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   OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06   

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OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2006 - 5 U 255/06 (https://dejure.org/2006,5805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegen einen Arzt wegen fehlender Durchführung einer Amniozentese (Fruchtwasseranalyse) und Behinderung des Neugeborenen; Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs; Voraussetzungen für die Legitimation eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StGB § 218a Abs. 2, 3
    Arzthaftung und Umfang des Schadensersatzes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behindertes Kind geboren - Haftet der Gynäkologe für unterlassenen Schwangerschaftsabbruch?

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 10 O 597/03
  • OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 967
  • FamRZ 2006, 1838
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 190/01

    Zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Während im erstgenannten Fall in weitreichendem Maße Schadensersatzansprüche eröffnet sind (BGH NJW 1980, 1450, 1451), können sie im zweiten, hier gegebenen Fall nur dann bestehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch, den die Klägerin reklamiert, gemäß § 218 a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB rechtmäßig gewesen wäre (BGH NJW 2002, 1489, 1490).

    Dagegen wird ein Ausgleich von Unterhaltsschäden, wie er Gegenstand des Feststellungsantrags ist, nicht ermöglicht (BGH NJW 2002, 886, 887; BGH NJW 2002, 1489, 1491).

  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Dagegen wird ein Ausgleich von Unterhaltsschäden, wie er Gegenstand des Feststellungsantrags ist, nicht ermöglicht (BGH NJW 2002, 886, 887; BGH NJW 2002, 1489, 1491).

    Eine entsprechende Prognose war keineswegs gesichert, zumal weder behauptet noch sonst ersichtlich ist, dass die Klägerin in der Vergangenheit unter Depressivität gelitten hätte (vgl. BGH NJW 2002, 886, 887).

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Eine Zulässigkeit lediglich nach § 218 a Abs. 1 StGB reicht nicht hin, weil ein Schwangerschaftsabbruch allein auf dieser Grundlage nur straflos, nicht aber auch rechtmäßig, sondern rechtswidrig ist (BVerfG NJW 1993, 1751, 1758) und finanzielle Nachteile, deren Vermeidung das Gesetz nicht für gerechtfertigt erklärt, nicht kompensiert zu werden brauchen (BGH NJW 1995, 1609, 1610); sie sind Folge einer Entwicklung, deren Hinnahme der Gesetzgeber zumutet.

    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Eine Zulässigkeit lediglich nach § 218 a Abs. 1 StGB reicht nicht hin, weil ein Schwangerschaftsabbruch allein auf dieser Grundlage nur straflos, nicht aber auch rechtmäßig, sondern rechtswidrig ist (BVerfG NJW 1993, 1751, 1758) und finanzielle Nachteile, deren Vermeidung das Gesetz nicht für gerechtfertigt erklärt, nicht kompensiert zu werden brauchen (BGH NJW 1995, 1609, 1610); sie sind Folge einer Entwicklung, deren Hinnahme der Gesetzgeber zumutet.

    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2002 - 8 U 79/01

    Schadensersatzansprüche bei Fehlschlagen eines sozial-medizinisch indizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).
  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Die Legitimation eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 a Abs. 2 StGB würde nämlich im vorliegenden Fall voraussetzen, dass für die Klägerin bei Erkennen der Spina bifida aperta und gleichzeitiger Verweigerung einer Abtreibung prognostisch schwerwiegende seelische Gefahren bis hin zu Suizidversuchen zu befürchten gewesen wären (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754; BGH NJW 1995, 1609, 1610; BGH NJW 2002, 2636, 2637 f.; OLG Düsseldorf VersR 2003, 1542, 1543).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Unterstellt man zugunsten der Klägerin eine Rechtsmäßigkeit des erstrebten Schwangerschaftsabbruchs, die sich unter den obwaltenden Umständen - wenn überhaupt - nur aus § 218 a Abs. 2 StGB herleiten ließe, erstreckt sich die mögliche Haftung des Beklagten indessen auch nicht auf alle durch ein Fehlerverhalten auf seiner Seite ausgelösten Schäden, sondern erfasst grundsätzlich nur Nachteile, die aus einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der Klägerin herrühren (BGH NJW 1985, 2749, 2751).
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Einem Vorwurf wäre er nur dann ausgesetzt, wenn er seine ablehnende Haltung auf irreführende Argumente gestützt hätte (vgl. BGH NJW 1984, 658).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
    Während im erstgenannten Fall in weitreichendem Maße Schadensersatzansprüche eröffnet sind (BGH NJW 1980, 1450, 1451), können sie im zweiten, hier gegebenen Fall nur dann bestehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch, den die Klägerin reklamiert, gemäß § 218 a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB rechtmäßig gewesen wäre (BGH NJW 2002, 1489, 1490).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 5 U 108/14

    Schadensersatzansprüche gegen einen Gynäkologen wegen fehlerhafter Nichterkennung

    Aus demselben Grund stehen der Klägerin, wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, auch keine Schmerzensgeldansprüche gegen die Beklagte zu (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2006 zu 5 U 255/06, bei juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08

    Arzthaftung: Schadensersatz für Unterhaltskosten eines ungewollten Kindes nach

    Dementsprechend bejaht auch der BGH in seiner (ständigen) Rechtsprechung die Ersatzfähigkeit einer Unterhaltsbelastung, die auf einen schuldhaften ärztlichen Fehler im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch zurückzuführen ist, allenfalls dann, "wenn der Abbruch der Rechtsordnung entsprochen hätte, also nicht von ihr missbilligt worden wäre" (vgl. zuletzt BGH, NJW 2006, 1660 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die von den Klägern nicht für einschlägig gehaltene Entscheidung BGH, NJW 1995, 1609; BGH, FamRZ 2003, 1378 zu einem nahezu identischen Sachverhalt; BGH, NJW 2002, 1489; vgl. auch OLG Koblenz, OLGR 2006, 681; OLG München, Az: 1 U 4410/06 vom 07.02.2008; KG, Az: 20 U 242/04 vom 10.03.2008).
  • LG Heidelberg, 09.06.2010 - 4 O 77/07

    Schadensersatz wegen fehlender Beratung bzgl. pränataler Diagnosemöglichkeiten,

    Mit der Geburt eines behinderten Kindes verbundene Depressionen mit wochenlangen Weinkrämpfen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1256), einmalige Äußerung suizidaler Gedanken (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 967) sind noch nicht als so schwerwiegend anzusehen, dass sie unter Berücksichtigung des Lebensrechts des Kindes der Schwangeren nicht mehr zugemutet werden könnten (Martis/Winkhart, 3. Aufl., F 47 m.w.N., F 68 ff.).
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