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   BFH, 27.04.2005 - II R 52/02   

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https://dejure.org/2005,1008
BFH, 27.04.2005 - II R 52/02 (https://dejure.org/2005,1008)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2005 - II R 52/02 (https://dejure.org/2005,1008)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2005 - II R 52/02 (https://dejure.org/2005,1008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; AO 1977 § 175 Abs. 1; BGB § 181, § 184 Abs. 1, § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 1909 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 177, 181, 184 Abs. 1, 1629, 1795, 1909
    Keine Entstehung von Schenkungsteuer trotz Auflassung und Eintragungsbewilligung bei Aufhebung der Schenkungsabrede vor Grundbuchumschreibung

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; AO 1977 § 175 Abs. 1; BGB § 181, § 184 Abs. 1, § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 1909 Abs. 1 Satz 1

  • Judicialis

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem Unterbleiben der Eigentumsumschreibung im Grundbuch; Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein minderjähriges Kind durch Eltern ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfallen der Steuer für eine Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung von Anteilen an Grundstücken und Anteilen an GbR an Minderjährige ? Entstehung der Steuer bei Schenkung von Grundstücken und bei Schenkung von Anteilen an GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufgehobene Grundstücksschenkung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 177, 181, 184 Abs. 1, 1629, 1795, 1909
    Keine Entstehung von Schenkungsteuer trotz Auflassung und Eintragungsbewilligung bei Aufhebung der Schenkungsabrede vor Grundbuchumschreibung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufgehobene Grundstücksschenkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entfallen der Schenkungssteuer bei Aufhebung der Schenkungsabrede vor Umschreibung des Grundeigentums; Ausführungszeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks; Zustimmung des Ergänzungspflegers bei Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei der Hauschenkung auf den Steuerzeitpunkt achten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Steuerentstehung: Schenkung an Minderjährige

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 11, BGB § 184 Abs 1
    Entstehung; Genehmigung; Notarielle Beurkundung; Schenker; Schenkungsteuer; Vertretenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 507
  • NJW-RR 2006, 78
  • BB 2005, 2566 (Ls.)
  • DB 2005, 2563 (Ls.)
  • BStBl II 2005, 892
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Die Pflicht der Klägerin, im Außenverhältnis auch während des Bestehens der Nießbrauchsrechte sowie nach deren Erlöschen die öffentlichen Lasten des Grundstücks zu tragen (vgl. Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Aufl., § 1047 Rz. 1), bedeutet ebenfalls keinen rechtlichen Nachteil (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. November 2004 V ZB 13/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 415, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2005, 66).

    Auf die Wirksamkeit der Auflassung hat dies aber keinen Einfluss (BGH-Beschluss in NJW 2005, 415, ZEV 2005, 66).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 518).

    Bezüglich eines solchermaßen zivilrechtlich abgeschlossenen, auf den Eigentumsübergang gerichteten Vorgangs sollte ein unter dem Gesichtspunkt der §§ 11, 14 oder 37 ErbStG sinnvoller Ausführungszeitpunkt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781; vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2005, 518).

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Bezüglich eines solchermaßen zivilrechtlich abgeschlossenen, auf den Eigentumsübergang gerichteten Vorgangs sollte ein unter dem Gesichtspunkt der §§ 11, 14 oder 37 ErbStG sinnvoller Ausführungszeitpunkt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781; vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2005, 518).

    Die entstandene Schenkungsteuer fällt vielmehr rückwirkend erst dann weg, wenn die Schenkungsabrede vor der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch wieder aufgehoben wird (BFH-Urteil in BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781) oder der Beschenkte aus anderen Gründen aufgrund der Eintragungsbewilligung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf ihn selbst oder einen Dritten nicht mehr herbeiführen kann, etwa weil der Schenker über das Grundstück gegenüber dem Beschenkten wirksam anderweit verfügt hat.

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Mit der Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft an einen bisherigen Nichtgesellschafter ist der Übergang eines "Bündels" von Rechten und Pflichten und nicht nur ein rechtlicher Vorteil verbunden (vgl. BGH-Urteil vom 10. Februar 1977 II ZR 120/75, BGHZ 68, 225).
  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Ein Rechtsgeschäft, das jemand als Vertreter eines anderen mit sich im eigenen Namen vornimmt (Insichgeschäft), ist zwar über den Wortlaut des § 181 BGB (Entsprechendes gilt für § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB) hinaus auch dann zulässig, wenn es dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BGH).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02

    Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Tatsächliche Feststellungen hierzu kann der Senat nicht nachholen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02, BFHE 203, 484, BStBl II 2004, 118, unter II. 2.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 118 Rz. 36, 42, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Das FG hat zwar zutreffend entschieden, dass die Schenkungsteuer im Jahr 1996 entstanden ist, soweit sie die Zuwendungen der Grundstücksanteile betrifft, und dass die im JStG 1997 angeordnete Rückwirkung des neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts auf den 1. Januar 1996 verfassungsgemäß ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BStBl II 2005, 99).
  • BFH, 22.09.2004 - II R 88/00

    Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung, sofern der Wille des Zuwendenden tatsächlich vollzogen wurde (BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Während des Klageverfahrens erließ das FA geänderte Schenkungsteuerbescheide, mit denen es den Wegfall von Vorschenkungen berücksichtigte und die es im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren II R 61/99 für vorläufig erklärte (vgl. Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2002 II R 61/99, BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
    Nicht erforderlich ist, dass der Beschenkte den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellt (BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

  • BFH, 18.07.2013 - II R 37/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Für eine ausgeführte Grundstücksschenkung war nicht erforderlich, dass K den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • FG Hamburg, 20.08.2019 - 3 K 123/18

    Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender

    Aufgrund der Bezugnahme in der Urkunde über die Schenkung des Teilgrundstücks von M an die Klägerin (URNr. ursprünglich XXX-1, neu: XXX-2) auf die vorangegangene Schenkung des gesamten Grundstücks von O an M ist aber davon auszugehen, dass die Schenkung der O an M bereits ausgeführt war, als M den ihr zugewendeten Grundbesitz zum Teil auf die Klägerin übertragen hat, so dass M zuvor ihre Eintragung als Eigentümerin in das Grundbuch hätte beantragen und damit den Eintritt der - dinglichen - Rechtsänderung hätte herbeiführen führen können (vgl. BFH, Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • BFH, 01.02.2022 - V R 1/20

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und

    Da die Revision im Hauptantrag zulässig ist, ist über das Rechtsmittel abweichend von § 126 Abs. 1 FGO einheitlich durch Urteil zu entscheiden (z.B. BFH-Urteile vom 27.04.2005 - II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II., und vom 28.11.2019 - IV R 43/16, BFH/NV 2020, 511, Rz 14).
  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II.2., m.w.N.).

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

    Die hiervon für Grundstücksschenkungen entwickelte Ausnahme, wonach es für die Ausführung der freigebigen Zuwendung genügt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen jederzeit in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH-Urteile in BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, und in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786), lässt sich nicht auf den Fall übertragen, dass ein erst künftig entstehender Gegenstand zugewendet wird, wie bei der mittelbaren Schenkung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786) und bei der Zuwendung eines künftig entstehenden Anspruchs aus einer Lebensversicherung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742) oder anderer erst künftig entstehender Forderungen (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, unter II.2.b).

  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Da die Revision im Übrigen zulässig ist, ist über das Rechtsmittel einheitlich durch Urteil zu entscheiden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Für eine ausgeführte Grundstücksschenkung war nicht erforderlich, dass X den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    "Wertneutrale Falschdarstellungen", also Äußerungen, mit denen nichts Negatives über den Betroffenen ausgesagt wird, begründen jedoch keine zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 78).
  • BFH, 17.11.2021 - II R 39/19

    Erbfall nach italienischem Recht

    Unerheblich ist, dass eine zivilrechtliche Rückwirkung an einem tatsächlichen Geschehensablauf nichts ändert und deshalb für eine an den realen Sachverhalt anknüpfende Besteuerung keine Bedeutung hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27.04.2005 - II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II.3.a), denn die Besteuerung des Erbanfalls knüpft an einen Rechtsvorgang an.
  • FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14

    Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut vorgelegt

    Mit dem Vorliegen der Genehmigung entstand erst die Steuer (BFH, Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BStBl II 2005, 892).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

  • BFH, 19.02.2019 - X R 42/16

    Fehlende formelle Beschwer der Revision; Gemeinnützige

  • FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15

    Anspruch auf den Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG bei

  • FG Nürnberg, 20.09.2007 - IV 277/04

    Steuerpflichtigkeit der Schenkung zukünftiger Geschäftsanteile an eine GmbH;

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 2972/12

    Zuwendungszeitpunkt bei Geldschenkung

  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

  • BFH, 17.05.2006 - II R 48/04

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Aufhebung eines rechtmäßigen Steuerbescheids

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04

    Berücksichtigung einer im Rahmen einer Grundstücksübertragung eingegangenen

  • FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErBStG, § 9 Abs. 1

  • BFH, 27.04.2009 - II B 167/08

    Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung - Anforderungen an die Begründung der

  • BFH, 03.03.2011 - III R 58/09

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des

  • FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17

    § 97 I Nr. 2, IV ErbStG

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

  • FG Münster, 16.02.2012 - 3 K 2923/09

    Vorliegen einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung bei Übertragung

  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20

    Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei

  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
  • LG Köln, 06.11.2020 - 28 O 267/17
  • FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05

    Bewertungsgesetz/Erbschaftsteuergesetz: Grundbesitzwert-Feststellung zum

  • FG München, 25.01.2023 - 4 K 347/22

    Schenkungsteuerbescheid

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