Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Filmfonds: Haftung für fehlerhaften Prospekt - Unzureichende Darstellung der Risiken II. Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht - Einbeziehung des Anlegers in Schutzbereich des Prospektprüfungsvertrags - Anleger hat Prospekt zur Kenntnis genommen

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 280, § 328

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328 § 280
    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen fehlerhafter Prospektprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - BGH bejaht Prospektmangel bei Filmfonds

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - BGH bejaht Prospektmangel bei Filmfonds

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  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 328, 280
    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

  • kanzlei-klumpe.de , S. 3 (Kurzinformation)

    Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftprüfungsgesellschaft wegen Filmfondsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • fiala.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftsprüfer haften für fehlerhafte Prospektgutachten - Professioneller Schutz für Vermittler und Anlageberater zu selten umgesetzt

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Anlegerschutz - Der Schutzbereich des Prospektprüfungsvertrages" von RA Louis-Gabriel Rönsberg, original erschienen in: AG-Report 2008, 155 - 156.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Uneinheitliche Rechtsprechung des BGH zum (Rechtsberater-)Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter" von RiBGH a.D. Dr. Horst Zugehör, original erschienen in: NJW 2008, 1105 - 1110.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1329
  • MDR 2007, 1146
  • VersR 2007, 1665
  • WM 2007, 1507
  • BB 2007, 1726
  • DB 2007, 1635



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Wird zitiert von ... (142)  

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07  

    Gesellschaftsrecht - Beteiligung an Filmfond

    Wenn auch Passagen feststellbar sind, die den Eindruck einer Risikobegrenzung nahe legen, wird in diesem Prospekt - anders als bei dem Prospekt, der Gegenstand der Senatsurteile vom 14. Juni 2007 gewesen ist (III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1331 Rn. 13 f; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1504 f Rn. 14 f) - das Berechnungsbeispiel nicht in der Art einer die Risiken zusammenfassenden Darstellung in den Vordergrund gestellt; vielmehr wird der Anleger in den betreffenden Zusammenhängen und an mehreren Stellen des Prospekts auf Verlustrisiken und insbesondere auch auf Risiken hingewiesen, die sich aus der Eingehung von Verträgen mit ausländischen Unternehmen ergeben.
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05  

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Wegen der Einzelheiten seiner Beurteilung nimmt der Senat insoweit auf seine Urteile vom 14. Juni 2007, die eine Beteiligung an derselben Fondsgesellschaft betrafen (III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1331 Rn. 13 f; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1504 f Rn. 14 f) und an der er - nach erneuter Überprüfung - in seinem Urteil vom 22. November 2007 (III ZR 210/06) festgehalten hat, zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08  

    Immobilienanlagen - Optimistische Prognose als Anlageempfehlung

    Anders als dies bei einem Filmfonds sein könnte, bei dem der Misserfolg der Produktion unmittelbar einen entsprechenden Verlust des eingebrachten Kapitals nach sich ziehen dürfte (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Tz. 15 und III ZR 300/05, WM 2007, 1507, Tz. 14), steht bei einem Immobilienfonds, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber.
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