Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 22.03.2006

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-03 O 485/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8621
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Diffamierende Aussagen, die einen Dritten in den Bereich rechten Gedankenguts rücken sind rechtswidrig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht, 27.01.2006)

    Melzer obsiegt über Broder

  • taz.de (Pressebericht, 28.01.2006)

    "Judeophobie" ist ehrenrühriger Begriff

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diffamierende Kritik ist unzulässig - Zur Abgrenzung der freien Meinungsäußerung zur Schmähkritik

In Nachschlagewerken (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sich Äußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305) abzustellen.

  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    (Soehring , Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung " Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung").
  • OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94

    Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewußt diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 bezüglich der Äußerung: "Nazi").
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).
  • LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 545/09

    Ohne Anhaltspunkt darf "taz" Musikband nicht als antisemitisch benennen

    Bei der Äußerung, die Band des Klägers sei für ihre antisemitischen Texte bekannt, geht es für den maßgebenden Durchschnittsleser erkennbar um eine pauschale subjektive Einschätzung des Tuns des Klägers innerhalb der musikalischen Szene durch den Autor (ihm ist die Band als antisemitisch bekannt) und nicht um die Behauptung, dass eine bestimmte Anzahl der Bevölkerung die Texte des Klägers als antisemitisch befunden hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 697 [OLG Köln 06.01.2009 - 15 U 174/08] -699 und LG Köln, AfP 2008, 534-537, zit. nach juris Rdnr. 23; LG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1200-1202, zit. nach juris Rdnr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17720
LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22.03.2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22. März 2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf das Unterlassen einer Überwachung des nachbarschaftlichen Grundstücks mit installierten Video-Kameras; Möglichkeit der Veränderung der Kameraeinstellung zur Video-Überwachung als allgemeine Persönlichkeitsverletzung des Nachbarn; ...

  • debier datenbank

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des eigenen Grundstücks ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3218 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1200
  • GRUR-RR 2006, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06
    Einen sogenannten "Überwachungsdruck", von dem das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 16.11.2004 (NJW-RR 2005, 1067 f) ausgeht, vermag die Kammer hier nicht zu erkennen.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Der Wert des Streitgegenstandes des Rechtsstreits ist im Übrigen gemäß § 3 ZPO nach freien Ermessen durch das Gericht unter Beachtung der herrschenden Rechtsprechung hierzu (vgl. u.a.: KG Berlin , WuM 2008, Seite 663 = Grundeigentum 2008, Seite 1625; LG Detmold , Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12302; LG Wiesbaden , Urteil vom 17.02.2011, Az.: 9 S 38/10, u.a. in: "juris"; LG Potsdam , Urteil vom 22.04.2009, Az.: 13 S 9/09; LG Koblenz , GRUR-RR 2006, Seite 301 = NJW-RR 2006, Seite 1200; AG Meldorf , Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 83 C 568/11; AG Winsen , SchAZtg 2007, Seiten 252 f.; AG Lichtenberg , Grundeigentum 2005, Seiten 435 ff.; AG Aachen , NZM 2004, Seiten 339 f. ) auf insgesamt 3.000,00 Euro festzusetzen gewesen.
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Anders als die o.g. Instanzgerichte haben das LG Koblenz (NJW-RR 2006, 1200) und das LG Itzehoe (NJW-RR 1999, 1394) in vergleichbaren Fällen dagegen entschieden, dass die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort unstreitig zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    Im Gegensatz hierzu haben das Landgericht Koblenz (Urteil vom 22.3.2006, Az. 12 S 17/06, abgedruckt in NJW-RR 2006, 1200) und das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 11.09.1997, Az. 7 (9) O 51/96, abgedruckt in NJW-RR 1999, 1394) entschieden, dass etwa die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht