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   OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04   

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OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04 (https://dejure.org/2005,3296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2005 - 12 U 1236/04 (https://dejure.org/2005,3296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 12 U 1236/04 (https://dejure.org/2005,3296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Bestimmung des Begriffs eines "unabwendbaren Ereignisses"; Sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Handeln über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus als Voraussetzung für die Vermeidbarkeit eines ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund übermäßiger Bremsreaktion wegen eines entgegenkommenden Lastzuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 94
  • NZV 2006, 201
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus (vgl. BGHZ 113, 164, 165; 117, 337, 340).

    Der Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG verlangt eine sich am Schutzzweck der Gefährdungshaftung für den Kraftfahrzeugbetrieb ausrichtende Wertung (vgl. BGHZ 105, 65, 69; 117, 337, 341).

    Der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelnde Unfall wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr - zu spät - "ideal" verhält (BGHZ 117, 337, 341).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Mietwagenkosten gehören regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung (BGH VersR 1974, 90; 1985, 283, 284; 1985, 1092; 2005, 241, 242).

    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; 154, 395, 398; 155, 1, 4 f.).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Der Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG verlangt eine sich am Schutzzweck der Gefährdungshaftung für den Kraftfahrzeugbetrieb ausrichtende Wertung (vgl. BGHZ 105, 65, 69; 117, 337, 341).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus (vgl. BGHZ 113, 164, 165; 117, 337, 340).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; 154, 395, 398; 155, 1, 4 f.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; 154, 395, 398; 155, 1, 4 f.).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; 154, 395, 398; 155, 1, 4 f.).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Mietwagenkosten gehören regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung (BGH VersR 1974, 90; 1985, 283, 284; 1985, 1092; 2005, 241, 242).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Mietwagenkosten gehören regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung (BGH VersR 1974, 90; 1985, 283, 284; 1985, 1092; 2005, 241, 242).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
    Mietwagenkosten gehören regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung (BGH VersR 1974, 90; 1985, 283, 284; 1985, 1092; 2005, 241, 242).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Unabwendbar ist ein Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH, NZV 2005, 305; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 17 StVG Rn. 8).

    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 17 StVG Rn. 8).

  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Wenn aber z.B. ein Fahrer eine überzogene Bremsreaktion verursacht, war er in der eigentlichen Kollisionslage auch nicht mehr in der Situation eines "Idealfahrers" ( OLG Koblenz , NJW-RR 2006, Seiten 94 f. = OLG-Report 2006, Seiten 336 ff. ).
  • AG Brandenburg, 27.05.2022 - 31 C 290/20

    Verkehrsunfall - Vorfahrtverletzung durch Linksabbieger

    Wenn aber z.B. ein Fahrer eine überzogene Bremsreaktion verursacht, war er in der eigentlichen Kollisionslage auch nicht mehr in der Situation eines "Idealfahrers" (OLG Koblenz, NJW-RR 2006, Seiten 94 f.).
  • AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18

    Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße

    Wenn aber z.B. ein Fahrer eine überzogene Bremsreaktion verursacht, war er in der eigentlichen Kollisionslage auch nicht mehr in der Situation eines "Idealfahrers" ( OLG Koblenz , NJW-RR 2006, Seiten 94 f. ).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 1 U 101/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem Supermarkt-Parkplatz in eine

    Gefordert wird nicht die absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH, Urteil vom 28.05.1985 - VI ZR 258/83; OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2005 - 12 U 1236/04), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig ist und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind.
  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • OLG Naumburg, 25.01.2016 - 1 U 109/15

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines im Verband fahrenden

    Vom Idealfahrer wird eine Fahrweise verlangt, die auf Grund allgemeiner Erfahrung geeignet ist, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (BGH NJW 1992, 1684, 1685; OLG Koblenz NZV 2006, 201, 202).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12

    Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr

    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus (vgl. etwa OLG Koblenz, NZV 2006, 201, 202; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 17 StVG Rn. 8).
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    Der Unfall muss also auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt unvermeidbar gewesen sein (vgl. BGH NZV 2005, 305; OLG Koblenz NZV 2006, 201).

    Hierbei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 2006, 201).

    Gemessen an den in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben (vgl. bereits oben, etwa BGH NJW 1992, 1684; OLG Koblenz NZV 06, 201), an denen sich auch das hiesige Gericht orientiert, kann sich der Fahrer des landwirtschaftlichen Gefährts (und so auch die Beklagte) hier nicht darauf berufen, in dieser Situation "ideal" gehandelt zu haben.

  • LG Essen, 24.11.2017 - 13 S 44/17

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel beim Einfahren auf die

    Unabwendbar i.S.d. §§ 17 111, 18 III StVG ist ein Unfallereignis dann, wenn der Unfall auch bei Anwendung der äußerst möglichen Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können (BGH, Urt. v. 18.01.2005, VI ZR 115/04, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urt. v. 04.10.2005, 12 U 1236/04, zitiert nach juris).

    Hierbei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (BGH, Urt. v. 17.03.1992, VI ZR 62/91, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urt. v. 04.10.2005, 12 U 1236/04, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite

  • OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einem Kreisverkehr befindlichen mit

  • AG Cham, 20.04.2018 - 8 C 690/17

    Erstattungsfähige Kosten bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens

  • LG Amberg, 21.12.2021 - 12 O 11/21

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Betriebsgefahr,

  • LG Itzehoe, 20.05.2021 - 6 O 201/20
  • LG Essen, 20.09.2018 - 3 O 75/17

    Abbiegeunfall, beampelter Kreuzungsbereich, Haftungsquote

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

  • LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem

  • AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung

  • AG Bonn, 10.01.2023 - 114 C 119/21

    Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf Parkplatz

  • LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16

    Kollision von Vorfahrtsberechtigtem und Wartepflichtigem nach irreführendem

  • LG Fulda, 12.11.2019 - 3 O 64/19

    Verkehrsunfall: überholender Pkw mit aus Lkw aussteigenden Fahrer

  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

  • AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13

    Haftungsquote bei Zusammenstoß auf einer Kreuzung zwischen einem nach links

  • AG Iserlohn, 28.05.2013 - 44 C 139/12

    Mitverursachung eines Verkehrsunfallschadens bei Rückwärtsfahrt aus Parkbucht

  • AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
  • LG München II, 22.09.2023 - 2 O 1673/22

    Rückwärtsfahren, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Unabwendbares Ereignis,

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