Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3595
OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,3595)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2005 - 14 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,3595)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2005 - 14 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,3595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezüge von Arbeitslosengeld I als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit; Berücksichtigung des Einkommens aus Arbeitslosengeld und Abfindung nach Verlust des Arbeitsplatzes in voller Höhe bei der Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 1577 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 2
    Unterhaltsrechtliche Differenzberechnung bei Arbeitslosengeld und Abfindung nach überobligatorischer Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 361
  • FamRZ 2006, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91

    Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
    Wie das Amtgericht ist der Senat der Auffassung, dass Bezüge von Arbeitslosengeld I nicht als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit anzusehen ist, sondern wie Einkünfte aus normaler Arbeit, die in vollem Umfang in die Differenzrechnung der beiderseitigen Einkünfte einzustellen sind (für Differenzrechnung jetzt auch BGH FamRZ 2005, 1154 (1157); vgl. im übrigen ebenso OLG Hamburg FamRZ 1992, 1308 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl .
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
    Wie das Amtgericht ist der Senat der Auffassung, dass Bezüge von Arbeitslosengeld I nicht als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit anzusehen ist, sondern wie Einkünfte aus normaler Arbeit, die in vollem Umfang in die Differenzrechnung der beiderseitigen Einkünfte einzustellen sind (für Differenzrechnung jetzt auch BGH FamRZ 2005, 1154 (1157); vgl. im übrigen ebenso OLG Hamburg FamRZ 1992, 1308 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl .
  • OLG Köln, 18.09.2000 - 21 WF 161/00
    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
    Auch der Umstand, dass die Klägerin jederzeit wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss (so OLG Köln - 21. - FamRZ 2001, 625) vermag an dieser Qualifikation nichts zu ändern, denn sobald die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird, werden die Einkünfte auch wieder als aus überobligatorischer Arbeit angesehen und als solche behandelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14212
OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05 (https://dejure.org/2005,14212)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.07.2005 - 16 UF 50/05 (https://dejure.org/2005,14212)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 16 UF 50/05 (https://dejure.org/2005,14212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Elternunterhalt: Beurteilung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Wahrung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen durch den vom Ehegatten zu leistenden auskömmlichen Familienunterhalt; Bemessung des Familienbedarfs; Darlegungslast des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 218/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt bei geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Dabei ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen - etwa hälftigen - Anteil des Betrages abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (BGH FamRZ 2002, 1698, 1701 mit insoweit zustimmender Anmerkung Klinkhammer, FamRZ 2002, 1702, 1703, aber auch BGH FamRZ 2004, 443, 446; 2004, 795, 798, wonach der verbleibende Differenzbetrag voll für Unterhaltszwecke zur Verfügung steht).

    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist (BGH FamRZ 2004, 443, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Schürmann; BGH FamRZ 2004, 366; 2004, 370; 2004, 795).

    Vielmehr obliegt es dem für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelasteten Unterhaltsschuldner hierzu substantiiert vorzutragen, wenn er einen über die Mindestbeträge hinausgehenden Verbrauch des Einkommens geltend machen will (BGH FamRZ 2004, 795, 798; Schürmann a.a.O.; Brudermüller NJW 2004, 633, 637).

    Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass Abzüge, die für Vermögensbildung geltend gemacht werden, unterhaltsrechtlich ohne Belang sind (BGH FamRZ 2004, 795, 798).

    Denn die Beteiligung richtet sich nach dem Verhältnis der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkommen (BGH FamRZ 2004, 795, 798).

  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2004 (XII ZR 69/01, FamRZ 2004, 443).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen - etwa hälftigen - Anteil des Betrages abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (BGH FamRZ 2002, 1698, 1701 mit insoweit zustimmender Anmerkung Klinkhammer, FamRZ 2002, 1702, 1703, aber auch BGH FamRZ 2004, 443, 446; 2004, 795, 798, wonach der verbleibende Differenzbetrag voll für Unterhaltszwecke zur Verfügung steht).

    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist (BGH FamRZ 2004, 443, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Schürmann; BGH FamRZ 2004, 366; 2004, 370; 2004, 795).

    Grundsätzlich verbietet sich eine pauschale Festlegung des Familienbedarfs (BGH FamRZ 2004, 443, 446).

    Hat ein seinem Elternteil Unterhaltspflichtiger im Verhältnis zu seinem Ehegatten die ungünstigere Steuerklasse gewählt, ist diese Verschiebung der Steuerbelastung durch einen tatrichterlich zu schätzenden Abschlag zu korrigieren (BGH FamRZ 2004, 443).

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Ihr Ehemann steht außerhalb des Unterhaltsrechtsverhältnisses zwischen der Beklagten und ihrer Mutter und ist daher nicht verpflichtet, Unterhalt zu leisten (BGH FamRZ 2004, 366, 367).

    Vielmehr ist er aufgrund der konkreten Umstände und unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse, die bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt als einem rechtlich vergleichsweise schwach ausgestalteten Anspruch vorliegen, zu ermitteln (BVerfG, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 1 BvR 1508/96; BGH FamRZ 2004, 366, 367; 2003, 1179; 2002, 1698, 1700).

    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist (BGH FamRZ 2004, 443, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Schürmann; BGH FamRZ 2004, 366; 2004, 370; 2004, 795).

  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist (BGH FamRZ 2004, 443, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Schürmann; BGH FamRZ 2004, 366; 2004, 370; 2004, 795).

    Auch bei durchschnittlichen Einkünften kann nicht ohne weiteres von einem Verbrauch des Einkommens ausgegangen werden (BGH a.a.O.; FamRZ 2004, 370).

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Vielmehr ist er aufgrund der konkreten Umstände und unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse, die bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt als einem rechtlich vergleichsweise schwach ausgestalteten Anspruch vorliegen, zu ermitteln (BVerfG, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 1 BvR 1508/96; BGH FamRZ 2004, 366, 367; 2003, 1179; 2002, 1698, 1700).

    Zugunsten der Beklagten wurden weiter die geltend gemachten Abzüge für die Lebensversicherungen mit insgesamt 203, 36 EUR berücksichtigt, nachdem zusätzliche Aufwendungen für Altersvorsorge beim Elternunterhalt in angemessenen Rahmen grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind (BGH FamRZ 2003, 1179; 2004, 792, wonach eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens berücksichtigungsfähig ist).

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Vielmehr ist er aufgrund der konkreten Umstände und unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse, die bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt als einem rechtlich vergleichsweise schwach ausgestalteten Anspruch vorliegen, zu ermitteln (BVerfG, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 1 BvR 1508/96; BGH FamRZ 2004, 366, 367; 2003, 1179; 2002, 1698, 1700).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen - etwa hälftigen - Anteil des Betrages abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (BGH FamRZ 2002, 1698, 1701 mit insoweit zustimmender Anmerkung Klinkhammer, FamRZ 2002, 1702, 1703, aber auch BGH FamRZ 2004, 443, 446; 2004, 795, 798, wonach der verbleibende Differenzbetrag voll für Unterhaltszwecke zur Verfügung steht).

  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01

    Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Zugunsten der Beklagten wurden weiter die geltend gemachten Abzüge für die Lebensversicherungen mit insgesamt 203, 36 EUR berücksichtigt, nachdem zusätzliche Aufwendungen für Altersvorsorge beim Elternunterhalt in angemessenen Rahmen grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind (BGH FamRZ 2003, 1179; 2004, 792, wonach eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens berücksichtigungsfähig ist).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Dabei fällt ins Gewicht, dass die Beklagte seit 1986 von der Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch ihre Mutter wusste, dieser Umstand also auch bei Eingehung der Ehe im Jahr 1999 bekannt war ("latente Unterhaltslast", vgl. zur Berücksichtigung als Verbindlichkeit BGH FamRZ 2004, 186, 188).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Vielmehr ist er aufgrund der konkreten Umstände und unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse, die bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt als einem rechtlich vergleichsweise schwach ausgestalteten Anspruch vorliegen, zu ermitteln (BVerfG, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 1 BvR 1508/96; BGH FamRZ 2004, 366, 367; 2003, 1179; 2002, 1698, 1700).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05
    Allein die Mitteilung des staatlicher Unterstützung des Bedürftigen zerstört bereits das Vertrauen des Schuldners, dass die Dispositionen über seine Lebensführung nicht durch Unterhaltspflichten berührt werden (BGH FamRZ 2003, 860; Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 5, Rdn. 107).
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 2 UF 226/14

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf die Unterhaltssicherungsbehörde bei

    Sie zerstört sein Vertrauen, dass die Dispositionen über seine Lebensführung durch Unterhaltspflichten nicht berührt werden, und wirkt insoweit gleich einer Mahnung (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 1985 - IVb ZR 7/84 - FamRZ 1985, 586; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. Juli 2005 - 16 UF 50/05 - NJW-RR 2006, 361; Gerhardt, in: Wendl/Dose, a.a.O., § 6 Rn. 111; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. März 1979 - IV ZR 58/78 - FamRZ 1979, 475 Rechtswahrungsanzeige nach BAföG).(2)Die Wirkungen des Verzuges können damit ungeachtet des Umstandes, ob diese durch eine Mahnung herbeigeführt werden könnten, durch eine Rechtswahrungsanzeige herbeigeführt werden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 03. Juli 2009 - 13 UF 150/08 - NJW-RR 2010, 879; OLG Köln, Urteil vom 25. Juni 2002 - 25 UF 303/01 - FamRZ 2003, 471; Klinkhammer, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 8 Rn. 82), so dass der Antragsteller gegenüber anderen privaten Unterhaltsgläubigern insofern privilegiert ist.
  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 8 UF 14/12

    Erwachsene Tochter zahlt für Heimaufenthalt der Mutter

    Neben seinem eigenen Einkommen muss es - entsprechend den obigen Ausführungen - das Einkommen der anderen Familienmitglieder, den vollständigen Bedarf der Familie und seinen eigenen Beitrag dazu substantiiert darlegen, wenn es einen über die pauschalen Mindestsätze hinausgehenden Verbrauch geltend machen und eine Begrenzung seiner Leistungsfähigkeit nach Maßgabe pauschaler Mindestsätze für den Selbstbehalt vermeiden will (Wönne a.a.O. mit Verweis auf Schürmann, FamRZ 2004, S. 446 (449); OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, S. 361 (363)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht