Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05   

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https://dejure.org/2006,3340
BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz ; Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; RVG § 2; ; RVG VV Nr. 2400; ; BRAGO § 118

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 531
    Bestimmung des Streitwerts einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2193 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 791
  • VersR 2006, 716
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass ein auf die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers gerichteter Feststellungsantrag die Angelegenheit bestimmt und im Einzelnen zu bezeichnen hat, für die Rechtsschutz gewährt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98 - VersR 1999, 706 unter 2 b; Bauer, aaO Rdn. 21).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01 - NJW-RR 2001, 1571 unter II 2; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 4 Rdn. 4 und Gummer/Heßler, aaO § 511 Rdn. 19).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    b) Der Senat gibt vorsorglich die folgenden Hinweise: Da der Wert des Beschwerdegegenstandes von Amts wegen festzusetzen und hierfür der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend ist, kann neues Vorbringen dazu nicht nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a; MünchKomm-ZPO/Aktualisierungsband-Rimmelspacher, § 511 Rdn. 56 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Sie ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts den Kläger in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BGHZ 151, 221, 226 ff.).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Außerdem sind anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 und vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 f. jeweils zum Streitwert bei einer Feststellungsklage aus einer Rechtsschutzversicherung), und zwar wegen des ungewissen Ausgangs der Leistungsklage ebenfalls mit 50%.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    d) Zutreffend gehen die Kläger davon aus, dass sich der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr für die Erstellung des Stichentscheids nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in der zweiten Instanz entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 -, Rn. 4, juris).

    Hinsichtlich der von den Kläger zu 1) bis zu 9) gestellten und auf Freistellung gerichteten Anträge in Höhe von insgesamt 75.842,56 Euro ist ein Feststellungsabschlag in Höhe von 20 Prozent vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, juris), so dass sich ein Wert in Höhe von 60.674,05 Euro errechnet.

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer

    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung richtet sich gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, ebenfalls abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 Rn. 5).

    Davon weicht der IV. Zivilsenat entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht mit den Senatsentscheidungen vom 8. März 2006 (IV ZB 19/05, VersR 2006, 716) und vom 23. Juni 2004 (IV ZR 186/03, VersR 2004, 1197) ab.

  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Der erste Abschlag beruht darauf, dass bei einem Forderungsfeststellungsantrag gegenüber dem Leistungsantrag ein Abschlag von 20 Prozent vorzunehmen ist ( OLG Düsseldorf v. 17.11.2010 [17 W 61/10] - Juris-Tz. 11; allgemein BGH v. 08.03.2006 [IV ZB 19/05] - Juris-Tz. 5; Heinrich in Musielak/Voit-ZPO, 15. Aufl. 2018, § 3 ZPO Rn. 27).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17

    Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und

    Der auf die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers gerichtete Feststellungsantrag muss die Angelegenheit, für die Rechtsschutz gewährt werden soll, bestimmt und im Einzelnen bezeichnen (BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05, r+s 2006, 328).
  • BGH, 26.09.2018 - IV ZR 272/17

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Streitwert: 56.000 EUR (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 18.12.2019 - 4 W 896/19

    Bemessung des Streitwerts einer Deckungsschutzklage

    Im Ausgangspunkt gehen beide Parteien zutreffend davon aus, dass sich der Streitwert einer Deckungsschutzklage gegen die Rechtsschutzversicherung gem. § 3 ZPO i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG regelmäßig nach den voraussichtlichen Kosten richtet, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehen und deren Übernahme er verlangt, abzüglich eines zwanzigprozentigen Feststellungsabschlags (so BGH, Beschl. v. 08.03.2006 - IV ZB 19/05, Rn. 5, juris ebenso Beschl. v. 26.10.2011 - IV ZR 141/10, Rn. 4, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 11 W 24/19 -, juris; vgl. ferner Bauer, NJW 2015, 1329, 1332; Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Rechtsschutzversicherung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung richtet sich gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen, durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (BGH VersR 2006, 716).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 11 W 24/19

    Streitwert einer Deckungsklage gegen einen Rechtsschutzversicherer

    Der Streitwert einer Klage, mit der - wie hier in der (mittlerweile von beiden Seiten übereinstimmend für erledigt erklärten) Hauptsache - die Feststellung begehrt wird, dass Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung (RSV) zu gewähren ist, richtet sich gemäß § 3 ZPO (i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG) regelmäßig nach den voraussichtlichen Kosten, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehen und deren Übernahme er verlangt, abzüglich eines zwanzigprozentigen Feststellungsabschlags (so BGH, Beschl. v. 08.03.2006 - IV ZB 19/05, Rdn. 5, juris = BeckRS 2006, 3881; ebenso Beschl. v. 26.10.2011 - IV ZR 141/10, Rdn. 4, juris = BeckRS 2011, 26273, und Harbauer/Schneider, RSV, 9. Aufl., ARB 2010 § 20 Rdn. 13; vgl. ferner Bauer, NJW 2015, 1329, 1332 [mit Rechenbeispiel]; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort Rechtsschutzversicherung ).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Von diesem Betrag ist sodann ein Abschlag in Höhe von 20 Prozent vorzunehmen, da die Klägerin lediglich einen Feststellungsantrag stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, Rn. 5, juris).
  • LG Frankenthal, 15.04.2020 - 3 O 252/19

    Prozess gegen Heiratsschwindler und die Kostenübernahme durch die

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 227/15

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2015 - 8 O 3573/15

    § 23 II 2 ARB 2000 ist iSd § 305c II BGB

  • OLG München, 08.02.2018 - 14 U 2688/17

    Streitwert einer Deckungsklage bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung

  • OLG Celle, 16.02.2010 - 8 W 3/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen Verstoßes gegen

  • LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit wegen Prämienverzuges

  • ArbG Bonn, 30.04.2015 - 7 Ca 2948/14

    Anforderungen an die richtige Einstufung eines Sachbearbeiters in die

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4658/15

    Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4657/15

    Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung als Grundlage für die Berechnung des

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4661/15

    Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4662/15

    Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der

  • OLG Oldenburg, 20.05.2021 - 1 U 287/20

    Rechtsschutzversicherung; Risikoausschluss; Bergbauschäden; Torfabbau

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4659/15

    Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur

  • LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16

    Anspruch auf Deckungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung, Ausschlussklausel

  • LG Bamberg, 17.06.2019 - 41 O 104/19

    Deckungsschutz aus einem Rechtsschutzsicherungsvertrag - Streitwert

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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2245
BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05 (https://dejure.org/2006,2245)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - IX ZR 37/05 (https://dejure.org/2006,2245)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - IX ZR 37/05 (https://dejure.org/2006,2245)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei irrtümlicher Einstufung der Revision durch das Berufungsgericht als zulassungsfrei; Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Auswirkungen der Reform der Zivilprozessordnung; Beschränkung der Annahmeprüfung ...

  • Judicialis

    ZPO § 542 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 544

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 542 Abs. 1 § 543 § 544
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Annahme zulassungsfreier Revision durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Irrtümlich zulassungsfreie Revision: BGH entscheidet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 791
  • MDR 2006, 1006
  • FamRZ 2006, 777 (Ls.)
  • BB 2006, 1360
  • AnwBl 2006, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 7/94

    Festsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05
    Das geschah im Wege der Annahmeprüfung, die sich allerdings darauf beschränkte, ob die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte (§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO a.F.) oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes abwich und auf dieser Abweichung beruhte (§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO a.F.; vgl. BGHZ 90, 1, 3 f; 98, 41, 43 f; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05
    Der Umstand, dass diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof anstelle des nach dem Gesetz dafür (allein) zuständigen Oberlandesgerichts getroffen wurde, war verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 98, 41, 44).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05
    a) In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass die Vereinbarung einer Umsatztantieme nur im Ausnahmefall nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führt (BFHE 124, 164, 167, 168).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05
    Das geschah im Wege der Annahmeprüfung, die sich allerdings darauf beschränkte, ob die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte (§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO a.F.) oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes abwich und auf dieser Abweichung beruhte (§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO a.F.; vgl. BGHZ 90, 1, 3 f; 98, 41, 43 f; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316).
  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05
    Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn sich die Vereinbarung auf einen Zeitraum bezieht, in dem ein Leistungsanreiz durch eine gewinnabhängige Tantieme nicht vermittelt werden kann (Aufbauphase des Unternehmens), die Vereinbarung zeitlich beschränkt ist, und nicht einen Geschäftsführer in seiner Gesamtverantwortung für das Unternehmen betrifft (BFH BStBl II 1999, 321 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof nach seiner vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung die Prüfung der Revisionszulassungsgründe nachzuholen (BGHZ 90, 1, 3 f.; BGHZ 98, 41, 43 f.; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316, unter II 2; BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - IX ZR 37/05, NJW-RR 2006, 791, unter I 1 a; BVerfGE 66, 331, 336; BVerfG, NJW 2007, 1053).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06

    Irrtümliches Unterlassen einer Entscheidung über Revisionszulassung durch

    Dies gilt zumal angesichts des für beide Gerichte übereinstimmenden Prüfungsmaßstabs des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - IX ZR 37/05 -, NJW-RR 2006, S. 791).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2012 - WpÜG 10/11

    Zuständiges Gericht für Antrag nach § 39 a I WpÜG (übernahmerechtlicher

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde oder eine nachträgliche Zulassung ist vom Gesetz nicht vorgesehen, so dass der Senat - anders als der Bundesgerichtshof bei einer irrtümlich unterbliebenen Revisionszulassung - die Entscheidung über die Zulassung nicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nachholen kann (vgl. insoweit BGH, NJW-RR 2006, 791ff = MDR 2006, 1006 ff, zit. nach juris, dort Rn 5 und 6).
  • LG Düsseldorf, 10.02.2012 - 22 S 157/11

    Zulässigkeit der Erhebung von Ratenzuschlägen bei Zahlung des Jahresbeitrags

    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof nach seiner vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung die Prüfung der Revisionszulassungsgründe nachzuholen (vgl. BGHZ 90, 1 (3f.), BGHZ 98, 41 (43f.); BGH, NJW-RR 1996, 316; NJW-RR 2006, 791; BVerfGE 66, 331 (336); BVerfG NJW 2007, 1053).
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