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   OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06   

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OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06 (https://dejure.org/2007,1880)
OLG München, Entscheidung vom 21.05.2007 - 31 Wx 120/06 (https://dejure.org/2007,1880)
OLG München, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 (https://dejure.org/2007,1880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2087
    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Zuwendung von Einzelgegens-tänden

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2087; ; BGB § 2096; ; BGB § 2099

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2087 § 2096 § 2099
    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten Nachlasses auf verschiedene Personen - Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verfügung über den gesamten Nachlass des Erblassers; Beschwerde gegen die vom Nachlassgericht angeordnete Einziehung des Erbscheins; Auslegung eines Testaments

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Auslegung: Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbauseinandersetzung - Testamentsauslegung: Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1162
  • FGPrax 2007, 181
  • FamRZ 2008, 187
  • Rpfleger 2007, 469
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Die Auslegung des Testaments (§§ 133, 2084 BGB) durch das Landgericht kann auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten Prüfungsmaßstabs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65) vom Senat nicht bestätigt werden.
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Die Auslegung kann ergeben, dass ein Bedachter Alleinerbe ist, wenn ihm ein das übrige Vermögen an Wert so sehr übersteigender Gegenstand zugewandt ist, dass die Annahme naheliegt, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; 2003, 149).
  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Die Auslegung kann ergeben, dass ein Bedachter Alleinerbe ist, wenn ihm ein das übrige Vermögen an Wert so sehr übersteigender Gegenstand zugewandt ist, dass die Annahme naheliegt, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; 2003, 149).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
    Sie kann auch ergeben, dass alle Bedachten Erben sind, wobei dann die Erbquoten anhand des wirtschaftlichen Wertverhältnisses der zugewandten Gegenstände oder Vermögensgruppen zu ermitteln sind (BGH FamRZ 1990, 396).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2018 - 8 W 198/16

    Testamentsauslegung: Zuwendung der gesamten Vermögensgegenstände einzeln und in

    Hat ein Erblasser testamentarisch Einzelzuwendungen von Gegenständen oder Vermögensgruppen vorgenommen, die seiner Vorstellung nach praktisch sein gesamtes Vermögen ausmachen, ist regelmäßig von einer Erbeinsetzung auszugehen, da nicht angenommen werden kann, dass ein Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen Erben einsetzen zu wollen (OLG München NJW-RR 2007, 1162).
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen oder mehrere Erben einsetzen zu wollen (Palandt-Weidlich, BGB, § 2087 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 -, juris).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, kann darin liegen, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693 NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Wenn der Erblasser seine Geschwister bedacht hat, kann die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht angewandt werden, auch nicht analog (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164 m. w. N.).

    11 Ein starkes Indiz dafür, dass der Erblasser weniger die Personen als die jeweiligen Stämme der Geschwister bedenken wollte, kann darin liegen, wenn die Geschwister wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164).

  • AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10

    Ausnahmsweise Annahme einer Erbeinsetzung durch Zuwendung von einzelnen

    ... Denn bei einer solchen Testierung kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser gar keine Erben für sein Vermögen berufen wollte." (Senat, Absatz 24, 25; ebenso Bay ObLG NJW-RR 1995, 1096, OLG München NJW-RR 2007, 1162, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, weitgehend unter Bezugnahme u. A. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Kommentierung in Staudinger Kommentar zum BGB).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

    Hinzu kommt, dass im Rahmen der vorrangigen individuellen Auslegung auf den einzelnen Bedachten abzustellen und somit in den Blick zu nehmen ist, dass die Vermögensgegenstände zugleich mehreren Personen zugewandt wurden, mit der Folge, dass im Ergebnis den Beteiligten zu 1. - 3. wertmäßig aus dem Hausgrundstück in Ort14 jeweils ein größerer Anteil zugewandt wurde als den Beteiligten zu 4. - 14. im Hinblick auf das Objekt in Ort13 (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163)).

    Für eine wertmäßige Ausgleichsverpflichtung bzw. gegen den Umstand, dass es den Eheleuten von vornherein ausschließlich auf die Zuwendung von bestimmten Vermögensgegenständen ankam, streitet aber vor allem der im Testament angelegte Umstand, dass - unter Zugrundelegung einer vorrangig auf den einzelnen Bedachten abzustellenden Sichtweise (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163) - jeder Bedachte hier einen in etwa gleich großen Anteil zugesprochen bekommen hat.

  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

    (2) Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, liegt regelmäßig darin, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17

    Anfechtung der Ausschlagung des Erbes

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21

    Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger

  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

  • VG München, 16.12.2014 - M 4 K 13.561

    Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2012/2; Einwendungen gegen die

  • OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19

    Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung

  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17 Wx 5/19

    Gerichtsgebühren bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des

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