Weitere Entscheidung unten: LG Braunschweig, 13.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8018
OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06 (https://dejure.org/2006,8018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2006 - 21 AR 11/06 (https://dejure.org/2006,8018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2006 - 21 AR 11/06 (https://dejure.org/2006,8018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 59 ZPO, § 60 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung nach Zweckmäßigkeitserwägungen

  • Judicialis

    ZPO § 36 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts im zivilgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der Zuständigkeitsbestimmung nach Rechtshängigkeit aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2565 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 864
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06
    Aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit kann die Zuständigkeitsbestimmung auch nach Rechtshängigkeit erfolgen, solange noch keine sachliche Entscheidung ergangen ist (BGH NJW 1980, 189).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 9. März 2006 einem Antrag auf Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entsprochen, obwohl die Antragsgegner mit rechtshängigen Klagen bei verschiedenen und jeweils zuständigen Gerichten in Anspruch genommen worden waren (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2006 - 21 AR 11/06, juris).
  • OLG Hamm, 28.10.2010 - 32 Sbd 107/10

    BGH-Vorlage; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei getrennt erhobenen Klagen

    Der Senat hält die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht für gegeben, sieht sich aber an der Ablehnung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2006, Aktenzeichen: 21 AR 11/06, gehindert.

    Hieran sieht er sich aber durch den nicht veröffentlichten, durch die Klägerin in Kopie überreichten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2006, Aktenzeichen 21 AR 11/06 gehindert.

  • LAG Köln, 19.11.2014 - 1 SHa 11/14

    Übertragung der Betriebsrentenverpflichtungen als Schuldbeitritt; Zuständigkeit

    Die Auswahl unter den verschiedenen, für die Streitgenossen zuständigen Gerichte erfolgt als Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Prozesswirtschaftlichkeit (OLG Frankfurt v. 09.03.2006 - 21 AR 11/06 -NJW-RR 2006, 864; Vossler NJW 2006, 117 ff. (120)).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  • OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Anspruch gegen mehrere öffentlich-rechtliche

    Die Antragsgegnerinnen haben sich entsprechend ihrer Koordinationsabsprache übereinstimmend für eine Prozessführung vor dem Landgericht Stuttgart ausgesprochen, was im Hinblick auf die vorstehende Überlegung mit zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 864; KG OLG-Report 2005, 723).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen;

    Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (s. BGH NJW-RR 1991, S. 381; BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211; NJW-RR 2003, S. 134; DB 2002, S. 2210, 2211; NJW-RR 1990, S. 742; KG, MDR 2000, S. 1394; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3).
  • ArbG Köln, 19.11.2014 - 1 SHa 11/14
    Die Auswahl unter den verschiedenen, für die Streitgenossen zuständigen Gerichte erfolgt als Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Prozesswirtschaftlichkeit (OLG Frankfurt v. 09.03.2006 - 21 AR 11/06 -NJW-RR 2006, 864; Vossler NJW 2006, 117 ff. (120)).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21867
LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03 (https://dejure.org/2003,21867)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13.11.2003 - 21 O 1563/03 (https://dejure.org/2003,21867)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13. November 2003 - 21 O 1563/03 (https://dejure.org/2003,21867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG; § 3 UWG
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung im Internet; Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Gewährleistung des Schutzes der Verbraucher vor Beeinflussung durch unwahre Angaben; Gefahr der Irreführung des Verbrauchers; ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung im Internet; Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Gewährleistung des Schutzes der Verbraucher vor Beeinflussung durch unwahre Angaben; Gefahr der Irreführung des Verbrauchers; ...

  • online-und-recht.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 193
  • NJW-RR 2006, 864 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92

    Ölbrennermodelle - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Umstände, von denen der Verkehr weiß, dass er sie nicht kennt, vermögen die Gefahr einer Irreführung im Sinne von § 3 UWG aber nicht zu begründen (BGH GRUR 1994, 523 - Ölbrenner).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89

    Incl. MwSt. IV - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Denn erst aufgrund der besonderen Betonung eines (objektiv richtigen) selbstverständlichen Umstandes erwartet jedenfalls ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise einen besonderen Vorteil, der bei der Ware der Mitbewerber nicht ohne weiteres zu erhalten ist (BGH GRUR 91, 323 - incl. Mwst. IV; Köhler/Pieper a.a.O. Rn. 181 f.).
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 60/97

    Kfz-Steuer für Kombinationsfahrzeuge

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Dies sind nur Fahrzeuge unter 2, 8 t zulässigem Gesamtgewicht (BFH vom 26.8.97 VII R 60/97 ).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (BGH GRUR 1999, 1122 EG-Neuwagen I; BGH GRUR 02, 182 - Das Beste am Morgen).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (BGH GRUR 1999, 1122 EG-Neuwagen I; BGH GRUR 02, 182 - Das Beste am Morgen).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 258/89

    40 % weniger Fett - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    In den Fällen, in denen die Täuschung lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, gelten strenge Anforderungen an die Feststellung einer Täuschungsgefahr (BGH GRUR 92, 70 - 40% weniger Fett).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 33/90

    IEC-Publikation - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Wird in einer Werbung auf Normen Bezug genommen, so erwartet der Verkehr regelmäßig, dass die beworbenen Waren den angeführten Normen sämtlich und in jeder Hinsicht entsprechen (BGH GRUR 1985, 973 -DIN 2093; BGH GRUR 1992, 117 - IEC-Publikation).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Das Gericht kann daher die Frage der Irreführungsgefahr selbst beurteilen (vgl. BGH GRUR 2002, 550 - Elternbriefe; Ullmann a.a.O.; Köhler/Piper a.a.O. Rnr. 139).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 22/83

    "DIN 2093"; Irreführung durch Werbung unter Hinweis auf eine DIN-Norm

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    Wird in einer Werbung auf Normen Bezug genommen, so erwartet der Verkehr regelmäßig, dass die beworbenen Waren den angeführten Normen sämtlich und in jeder Hinsicht entsprechen (BGH GRUR 1985, 973 -DIN 2093; BGH GRUR 1992, 117 - IEC-Publikation).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 10/89

    "TÜV-Prüfzeichen"; Werbung mit einem Prüfzeichen für Brillenfassungen

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03
    In diesen Fällen ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und die Auswirkungen eines Verbots sind in die Erwägungen einzubeziehen (BGH GRUR 1991, 552 - TÜV-Prüfzeichen).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 47/81

    Feingoldgehalt

  • OLG Frankfurt, 16.01.2017 - 13 SV 18/16

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei Gerichtsstandsbestimmung

    Dies ist der allgemeine und besondere Gerichtsstand der Beklagten zu 2) und 3), somit der Mehrheit der Beklagten; die Beklagte zu 1) hat dort das Fahrzeug durch den Beklagten zu 3) veräußert; die Klägerin begehrt hilfsweise die Bestimmung des Landgerichts München I, die Beklagten haben dem zugestimmt (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2006, 864 [LG Braunschweig 13.11.2003 - 21 O 1563/03] ); zudem hat hier der Prozessbevollmächtigte aller Beklagten seinen Kanzleisitz (vgl. BAG MDR 1993, 357).
  • KG, 06.03.2008 - 27 U 66/07

    Gewährleistung beim Kfz-Kauf: Angabe einer EU-Schadstoffnorm als

    Die hier einschlägige Richtlinie 98/69/EG vom 13. Oktober 1999 enthält eine weitere Verschärfung der europäischen Abgasgesetzgebung und zwar in einer dritten und vierten Stufe (vgl. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 16.01.1999, VkBl. 1999, 110f., Anm. 1.1), bei denen es sich um die umgangssprachlich bezeichneten "Normen" EU3 und EU4 handelt (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13.11.2003, 21 O 1563/03, veröffentlicht in "juris" sowie in: GRUR-RR 2004, 30-32).
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