Unterbringung gegen den Willen des Betreuten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik allein zu dem Zweck, dem Betreuten zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht nach § 1906 Abs. 2 i.V.m. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 1904 genehmigungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 -BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 = MDR 2001, 32).

    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang durchzuführende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, allein zu dem Zweck, der Betroffenen zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht genehmigungsfähig (vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 149 ff.).

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
    Eine Unterbringung mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme zur Behandlung der die Betreuung bedingenden psychischen Krankheit zu erzwingen, ist dabei nur in geringen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung eine weitere konkrete Gesundheitsgefahr, z. B. die der unausweichlichen Chronifizierung, nach sich ziehen würde (LG Rostock, FamRZ 2003, S. 704).
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